Villingen-Schwenningen – Die kommunale Gebietsreform zu Beginn der 1970er-Jahre

Erinnerungsorte in Baden-Württemberg

Die kommunale Gebietsreform stellt einen tiefen Einschnitt in Baden-Württemberg Anfang der 70er-Jahre des 20. Jahrhunderts dar. Was waren die Gründe für diese kommunale Gebietsreform? Welche Ziele wurden angestrebt? Wie ging der Prozess der kommunalen Gebietsreform vonstatten? Und: Welche Ergebnisse hat sie gezeitigt? An der Stadt Villingen-Schwenningen, die 20 Jahre nach der Gründung Baden-Württembergs gebildet worden ist, lässt sich das exemplarisch darstellen 

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Autor: Hans-Georg Wehling

Der Text von Hans-Georg Wehling erschien unter dem Titel „Villingen-Schwenningen. Die kommunale Gebietsreform zu Beginn der 1970er-Jahre“ in dem „Baden-Württembergische Erinnerungsorte“ anlässlich des 60. Jahrestages von Baden-Württemberg. Darin werden 51 Erinnerungsorte Baden-Württembergs vorgestellt.

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Einleitung: Villingen-Schwenningen

Die kommunale Gebietsreform stellt einen tiefen Einschnitt in Baden-Württemberg Anfang der 70er-Jahre des 20. Jahrhunderts dar. Zwei Drittel aller Gemeinden des Landes verschwanden von der Verwaltungskarte, wurden mit anderen Gemeinden fusioniert oder gingen in bestehenden Gemeinden auf, wurden von Städten eingemeindet: Statt 3350 gab es nunmehr nur noch 1110 selbstständige Gemeinden. Durch „Nachbesserungen“ sind heute noch 1101 übrig geblieben. Auch die Landkreise als Gemeindeverbände wurden von der Reform nicht verschont: Aus 63 wurden 35; nur die neun Stadtkreise, in denen Gemeinde und Kreis zusammenfallen, blieben unangetastet.

Die kommunale Gebietsreform stellt dabei nicht nur einen Eingriff in die bis dahin gültige Verwaltungsstruktur dar. Auch für die betroffenen Menschen war sie ein Einschnitt. Rathaus, Kirche und Schule waren über Jahrhunderte hinweg eine Einheit, die identitätsstiftend wirkte. Gemeinden sind Heimat, über die sich die Menschen definieren, mit Nachbarschaften, einem mehr oder weniger umfassenden Vereinswesen, mit Festen und Symbolen, zu denen nicht zuletzt auch das Ortsschild gehört.

Was waren die Gründe für diese kommunale Gebietsreform? Welche Ziele wurden angestrebt? Wie ging der Prozess der kommunalen Gebietsreform vonstatten? Und: Welche Ergebnisse hat sie gezeitigt? An der Stadt Villingen-Schwenningen, die 20 Jahre nach der Gründung Baden-Württembergs gebildet worden ist, lässt sich das exemplarisch darstellen – was umso mehr berechtigt erscheint, als die Doppelstadt auch von der damaligen Landesregierung als Modellfall erfolgreicher kommunaler Gebietsreform und Landesplanung betrachtet wurde.

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Kommunale Gebietsreform: Ein technokratisches Konzept

Der Ansatz zur kommunalen Gebietsreform war technokratisch. Ziel war es, die überkommene Verwaltungsstruktur den sozioökonomischen Veränderungen seit der Gründung Baden-Württembergs im Jahr 1952 anzupassen: dem Wandel der Branchen- und Beschäftigungsstrukturen, der zunehmenden (Auto-)Mobilität, den gewachsenen Bedürfnissen und Ansprüchen an staatliche Dienstleistungen, angefangen vom Bildungssystem über die Gesundheitsversorgung bis hin zum Angebot an Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Private Anbieter von Arbeitsplätzen und Dienstleistungsangeboten würden dann schon nachziehen. Dafür schienen die bestehenden Verwaltungsstrukturen, die Gemeinden und Landkreise vielfach als zu klein.

Mehr Effektivität und Effizienz erwartete man von größeren Einheiten, gemäß dem Motto: Eine bessere Verwaltung ist eine größere Verwaltung, allein schon wegen der Möglichkeiten zur Spezialisierung. Um ein flächendeckend differenziertes infrastrukturelles Angebot bereitstellen zu können, griff man dabei auf das Konzept der zentralen Orte zurück, wie es der Geograf Walter Christaller in den 1930er-Jahren entwickelt hatte, gestützt auf die Siedlungsstruktur in Süddeutschland mit seinen vielen ehemaligen Residenzstädten und Verwaltungszentren aus der vornapoleonischen Zeit, die mehr oder weniger weiterhin ihre Zentralitätsfunktion aufrecht erhalten konnten.

Planung durch die Landesregierung

Darauf beruhend sollte das Land Baden-Württemberg mit einem Netz zentraler Orte überzogen werden, die den Bürgern ein gestuftes Angebot bieten können: als Unterzentren für den Alltagsbedarf z. B. mit Grund- und Hauptschule, Allgemeinarzt usw. sowie Läden für den täglichen Bedarf; Mittelzentren mit gehobenem Angebot z. B. Gymnasium, Fachärzte, Krankenhaus usw.; Oberzentren für den Spitzenbedarf wie z. B. Hochschule, hochleistungsfähigem Krankenhaus, Theater usw. Für diese abgestuften Zentren hatte der Speyrer Verwaltungswissenschaftler Frido Wagener („Neubau der Verwaltung“, 1969) genaue Mindestgrößen für die Einwohnerzahl errechnet.

An der Landesregierung lag es, die Gemeinden so zu stärken, dass sie in Zukunft ihren Aufgaben gerecht werden könnten. Von daher lief die kommunale Gebietsreform denn auch unter dem Motto: „Stärkung der Verwaltungskraft“ und „Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“. Expertenkommissionen wurden eingesetzt – verwaltungsintern, aber auch mit externen Fachleuten besetzt –, die Modelle entwerfen sollten. Letztlich maßgebend wurde das „Denkmodell“ der Landesregierung, das weitgehend aus dem Landesinnenministerium stammte und für das der damalige Innenminister der Großen Koalition, Walter Krause (SPD), verantwortlich zeichnete.

Zwischen den Oberzentren Stuttgart, Tübingen/Reutlingen, Freiburg und Konstanz befand sich eine Lücke, die mit dem Zusammenschluss von Villingen und Schwenningen ausgefüllt werden sollte, auch um so den Sog zu minimieren, der von den genannten, bereits vorhandenen Oberzentren ausging. Dafür musste mit staatlichem Mitteleinsatz das neue Oberzentrum entsprechend ausgebaut werden. Dass das mit einer Städtefusion zu geschehen hätte, war nicht von vornherein ausgemacht. Tübingen und Reutlingen konnten ja auch als gemeinsames Oberzentrum ihre jeweilige Selbstständigkeit bewahren.

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Künftig Oberzentrum: Verwaltungsreform als Chance

Natürlich sahen Lokalpolitiker jetzt ihre Chance: Aufwertung ihrer Gemeinde(n), Investitionen und sehr viel Geld aus dem Landeshaushalt. Auch die personelle Situation sah günstig aus: in Villingen mit Severin Kern ein Oberbürgermeister kurz vor dem Ruhestand, in Schwenningen mit Gerhard Gebauer ein Oberbürgermeister, der nach zehn Jahren in Schwenningen noch gut weitere 20 Jahre im Amt sein könnte, wenn er denn von der Bevölkerung der neuen Stadt gewählt würde (tatsächlich blieb er bis zu seinem Ruhestand 1994 Oberbürgermeister). Von daher waren von Anfang an personelle Rivalitäten weitgehend ausgeschaltet. Zwar war der Villinger Oberbürgermeister CDU-Mitglied und der Schwenninger in der SPD, doch bei Bürgermeistern in Baden-Württemberg spielt bei Wahlen die Parteizugehörigkeit kaum eine Rolle. Tüchtig muss ein Oberbürgermeister sein und bürgernah. Beides traf auf den Amtsinhaber aus Schwenningen zu. Von Vorteil konnte zusätzlich sein, dass der Landesinnenminister Walter Krause nicht nur ebenfalls Sozialdemokrat, sondern auch persönlich mit dem Schwenninger Oberbürgermeister gut bekannt war – beide waren zudem ähnlich technokratisch veranlagt.

Zum frühestmöglichen Zeitpunkt wurde ein interkommunaler Ausschuss aus den Gemeinderäten beider Städte gebildet, der eine Fusion vorbereiten sollte. Er trat erstmalig am 10. Januar 1969 zusammen und tagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit – ein Verfahren, das gerne angewandt wird, um ein möglicherweise umstrittenes Vorhaben durchzuziehen. Als man vor die Öffentlichkeit trat, war alles bereits festgezurrt und alle Fraktionen standen hinter dem Projekt einer Städtefusion. Eine Bürgeranhörung fand erst am 28. März 1971 statt – zu spät für eine Opposition gegen das Vorhaben, die sich bezeichnenderweise eher im statusbewussten Villingen artikulierte. Für die Fusion stimmten dann doch in Villingen 77,8 Prozent (Stimmbeteiligung 58,7 %) und in Schwenningen 64,2 Prozent (Stimmbeteiligung 60,7 %). Zum 1. Januar 1972 war damit die neue Stadt gegründet, doch die Probleme der Integration sollten sich erst noch erweisen.

Anreize für freiwillige Eingemeindungen

Nach Villingen und Schwenningen eingemeindet wurden neun weitere Gemeinden im Umfeld. Hier griff die Finanzhilfe des Landes, die freiwillige Zusammenschlüsse honorierte. Die Höhe dieser Zahlungen – im Volksmund „Abschlachtprämien“ genannt – richtete sich nach der Einwohnerzahl der neuen Gesamtgemeinde. Damit war ein Anreiz gegeben, sich der nächstgrößeren Gemeinde anzuschließen. Die kleineren Gemeinden konnten sich dabei in Eingemeindungsverträgen einen erheblichen Teil des Geldes für Investitionen (z. B. Gemeindehalle, Schwimmbad, Aussegnungshalle für den Friedhof) auf ihrem Gebiet sichern. Nicht weniger wichtig waren Bestandsgarantien (Erhaltung der Schule, Beibehaltung von Hebesätzen bei Kommunalsteuern, Sitzgarantie im Gemeinderat, aber auch berufliche Absicherung des Bürgermeisters). Als „Trostpflaster“ für die eingemeindeten Gemeinden bietet die Gemeindeordnung die Einrichtung von Ortschaftsräten an, die von den Einwohnern der Ortschaften im Zuge der Gemeinderatswahl mit gewählt werden.

Ein Ortsvorsteher wird auf Vorschlag des Ortschaftsrates vom Gemeinderat bestellt. Acht der eingemeindeten Orte von Villingen-Schwenningen verfügen über eine Ortschaftsverfassung, ein weiterer über eine Bezirksverfassung, wobei die Mitglieder vom Gemeinderat bestellt werden, entsprechend dem Wahlergebnis bei der Gemeinderatswahl. Die Aufgaben sind im Wesentlichen beratender Natur, wenn es um die Interessenwahrnehmung des Ortsteils gegenüber der Gesamtstadt geht. Doch können diesen Gremien auch Aufgaben zur Erledigung übertragen werden, zusammen mit der Bereitstellung entsprechender Finanzmittel. Typisch sind hier der Wegebau bzw. entsprechende Reparaturmaßnahmen sowie die lokale Kulturförderung, die im Wesentlichen lokale Vereinsförderung ist. Ortschaftsverfassungen sind nicht unumstritten. Neben dem Kostenargument spielt dabei die Furcht vor zentrifugalen Tendenzen eine Rolle.

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Erwartungen wurden nicht immer erfüllt

Villingen-Schwenningen wuchs durch die Fusion wie durch die Eingemeindungen mit insgesamt 16 550 ha zu einer der größten Flächengemeinden Baden-Württembergs heran (zum Vergleich: Stuttgart 20 740 ha). Wichtiger noch: Die Einwohnerzahl summierte sich auf heute 81 417. Damit blieb die neue Stadt zwar deutlich unter der erstrebten Mindestgröße eines Oberzentrums von 100 000 Einwohnern. Doch weder Donaueschingen (21 369 Einw.) noch Rottweil (25 630 Einw.) oder Tuttlingen (34 797 Einw., Stand jeweils Ende 2010) eigneten sich als Konkurrenz.

Die Freiwilligkeitsphase in der Gemeindereform brachte nicht durchweg die von den Planern angestrebten Ergebnisse. Manche Fusion nahm man dennoch einfach hin. Anders in den Fällen, in denen eine gewünschte Zusammenlegung ausblieb. Mit dem Besonderen Gemeindereformgesetz verloren zum 1. Januar 1975 insgesamt weitere 500 Gemeinden ihre Selbstständigkeit. Nur in ganz seltenen Fällen ließ sich mit Hilfe der Gerichte eine Fusion rückgängig machen. Prominentes Beispiel ist Weingarten, das seine Eingemeindung nach Ravensburg ungeschehen machen konnte.

Die Gemeindereform konnte gelingen, weil in Stuttgart eine reformentschlossene Große Koalition bestand, mit einer breiten Mehrheit im Parlament. Um diese Mehrheit zusammenzuhalten, wurden die Abgeordneten auf eine Strategie vergattert: Im Falle „ihrer“ Gemeinden im Wahlkreis konnten sie dagegen stimmen, durften aber zwecks Verhinderung von Gemeindefusionen keine Bündnisse mit anderen Betroffenen eingehen. Das hat funktioniert.

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Die Kreisreform als die leichtere Aufgabe

Da sich die Kreisreform als weniger schwierig erwies, konnte sie bereits zum 1. Januar 1973 abgeschlossen werden. Denn ein Kreisbewusstsein besteht in der Bevölkerung nur in reduzierter Form. Hier ging es zunächst darum, wie groß Landkreise überhaupt werden sollten. Die SPD in der damaligen Landesregierung wollte Großkreise, die letztlich die Regierungspräsidien überflüssig machen könnten. Die CDU war eher für kleinere Landkreise und die Beibehaltung der vier Regierungsbezirke. Letztlich konnte sich die CDU gegen den Juniorpartner SPD durchsetzen. So konnte es auch im Falle von Villingen-Schwenningen nur noch darum gehen, wie der Landkreis geschnitten sein sollte und welche Gebiete dazukommen würden.

Dass die neue Stadt Villingen-Schwenningen Sitz des Landratsamtes sein sollte, war unumstritten. Vielmehr ging es darum, wie groß der Kreis werden sollte. Die große Lösung mit der Einverleibung der Kreise Rottweil und Tuttlingen passte dann nicht mehr ins Konzept, ganz abgesehen davon, dass Rottweil und Tuttlingen mächtige politische „Patrone“ besaßen, sodass nur der Kreis Donaueschingen zum bisherigen Landkreis Villingen kam, der den neuen Landschaftsnamen Schwarzwald-Baar-Kreis bekam. Natürlich wurden auch die Nachbarkreise in ihrem Zuschnitt geändert, gehörte doch zuvor Schwenningen zum Kreis Rottweil.

Auch die bisherigen Regierungsbezirke Nordwürttemberg, Südwürttemberg-Hohenzollern, Nordbaden und Südbaden als Mittelinstanz zwischen Ministerialebene und Kreisen/ Gemeinden wurden neu zugeschnitten. Dabei wurden die alten Landesgrenzen zwischen Baden, Württemberg und Hohenzollern verwaltungsmäßig überschritten, die Land-kreise neu zugeordnet. Das Ziel war, die verschiedenen Landesteile zwecks Integration des Bindestrichlandes zu verzahnen. Folgerichtig wurden die Regierungsbezirke nunmehr nach dem Sitz des Regierungspräsidiums benannt: Stuttgart, Tübingen, Karlsruhe und Freiburg. So kamen im Raum Schwarzwald-Baar-Heuberg beispielsweise die württembergischen Kreise Rottweil und Tuttlingen zu dem als badisch wahrgenommenen Regierungsbezirk Freiburg; ebenso der neue Kreis mit Sitz in Villingen-Schwenningen. Manche neuen Landkreise bestehen auch ganz bewusst aus badischen und württembergischen Gemeinden; so zum Beispiel der Bodenseekreis (Friedrichshafen) oder der Main-Tauber-Kreis (Tauberbischofsheim). Manche Kreise, wie etwa Sigmaringen, bestehen aus ehemaligen badischen, württembergischen und hohenzollerischen Teilen.

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Wenn Planung auf territoriale Traditionen trifft

Die ehemaligen territorialen Zugehörigkeiten sind mehr als eine Kuriosität: Sie repräsentieren unterschiedliche politische Kulturen, die Mentalitäten und Verhalten der Menschen bis heute bestimmen. Schon das äußere Erscheinungsbild der beiden Städte ist kaum zu verwechseln: Villingen, eine tausendjährige Stadt, vom Herrschergeschlecht der Zähringer wie Freiburg im Breisgau oder Bern planmäßig angelegt, mit Achsenkreuz und ovalem Grundriss; eine Stadt des Handels, des Verkehrs, der Verwaltung, die uns kunsthistorisch bedeutende Bauten hinterlassen hat. Schwenningen dagegen ein zur Stadt aufgestiegenes Dorf, unplanmäßig gewachsen, mit Arbeiterwohnsiedlungen und kleinbürgerlichen Häusern, die auch im übertragenen Sinn um kleinere und größere Fabriken kreisen. Eine eigentliche Mitte fehlt der Stadt. Bildhaft und zugespitzt könnte man in Hinblick auf Villingen und Schwenningen von zwei Schwestern sprechen, die nicht viel miteinander im Sinne hatten: die eine schön, die andere fleißig. Seit 1326 war Villingen Teil Vorderösterreichs, bis es 1806 zu Baden kam.

Schwenningen gehörte seit 1444 zu Württemberg. Dem entsprechend wurde Schwenningen im Zuge der Reformation evangelisch-lutherisch, während Villingen beim alten – römisch-katholischen – Glauben blieb. Zu dem Gegensatz Stadt–Dorf kam nunmehr, mentalitätsbildend, der von katholisch–evangelisch. Da beide vorgeschobene Posten waren, prägte sich der Unterschied besonders aus. Württemberg war, wegen seiner verhältnismäßig schlechten Ressourcenausstattung (kaum Bodenschätze, nur wenige fruchtbare Gegenden), ein Erziehungsstaat, der mit Hilfe der Kirche die Menschen zu disziplinieren suchte: zu Fleiß, Ordnungsliebe, Bescheidenheit der Lebensführung, Sparsamkeit angeleitet – mit Erfolg. In der vorgeschobenen Lage mussten dann die protestantisch-württembergischen Tugenden besonders scharf eingeübt werden.

Das katholische Umland und vor allem auch Villingen lagen viel zu nahe. Allzu gerne lief man – verbotenerweise – ins „Katholische“, der Vergnügungen wegen, einschließlich der Fasnacht in Villingen, die im Protestantischen verpönt war – und es bis heute zum Teil immer noch ist. Das besonders Schwäbische ist auch heute noch in allen vorgeschobenen Posten zu beobachten, so in Alpirsbach oder in Tuttlingen (bis heute gehört Schwenningen zum evangelischen Kirchenbezirk Tuttlingen). Die für Altwürttemberg kennzeichnende Erbsitte der Realteilung, nach der jeglicher Besitz im Erbfall auf alle Kinder aufgeteilt wird, führte tendenziell zur Verkleinerung der Nahrungsgrundlage, sodass Zuverdienst erforderlich war, was auch eine erhebliche Findigkeit verlangte. So entstand der schwäbische Tüftler, der auch aufgriff, was in der (katholischen) Umgebung erfunden worden war, aber nicht immer richtig professionell und kommerziell genutzt wurde, wie beispielsweise die Uhren, deren Ursprung rund um Triberg und St. Peter im Schwarzwald liegt.

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Religion und Politik

So ist Schwenningen nicht der Geburtsort der Uhren, doch hier wurden sie im großen Stil fabrikmäßig produziert, als Massenware und in Weiterentwicklung alle möglichen feinmechanischen, zeitmessenden Produkte wie Stechuhren, Parkuhren oder Fahrtenschreiber. Aus kleinen, handwerklichen Anfängen entstanden Weltfirmen wie Haller, Kienzle, Mauthe mit ihren Zulieferern. Was sich an Industrie in Villingen im 19. Jahrhundert ansiedelte, lag draußen vor der Stadt und kam unternehmerisch eher von auswärts. Bemerkenswert ist, dass die durch die Industrialisierung ausgelöste Zuwanderung in Schwenningen weitgehend aus protestantisch-württembergischen Gebieten erfolgte, obwohl die Stadt sich eher in isolierter Lage befand.

Im Gegensatz zu Villingen und seiner katholischen Umgebung kannte man im Württembergischen den heftigen Kulturkampf zwischen ultramontaner, das heißt der auf Rom „militärisch“ ausgerichteten, katholischen Kirche einerseits und liberalem Staat andererseits nicht. Ähnliches gilt für die Revolution von 1848/49, die in Deutschland einzig in Baden kurzzeitig erfolgreich war. In Folge dieser Unterschiede hat sich auch das Parteiensystem unterschiedlich entwickelt: In Villingen dominierte die katholische Zentrumspartei, in Schwenningen waren es die württembergischen Liberalen und die Sozialdemokratie, weil hier durch die angesiedelten Firmen auch eine entsprechende Arbeiterschaft vorhanden war.

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Der schwierige Prozess des Zusammenwachsens

Vor diesem Hintergrund ist es nur zu verständlich, dass auch 40 Jahre nach Bildung der neuen Stadt Villingen-Schwenningen noch keine Einheit geworden ist. Schon ein gemeinsamer Name für das neue Gebilde wurde nicht gefunden. Man wählte die Bindestrichlösung unter Beachtung der Ausgangsgröße, nicht des Alphabets (Villingen 38 778, Schwenningen 34 994 Einw.) Alle anderen Vorschläge wurden verworfen. Kuriositätshalber sei der Vorschlag „Filbingen“ erwähnt, kreiert nach dem Ministerpräsidenten Hans Filbinger (CDU) zur Zeit der Gemeindereform. Ein gemeinsames Stadtwappen wurde erst 2001 gefunden, also nahezu 30 Jahre nach der Stadtgründung. Bis dahin hatte man aushilfsweise das Landeswappen genutzt. Nach wie vor hat die Stadt zwei Rathäuser, in denen der Gemeinderat abwechselnd tagt. Eine gemeinsame Stadtmitte gibt es nicht, obwohl sie vom langjährigen Oberbürgermeister Gebauer angestrebt wurde. In dem leeren Raum zwischen den beiden Ausgangsstädten hatte sich zunächst die Post niedergelassen.

Die neue Hochschule der Polizei kam am Rande dazu. Ferner die Berufsakademie (heute: Duale Hochschule Baden-Württemberg) sowie eine Außenstelle der Fachhochschule Furtwangen. Hinzu kommt ein neues Zentralklinikum. Nach wie vor werden in den Ortsteilen unterschiedliche Zeitungen gelesen, so in Villingen der „Südkurier“ aus dem badischen Konstanz, in Schwenningen die „Neckarquelle“ (Südwestpresse) und der „Schwarzwälder Bote“ aus dem württembergischen Oberndorf. Schaut man sich die Lokalteile der Zeitungen an, kann man manchmal den Eindruck gewinnen, es handle sich um zwei verschiedene Gemeinden. Im Übrigen kann man auch anderswo in Baden-Württemberg feststellen, dass die Verbreitung der Heimatzeitungen von der kommunalen Gebietsreform unberührt geblieben ist, zu ausgeprägt ist die „Blatttreue“ der Leserschaft.

Viele Institutionen bleiben getrennt

Lokal übergreifende Institutionen scheinen die neue Stadt beinahe zu ignorieren. So kann man mit der Deutschen Bahn nur entweder „Villingen (Schwarzwald)“ oder „Schwenningen (Neckar)“ anfahren. Ein gemeinsamer Bahnhof dazwischen würde ja auch wortwörtlich ins Leere laufen. Villingen und Schwenningen haben auch unterschiedliche Vorwahlen im Telefonverkehr: 07721 bzw. 07720. Wenig überraschend ist, dass die beiden Kirchen die Gemeindefusion nicht mitvollzogen haben. So gehören auf katholischer Seite die badischen Gebiete zum Erzbistum Freiburg, die württembergischen zum Bistum Rottenburg-Stuttgart.

Auf evangelischer Seite ist es die Landeskirche Baden mit Sitz in Karlsruhe bzw. die Württembergische Landeskirche mit Sitz in Stuttgart. Denn schließlich sind nach der Neuordnung der katholischen Kirche im gesamten süddeutschen Raum 1821 nirgendwo mehr die Bistumsgrenzen verändert worden. Auf evangelischer Seite kamen immerhin 1952 durch einen Vertrag die (vergleichsweise wenigen) Protestanten Hohenzollerns von der Rheinischen Landeskirche zur Württembergischen Landeskirche. Alte Verwaltungsstrukturen lassen sich so am besten auf den Karten bischöflicher Jurisdiktionsbezirke erkennen.

Von Bedeutung ist hierbei, dass somit auch das jeweilige konfessionelle Vereinswesen in verschiedene Himmelsrichtungen orientiert ist, zum Beispiel nach Freiburg oder Rottenburg. Gleiches gilt zudem auch für die „weltlichen“ Vereine, wie im Sport oder auch in der Landwirtschaft, die den badischen und württembergischen Verbänden angehören. Dass sich diese Struktur nicht gerade integrationsfördernd für die neuen Verwaltungseinheiten auswirkt, liegt auf der Hand.

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Das Ergebnis der Gebietsreform

Das Ergebnis der territorialen Gebietsreform fiel in Baden- Württemberg vergleichsweise sanft aus, gerade in Vergleich mit anderen Bundesländern, die im gleichen Zeitraum territoriale Gebietsreformen durchgeführt haben. So sind in Nordrhein-Westfalen – bei rund 18 Millionen Einwohnern – lediglich 396 selbstständige Gemeinden übriggeblieben. In Baden-Württemberg sind es aktuell 1101 Gemeinden bei insgesamt aktuell 10,7 Millionen Einwohnern. Nach wie vor ist Baden-Württemberg ein Land der kleinen und mittleren Gemeinden. Nur vier (Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe, Freiburg) weisen mehr als 200 000 Einwohner auf (in NRW 15), was man nach der kommunalen Gebietsreform als untere Grenze für eine Großstadt ansehen kann. Legt man den alten Maßstab der Statistikerkonferenz von 1887 mit 100 000 Einwohnern an, kommen die fünf Städte Heidelberg, Heilbronn, Pforzheim, Ulm und Reutlingen hinzu (in NRW 14).

Ziemlich genau 1000 Gemeinden in Baden-Württemberg haben lediglich bis zu 20 000 Einwohner, davon 413 nur bis zu 5000 Einwohner. In den Gemeinden bis zu 20 000 Einwohnern leben immerhin 52,2 Prozent der Menschen; in den Gemeinden über 100 000 demgegenüber nur 18,9 Prozent der Baden-Württemberger. Kleinere Gemeinden sind nicht zuletzt dadurch möglich, dass Verwaltungsgemeinschaften zur gemeinsamen Erledigung von Aufgaben gebildet werden können, auch indem in einer Gemeindeverwaltung beispielsweise die Haushalte für jeweils die anderen aufgestellt werden können.

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Villingen-Schwenningen: Eine "Bindestrichstadt" im "Bindestrichland"

Die Verwaltungsreform in Baden-Württemberg war ursprünglich viel weiter gedacht als das, was sich heute als Ergebnis präsentiert: Eine Funktionalreform sollte der Territorialreform folgen, sie ist jedoch eher Stückwerk geblieben, zumindest für einige Jahrzehnte. Erst Erwin Teufel war es dann, der zum Ende seiner Amtszeit (1991–2005) als Ministerpräsident eine umfassendere Funktionalreform durchsetzte. Sie trat zum 1. Januar 2005 in Kraft. Kurz charakterisiert, hob sie die staatlichen Sonderbehörden (z. B. Oberschulämter, Gewässerdirektionen) auf und gliederte ihre Zuständigkeiten in die Regierungspräsidien und Landratsämter ein. Die Regierungspräsidien wuchsen so auf das Drei- bis Vierfache ihres bisherigen Personalbestandes an. Waren die Landratsämter als doppelköpfige Institution (zum Teil Organe der Selbstverwaltung, zum Teil als staatliche Behörde tätig) bislang zu zwei Dritteln mit Kommunalaufgaben beschäftigt, sind es nunmehr die Staatsaufgaben, die dominieren.

Somit ist heute für Baden-Württemberg eine Dreigliederung des Verwaltungsaufbaus kennzeichnend: Ministerialebene mit Ressortprinzip, Regierungsbezirke mit Bündelungs- und Vermittlungsaufgaben und regionaler Zuständigkeit sowie Landratsämter/ Gemeinden, die auch Staatsaufgaben in Delegation wahrnehmen. Um das hinzubekommen, mussten einige Systemwidrigkeiten in Kauf genommen werden: So sind beispielsweise das Landesdenkmalamt und das Landesgesundheitsamt im Regierungspräsidium Stuttgart angesiedelt, aber für ganz Baden-Württemberg zuständig.

Schaut man abschließend noch einmal auf Villingen-Schwenningen, präsentiert sich die Stadt als ein Baden-Württemberg im Kleinen, als Bindestrichstadt im Bindestrichland, als eine Baden-Württemberg-Stadt. Die Gegensätze dieses Landes und deren Integrationsprobleme zeigen sich hier exemplarisch. Sie zu meistern und daraus Zukunftschancen zu entwickeln, bleibt weiterhin als Aufgabe.

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Überblick: Erinnerungsorte in Baden-Württemberg

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