Historische Territorien im Südwesten

Von der napoleonischen Flurbereinigung bis zur Gründung des Landes Baden-Württemberg


„Am Anfang war Napoleon.“ Mit diesen Worten beginnt Thomas Nipperdey seine große Deutsche Geschichte 1800–1866. Und der Historiker weiter: „Die Geschichte der Deutschen, ihr Leben und ihre Erfahrungen in den ersten eineinhalb Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts, in denen die ersten Grundlagen eines modernen Deutschland gelegt worden sind, steht unter seinem überwältigenden Einfluss.“ Die napoleonische Flurbereinigung zu Beginn des 19. Jahrhunderts, ein „Länderschacher“ in bis dahin unvorstellbarem Ausmaß, hat die territoriale Gestalt des deutschen Südwestens tiefgreifend verändert.

Ende des Alten Reiches

Am Vorabend der Französischen Revolution bot der deutsche Südwesten mit seinem kleinkammrigen Bauplan von mehr als 250 selbstständigen Territorien das klassische Bild der „Kleinstaaterei“ im hochgradig zersplitterten Heiligen Römischen Reich deutscher Nation. Vier große weltliche Staaten formten dabei den Grundstock der Silhouette, die man heute mit dem Land Baden-Württemberg verbindet: Die Kurpfalz, die Markgrafschaft Baden, das Herzogtum Württemberg und die habsburgischen Erblande der vorderösterreichischen Ländermasse.

Überblick: Historische Städte und Gebiete

Die Kurpfalz

Unter den südwestdeutschen Territorien nimmt die Kurpfalz eine besondere Stellung ein. Aufgrund der dynastischen Verflechtungen – erst mit den Staufern, dann mit den Wittelsbachern – wurde hier immer auch Reichspolitik gemacht. Der Pfalzgraf war der einzige Kurfürst im Gebiet des heutigen Baden-Württemberg, der an der Königswahl beteiligt war. Mit Ruprecht I. stellte die Kurpfalz im Jahr 1400 den deutschen König.

Seit Beginn des 13. Jahrhunderts war die rheinische Pfalzgrafschaft mit Bayern vereinigt. Mitte des 14. Jahrhunderts erfolgte die Trennung zwischen Oberbayern und Niederbayern einerseits sowie der Pfalz mit der Oberpfalz andererseits. Die kaiserliche Goldene Bulle (1356) schrieb schließlich die Unteilbarkeit der Kernlande fest, die seither Kurpfalz genannt werden.

Durch eine kluge Politik und eine effiziente Verwaltung konnte das wenig geschlossene Territorium der Kurpfalz zusammengehalten und vermehrt werden. So griff die Kurpfalz am Ende des Alten Reiches weit über den Rhein nach Westen (Kaiserslautern, Zweibrücken, Bacharach) und nach Osten (Mosbach, Boxberg) aus. Südlich reichte sie über Germersheim den Rhein entlang und in das Kraichgau hinein. Über ihr gesamtes Bestehen hinweg bildete die Kurpfalz immer die Klammer zwischen dem südwestdeutschen und dem mittelrheinischen Raum. In Heidelberg und seiner 1386 gegründeten Universität lag das politische und auch geistige Zentrum der Kurpfalz.

In der Neuzeit erlebte die Kurpfalz den Frontenwechsel zwischen allen drei großen Konfessionen und damit auch die Verwicklung in dramatisches Kriegsgeschehen. Der Einführung der Reformation (1556) folgte der Calvinismus. Im Jahr 1607 wurde, auch als Zufluchtsstätte für die calvinistischen Glaubensbrüder, die Stadt Mannheim gegründet. Im Pfälzischen Erbfolgekrieg zwischen Frankreich und der katholischen Linie Pfalz-Neuburg kam es zur Sprengung des Heidelberger Schlosses (1693) und zur fast vollständigen Zerstörung der kurpfälzischen Städte und Dörfer durch französische Truppen.

Der Übergang der Herrschaft an eine katholische Linie der Wittelsbacher konnte zwar nichts an der Konfession der Bevölkerung ändern, führte aber zu massiven Spannungen. Dem Ausbau des Schwetzinger Schlosses im barocken Stil folgte 1720 die Verlegung der Residenz von Heidelberg nach Mannheim. Unter Kurfürst Karl Theodor (1742–1799) erlebte die Kurpfalz eine letzte Blüte in Wirtschaft und Kultur, bevor mit der Residenzverlagerung nach München (1778) im Zuge der Übernahme des bayerischen Erbes ihr Bedeutungsverlust einsetzte. Um 1800 verlor die Kurpfalz ihre Eigenstaatlichkeit und wurde aufgeteilt.

Die Markgrafschaft Baden

Die Geschichte der Markgrafschaft Baden ist die Geschichte des erfolgreichen Aufstiegs eines ursprünglich kleinen Adelsgeschlechts, dessen Ursprünge im Haus der Zähringer liegen. Die Markgrafenfamilie, die sich nach ihrer über der Stadt Baden liegenden gleichnamigen Burg nannte, hatte sich schrittweise und zumeist aus staufischem Reichsgut heraus im Raum zwischen Ettlingen, Rastatt und Baden-Baden etabliert.

Der territorial zersplitterte Besitz reduzierte sich im 17. Jahrhundert auf ein im Wesentlichen oberrheinisches Herrschaftsgebiet, das auch die breisgauischen Besitzungen Hochberg, Sausenberg, Rötteln, Badenweiler und das Markgräflerland umfasste.

Seit einer Erbteilung im Jahr 1515 standen sich die obere Markgrafschaft Baden-Baden mit Residenz in der gleichnamigen Stadt (seit 1705 in Rastatt) sowie die untere Markgrafschaft Baden-Durlach mit Residenz zuerst in Pforzheim, dann in Durlach und ab 1724 in Karlsruhe gegenüber.

Der einzige Barockfürst der Durlacher Linie, Karl Wilhelm, gründete 1715 mit der Grundsteinlegung des Schlosses die Fächerstadt Karlsruhe. Baden-Durlach war 1556 evangelisch geworden, während das zuerst ebenfalls evangelische Baden-Baden rekatholisiert wurde. Erst 1771 kam es durch einen Erbvertrag zur Wiedervereinigung der beiden badischen Markgrafschaften, wobei das evangelische Baden- Durlach als Musterstaat des aufgeklärten Absolutismus das katholische Baden-Baden beerbte. Die alten Residenzen Baden-Baden und Rastatt verloren ihre Funktionen, während sich Karlsruhe zum administrativen und kulturellen Zentrum entwickelte.

Herzogtum Württemberg

Herrschaft

Erst nach dem Untergang der Staufer Mitte des 13. Jahrhunderts war den Grafen von Württemberg der zielstrebige Aufbau einer territorial geschlossenen Herrschaft gelungen. Einer Ausdehnung der Württemberger im schwäbisch fränkischen Raum war zuvor eine Vielzahl konkurrierender Adelsgeschlechter im Wege gestanden. Zu Beginn des 15. Jahrhunderts waren die Württemberger, die sich nach der Burg „Wirtemberg“ auf dem Rotenberg zwischen Esslingen und Cannstatt nannten, die dominierende Macht im Neckarbecken und die größte Grafschaft des Reiches.

Nach einer Teilung in die Linien Urach (mit dem linksrheinischen Mömpelgard und der Grafschaft Willisau mit der Stadt Reichenweiher im Elsass) und Neuffen bzw. Stuttgart war es erst Graf Eberhard V. im Bart, dem Gründer der Universität Tübingen (1477), gelungen, das Land wieder zu vereinen. Der Münsinger Vertrag von 1482 sah die künftige Unteilbarkeit Württembergs vor. Die Erhebung zum Herzogtum im Jahr 1495 war der krönende Abschluss des Werkes Eberhards im Bart, zugleich aber auch der Auftakt zu neuen Krisen. Nach der versuchten Annexion der Reichsstadt Reutlingen (1519) durch Herzog Ulrich und der folgenden militärischen Niederlage musste der württembergische Herzog das Land verlassen, das an das Reich bzw. an Österreich fiel.

Religion

Im Jahr 1535 wurde in Württemberg die evangelische Kirchenreformation durchgeführt, die aber erst nach dem Augsburger Religionsfrieden von 1555 vollendet werden konnte. Unter Herzog Christoph wurde Württemberg zu einer geschlossen evangelischen Herrschaft und machte sich auf den Weg vom mittelalterlichen Territorium zum frühneuzeitlichen Territorialstaat mit Zentralverwaltung. In der Folge des Dreißigjährigen Krieges und der Franzosenkriege geriet das Land in einen allgemeinen Niedergang. Bereits 1617 war es erneut geteilt worden. Erst 1733 übernahm die Nebenlinie Württemberg Winnental die Nachfolge der ausgestorbenen Hauptlinie.

Das Herzogtum, das vom fürstlichen Absolutismus und einem starken Pietismus geprägt war, reichte am Ende des Alten Reiches in seiner territorialen Ausdehnung von der Schwäbischen Alb im Süden bis an die Jagst im Norden, vom Kniebis im Westen bis nach Göppingen und an die Reichsstadt Ulm im Osten. Zahlreiche territoriale Splitter am oberen Neckar um die Reichsstadt Rottweil sowie Exklaven wie Heidenheim kamen hinzu.

Vorderösterreich

Herrschaft ...

Im späten 18. Jahrhundert hatte das Haus Habsburg einen eindrucksvollen Besitz im Südwesten, der aus ihrem ursprünglichen Hausgut in der Schweiz und im Elsass hervorgegangen war. Seit dem 15. Jahrhundert war dafür der Name „vordere Lande“ – vor dem Arlberg – geläufig geworden, später die Bezeichnung Vorderösterreich.

Am Ende des Alten Reiches reichte die österreichische Sekundogenitur mit geografischen Schwerpunkten am Oberrhein und im Schwarzwald von der Hauptstadt Freiburg und die Waldstädte am Hochrhein über die fünf Donaustädte Mengen, Riedlingen, Munderkingen, Saulgau und Ehingen bis zur Grafschaft Hohenberg mit Rottenburg und damit bis an die Tore des württembergischen Tübingens. Teile des Allgäus kamen hinzu.

Obwohl die vorderösterreichische Ländermasse eines der größten Territorien im Südwesten war, erinnert heute nur wenig an die Herrschaft der Habsburger in diesem Raum. Monumentale Zeugnisse in Form von Burgen und Residenzen sind kaum zu finden. Auch den meisten der rund vierzig südwestdeutschen Städte, die im 18. Jahrhundert habsburgisch waren, ist dies nur bei genauer Betrachtung anzusehen – am ehesten wohl noch Freiburg mit dem Haus des Ritterstandes am Marktplatz oder Ehingen mit dem dortigen Haus der schwäbisch-österreichischen Landstände. Bisweilen trifft man noch auf Wandgemälde und Wappen an historischen Gebäuden wie in Waldsee, Horb oder Rottenburg.

... und Fremdherrschaft

Die Geschichte dieser österreichischen Erblande ist weitgehend frei von konfessionell bedingten Konflikten, denn durch den Einfluss des Hauses Habsburg konnte die Bevölkerung geschlossen beim „alten Glauben“ gehalten werden. Sie ist auch frei von glanzvoller höfischer Kultur, denn die Residenzen waren immer fern – erst die erzherzogliche in Innsbruck, später der noch fernere kaiserliche Hof in Wien. Zwar erschien vielen Zeitgenossen „Schwäbisch Österreich“ aufgrund der Vermischung mit zahlreichen anderen Territorien als „zusammengeklaubt“, aber die Vorderösterreicher nahmen sich dennoch als Land von beachtenswertem Rang wahr, auch wenn man weitab vom „wahren Österreich“ war und sich bisweilen als „Schwanzfeder des Kaiseradlers“ fühlte.

Zwar war es von Wien bis Freiburg, der Hauptstadt Vorderösterreichs, die mit ihrer Universität auch ein geistiges und kulturelles Zentrum war, weit. Auch wirtschaftlich war man nicht so potent wie andere Teile der habsburgischen Erblande, doch wusste man auch um seine geopolitisch wichtige Lage als „Vorposten der Monarchie“.

Fürstentümer, Reichsgrafen und Ritterschaften

Eine ganze Reihe kleiner Herrschaftsgebiete von alten und jüngeren Grafschaften bis hin zu den zu selbstständigen Territorien aufgestiegenen ehemaligen Reichsministerialen des Mittelalters sorgten für farbliche Vielfalt auf der Karte des deutschen Südwestens. Diese fürstlichen und hochadeligen Klein- und Kleinstherrschaften prägten vor allem den Süd- und Nordosten des heutigen Landes.

Die für den Raum bedeutendsten fürstlichen Herrschaften waren das Fürstentum Fürstenberg mit Residenz in Donaueschingen, die Fürstentümer Hohenzollern (Sigmaringen, Hechingen, Haigerloch) sowie die Fürstentümer Hohenlohe, Öttingen, Löwenstein-Wertheim, Waldburg, Limpurg sowie Thurn und Taxis. Obwohl sie teilweise vielfach unterteilt waren, wiesen sie doch eine beachtliche territoriale Ausdehnung auf und prägten – wie etwa Hohenlohe – ganze Landschaftsräume mit Burgen und Schlössern. Bis 1792 reichte auch das dann preußisch gewordene Markgraftum Brandenburg-Ansbach in den nordöstlichen Bereich (Crailsheim, Gerabronn) des heutigen Landes.

Eine Vielzahl weltlicher graf- und reichsritterschaftlicher Splitterterritorien kam hinzu, wobei die reichsritterschaftlichen Besitzungen eine besonders amorphe Gruppierung bildeten. Sie schwankten zwischen reichsritterschaftlicher Einzelherrschaft und genossenschaftlichem Zusammenschluss und waren vor allem dort entstanden, wo die großen weltlichen Herrschaften ein Vakuum ließen.

Am Ende des Alten Reiches waren die reichsritterschaftlichen Kleinstherrschaften in Südwestdeutschland mit den fünf Kantonen Donau (Kanzlei Ehingen), Hegau und Allgäu (Kanzleien Wangen und Radolfzell), Neckar-Schwarzwald (Kanzlei Tübingen), Kocher (Kanzlei Esslingen) und Kraichgau (Kanzlei Heilbronn) des Schwäbischen Ritterkreises vertreten. Von den Gliedern des Fränkischen Ritterkreises lag nur der Kanton Odenwald mit nennenswerten Gebieten im heutigen Land.

Geistliche Herrschaften

Die südwestdeutschen Strukturen kleiner Kultur ergänzten – in ähnlicher
Vielfalt wie bei den weltlichen Territorien – die geistlichen Herrschaften. Ihre
breit gestreute Verteilung im südwestdeutschen Raum war der Tatsache geschuldet, dass bis auf Würzburg sämtliche Bischofssitze links des Rheins und damit – abgesehen von Konstanz – außerhalb des heutigen Landes lagen. Der südwestdeutsche Raum wurde so zwar vom territorialen Ausbreitungsstreben der Hochstifte – wie der weltliche Herrschaftsbereich der Fürstbistümer genannt wird – erfasst, gleichzeitig blieben diese geistlichen Territorien aber meist recht klein und zersplittert.

Das Erzstift Mainz und die Hochstifte Würzburg, Worms, Speyer, Straßburg, Basel und Konstanz hatten den größten Territorialbesitz im deutschen Südwesten. Es folgte die Fürstprobtei Ellwangen und Sankt Blasien, das 1746 in den Reichsfürstenstand erhoben worden war.

Hinzu kamen geistliche Zwergstaaten, die aus den Besitzungen einzelner Klöster hervorgegangen waren und die vor allem das herrschaftlich völlig zersplitterte Oberschwaben prägten: Salem, Ochsenhausen, Zwiefalten, Weingarten, Schussenried, Rot an der Rot, Buchau, Weissenau, Marchtal und andere. Sie alle bildeten bescheidene Territorien mit Einwohnerzahlen zwischen 3 000 und 15 000. Von ähnlich geringer Größe waren auch die Reichsprälatenklöster Neresheim, Isny, Gengenbach, Petershausen, Beuron oder Schöntal. Ein guter Teil dieser Klöster besaß die Reichsstandschaft und damit eine gemeinsame Vertretung beim Reichstag und auf dem Schwäbischen Kreistag. Andere Klöster, die nicht unmittelbar dem Reich unterstellt waren, sogenannte Mediatklöster, konnten ähnlich wohlhabend und angesehen sein wie die reichunmittelbaren geistlichen Territorien.

Die Gruppe der geistlichen Herrschaften ergänzen die Besitzungen des Deutschen Ordens, der vor allem durch Privilegien der Stauferkönige zu Reichs- und Königsgut gekommen war. Der südwestdeutsche Besitz des Deutschen Ordens, der als geistlicher Ritterorden in der Zeit der Kreuzzüge gegründet worden war, gehörte entweder unmittelbar zum Deutschmeistertum (Mergentheim sowie Gebiete im Tauber- und Neckarland) oder aber zu den Balleien Franken (Kommende Kapfenburg mit Streubesitz in den Kommenden Heilbronn und Ulm) und Elsass-Burgund (Altshausen, Mainau und kleinere Gebiete am Hochrhein). Hinzu kam der Johanniterorden mit seinem Besitz Heitersheim südlich von Freiburg.

Reichsstädte

Vervollständigt wurde der südwestdeutsche Flickenteppich des Alten Reiches durch die Reichsstädte, die gleichermaßen wie die reichsunmittelbaren weltlichen und geistlichen Herrschaften nur dem Kaiser unterstanden. Im heutigen Baden-Württemberg finden sich allein 24 der insgesamt 51 Reichsstädte des Alten Reiches, sechs davon in Baden, die restlichen in Württemberg.

Die meisten davon lagen auf staufischem Eigengut oder Kirchenlehen (Hall, Ravensburg, Biberach, Buchhorn, Leutkirch, Pfullendorf, Bopfingen, Esslingen, Gmünd, Giengen/Brenz, Heilbronn, Wimpfen, Gengenbach, Zell am Harmersbach). Auf altem Reichsbesitz lagen Ulm und Überlingen, während Weil der Stadt, Buchau und Wangen im Allgäu staufische und Reichsvogteistädte waren. Rottweil und Offenburg hatte das Reich nach dem Aussterben der Zähringer an sich gezogen, Reutlingen und Aalen hatten die ehemaligen Herren ans Reich abgetreten, und in Isny hatten sich die Bürger von den Truchsessen von Waldburg an das Reich losgekauft.

Die meisten Reichsstädte blieben kleine Territorien mit wenigen Dörfern und Weilern im Umland. Andere wiederum blieben auf die Stadtmarkung beschränkt (Buchhorn, Isny, Buchau, Giengen/Brenz, Offenburg, Weil der Stadt). Nur wenigen gelang es, größeren territorialen Besitz zu erlangen. Das größte reichsstädtische Territorium im Südwesten war Ulm, gefolgt von Schwäbisch Hall und Rottweil. Rottweil beispielsweise, das am obersten Neckar auf dem Gebiet des römischen Ortes Arae Flaviae und an einer wichtigen römischen Verkehrsbindung liegt, hatte bereits im 16. Jahrhundert ein ansehnliches Herrschaftsgebiet mit 28 Dörfern, die vor allem aus den Gütern der ausgestorbenen Grafen von Zimmern stammten. Am Ende des 18. Jahrhunderts unterstand Rottweil, wo auch ein kaiserliches Hofgericht war, ein Gebiet von rund 220 qkm mit etwa 13 600 Einwohnern in mehreren Dutzend Orten.

Gemeinsame Strukturmerkmale

Jedes dieser zahlreichen Territorien hat seine eigene Geschichte und seine eigene kulturell-konfessionelle Prägung. Dennoch lassen sich gemeinsame Strukturmerkmale feststellen. Generell führte die Kleinheit der Herrschaftsgebiete überall dazu, dass ein absolutistisches Regime nur schwerlich geführt werden konnte. Der Dualismus zwischen Herrschaft und „Landschaft“, zwischen Herrscherhaus und Untertanen, war außerordentlich ausgeprägt und führte zur gegenseitigen Abgrenzung von Rechten und Institutionen, die die landständische Vertretung sicherten. Am stärksten war diese Partizipationskultur in Württemberg verankert, wo seit dem „Tübinger Vertrag“ von 1514 kein Herzog die Herrschaft antreten konnte, bevor er nicht diese „altwürttembergische Magna Charta“ bestätigt und damit der „Landschaft“ ihre Rechte zugesichert hatte.

Aufklärung und Modernisierung

Unter steigendem Modernisierungsdruck hatten sich im 18. Jahrhundert auch vitale Barockfürsten wie der württembergische Herzog Carl Eugen zu Aufklärern gewandelt. Karl Friedrich von Baden ging, weil nun auch der grunduntertänige und leibeigene Bauer zum Gegenstand landesherrlicher Betrachtungen geworden war, gar bis zur Aufhebung der bäuerlichen Leibeigenschaft.

Herrschaftsformen

Generell gilt die Regel: Je kleiner das Territorium, desto weniger intensiv die Herrschaft (Hans-Georg Wehling). Gerade die kleinen Herrschaften verfügten nicht über die Machtmittel, um ihren Willen gegen die Untertanen durchzusetzen. Nur in seltenen Fällen kam es zu kriegerischen Auseinandersetzungen wie im Bauernkrieg von 1525. Vielmehr ging es darum, sich zu arrangieren und einen Modus vivendi zu finden.

Mit der bürokratischen Durchdringung ihrer Gebiete waren die kleinen Herrschaften oft ebenso überfordert wie mit dem Aufbau militärischer Macht oder höfischer bzw. adeliger Repräsentation. Viele der Kleinstherrschaften suchten auch deshalb die Anlehnung an größere Herren. So vermochte das Haus Habsburg traditionell eine größere Klientel von katholischen Reichsstiften, Reichsgrafen, Reichsrittern und Reichsstädten um sich zu scharen. Vor allem die katholischen Adelsfamilien Oberschwabens übernahmen gerne kaiserliche Dienste und sicherten damit wiederum die österreichische Position im deutschen Südwesten ab.

Betrachtet man die heutige bauliche Prägung Baden-Württembergs, so fällt auf, dass nur die großen und wirtschaftlich leistungsfähigen Territorien in der Lage waren, stattliche Residenzen zu bauen. Vor allem die barocken Residenzen in Ludwigsburg (Württemberg), Mannheim und Schwetzingen (Kurpfalz), sowie Karlsruhe und Rastatt (Markgrafschaften Baden-Durlach bzw. Baden-Baden) geben davon beredtes Zeugnis. Hinzu kommen bischöfliche Residenzen wie Meersburg (Bistum Konstanz) und Bruchsal (Bistum Speyer). Die kleineren weltlichen Herrschaften waren dazu nicht in der Lage. Dennoch prägten auch sie mit ihren Bauten Landschaftsgebiete und Städte wie Oberschwaben, Hohenlohe, Donaueschingen oder Ellwangen. 

Dualismus Herrscherhaus und Untertane

„Unter dem Krummstab ist gut leben!“ Diese Formel galt für das Zusammenleben in vielen der geistlichen Territorien. Wohl regierten manche der Fürstpröbste und Reichsäbte mit absolutistischer Gesetzes- und Wirtschaftspolitik – teilweise auch über ihre Verhältnisse –, doch zwischen der geistlichen Regierung und den Untertanen kam es nur selten zu Spannungen. Der Geist der katholischen Aufklärung hatte nicht nur Wirtschaft und Wissenschaft beflügelt, sondern auch zu einer Balance von Despotie und Aufklärung geführt.

Die Untertanen profitierten von Ämtern und Dienstleistungsfunktionen an Hof und Stiftskapitel, nicht zuletzt auch von der regen Bautätigkeit der Herren. Ähnliches galt auch für die umliegenden Bauernlandschaften: Die naturale Verflechtung von Klosterwirtschaft und Bauernwirtschaft prägte die gegenseitigen Beziehungen.

Errungenschaften und Fortschritt

Viele der geistlichen Territorien galten am Ende des Alten Reiches als reiche und bedeutende Herrschaften mit baulicher Pracht und wichtigen Funktionen als Verwaltungs-, Handels- und Bildungszentren. Geblieben sind auch herausragende wissenschaftliche Arbeiten und architektonische Meisterleistungen. Vor allem die barocken Klöster aus der Zeit der Gegenreformation – Weingarten, Zwiefalten, Ochsenhausen, Wiblingen, Neresheim und Schussenried als Höhepunkte spätbarocker europäischer Architektur –, aber auch die nachbarocken Bauten wie Sankt Blasien demonstrieren noch heute nicht nur die wirtschaftliche Bedeutung, sondern auch die kulturelle Ausstrahlungskraft dieser geistlichen Herrschaften.
Von den südwestdeutschen Reichsstädten hatten hingegen nur wenige zur territorialbildenden Kraft werden können.

Gemeinsam war ihnen aber, dass 222 sie nicht nur städtebaulich und als Handelszentren an infrastrukturellen Knotenpunkten, sondern auch politisch nachhaltig wirkten. Da sie keinem Herrn außer dem Kaiser untertan waren, schufen ihre kaiserlichen Privilegien den Rahmen für die Entwicklung der persönlichen Freiheiten der Bürger. Rat und Bürgerschaft setzten sich ihre Ordnungen in eigener Machtvollkommenheit. Rathaus und Marktplatz, in ihrer historischen Form noch heute in jeder der Reichsstädte zu sehen, sind Symbole für die autonome Selbstverwaltung des städtischen Gemeinwesens.

Bürgerschaftliche Gesinnung, Handelsfreude und industrialistisches Denken haben sich hier oft auf kleiner Fläche vereint und finden auch in der Baukunst als Sinnbild einer eigenen und kostbaren Stadtkultur ihren Ausdruck. Die im 13. und 14. Jahrhundert begonnenen Münsterkirchen in Freiburg, Ulm, Schwäbisch Gmünd oder Reutlingen waren nicht nur Ausdruck von Frömmigkeit, sondern auch weithin sichtbare Zeichen von Macht, Wohlstand und bürgerlicher Autonomie.

Nachwirkungen

Auch wenn die Reichsstädte am Ende des Alten Reiches oft schlecht verwaltet und stark verschuldet waren, so wollten sie ihre Selbstständigkeit doch nicht freiwillig abgeben. Langfristig gesehen hat das „Klima“ in den Reichsstädten eine auffallend große Zahl politisch und wirtschaftlich selbstständig denkender Köpfe hervorgebracht. Mit ihren republikanisch-demokratischen Traditionen wurden die Reichsstädte im 19. Jahrhundert zum Kristallisationspunkt der Freiheitsbewegung des liberalen Bürgertums.

Weil viele von ihnen in ihrer territorialen Ausdehnung klein geblieben waren, standen sie exemplarisch auch für einen der langfristig abgeschwächten gesellschaftlichen Basiskonflikte im deutschen Südwesten, das Zusammenleben von städtischer und ländlicher Bevölkerung. Durch ihre kleinräumige Struktur waren viele Reichsstädter „Ackerbürger“ mit traditionell enger Stadt-Land-Beziehung geblieben. Selbst die Industrialisierung hat diese enge Verfl echtung zwischen Städtern und einpendelnden Nebenerwerbslandwirten nur bedingt aufgelöst.

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Napoleonische Flurbereinigung

Die erfolgreiche Zukunft der beiden deutschen Mittelstaaten Baden und Württemberg sowie der hohenzollerischen Fürstentümer war am Vorabend der Französischen Revolution kaum vorherzusehen gewesen. Das politisch und territorial zersplitterte Gefüge des Alten Reiches, allen voran der Bestand der geistlichen Herrschaften, der Ritterschaft und der Reichsstädte, war seit geraumer Zeit schon im Visier der Kritiker vor allem aus dem Lager der Aufklärung gewesen.

Ende der Kleinstaaterei

Kleine Gebiete, wirtschaftliche Schwäche und altständische, retardierende Elemente widersprachen dem modern aufklärerischen Geist. Aber erst in der Folge der Französischen Revolution, der verlorenen Kriege gegen das revolutionäre Frankreich und unter dem Druck Napoleons wurde das Alte Reich zerschlagen und verschwand innerhalb weniger Jahre von der Landkarte.

Zurück blieben vor allem die Gewinner Baden, Württemberg und Hohenzollern. Sie waren das Produkt französischer Interessen oder verdankten im Falle Hohenzollerns ihre Weiterexistenz napoleonischer Gunst. Eine geschickte Politik – der rechtzeitige Anschluss an Napoleon und, als sich seine militärische Niederlage abzeichnete, der rechtzeitige Abfall von ihm, untermauert von verwandtschaftlichen Beziehungen und strategischen Hochzeiten zwischen den europäischen Regentenfamilien – führten zu einem Länderschacher der Fürsten, der sich „vielfach in der Form von Raubzügen“ vollzog, „mit denen der eine Staat dem anderen im Wettlauf um die fetteste Beute zuvorzukommen suchte“ (Dieter Langewiesche).

Neuordnung

In den Jahren zwischen 1800 und 1810 erzwang Napoleon die Neuordnung Deutschlands. Die drei Hauptstationen dieser territorialen Revolution waren  der Reichsdeputationshauptschluss (1803), der Preßburger Frieden (1805) und die Rheinbundakte (1806). Schon in einem vorhergehenden Akt, dem Frieden von Lunéville (1801), waren die französischen Ziele deutlich geworden: Die von Frankreich besetzten deutschen linksrheinischen Gebiete sollten dauerhaft an Frankreich kommen und somit der Rhein als französische Ostgrenze festgeschrieben werden.

Die deutschen Fürsten, die ihre Gebiete links des Rheins verloren – darunter Württemberg mit Mömpelgard und die Kurpfalz mit ihren linksrheinischen Besitzungen –, sollten mit Gebieten innerhalb des Reichs entschädigt werden. Dabei kam vor allem kirchlicher Besitz in Frage, den es zu säkularisieren galt, aber auch kleinere weltliche Gebiete – allen voran die Reichsstädte.

Reichsdeputationshauptschluss 1803

Der Reichsdeputationshauptschluss (25. Februar 1803), von Kritikern gerne als „Reichsdeputationsraubschluss“ bezeichnet, fixierte diesen ersten großen Schritt der territorialen Neuordnung Deutschlands, indem fast alle geistlichen Herrschaftsgebiete, insgesamt 41 Reichsstädte und auch die rechtsrheinischen Gebiete der Kurpfalz unter den großen Territorialstaaten aufgeteilt wurden.

Die alten Herrschaftsgebiete wurden säkularisiert bzw. mediatisiert, verloren also Besitz und Herrschaft. Baden und Württemberg profitierten bereits von diesem ersten Schritt in beträchtlichem Ausmaß. So erhielt Baden die Gebiete der bayerischen Kurpfalz mit Mannheim und Heidelberg, den territorialen Besitz des Bistums Konstanz sowie Teile der Bistümer Straßburg, Speyer und Basel. Große Gebietsteile der Reichsabteien, darunter Salem, sowie die Reichsstädte Offenburg, Gengenbach, Zell am Harmersbach, Überlingen oder Pfullendorf kamen hinzu. Das neue, der Fläche nach deutlich vergrößerte, aber noch immer territorial zersplitterte Baden wurde gleichzeitig zum Kurfürstentum erhoben.

Kompensationen

Württemberg schnitt in dieser ersten Phase der territorialen Arrondierung bescheidener ab, erhielt aber als Kompensation für seine linksrheinischen Besitzungen ansehnliche geistliche Territorien wie Ellwangen, Zwiefalten und Schöntal. Zahlreiche Reichsstädte folgten: Aalen, Reutlingen, Weil der Stadt, Esslingen, Rottweil, Giengen, Heilbronn, Gmünd und Hall. Das große Gebiet der Reichsstadt Ulm, schon länger im Fokus der württembergischen Expansionsbestrebungen, fiel hingegen vorerst an Bayern.

Wie Baden erlangte auch Württemberg den Stand eines Kurfürstentums. Unmittelbar auf den Reichsdeputationshauptschluss folgte noch eine ganze Reihe von Austauschverträgen zwischen den mit ihrem Besitz noch immer nicht zufriedenen Gewinnern. So wurde beispielsweise die alte Reichsstadt Wimpfen hessisch, nachdem sie zuvor Baden zugeschlagen worden war.

Der Frieden von Preßburg 1805

Beide Kurfürstentümer sicherten nun durch Allianzen mit Frankreich ihren neuen Besitzstand und konnten ihn sogar noch vergrößern. In einer zweiten Phase des napoleonischen Länderschachers (Frieden von Preßburg vom 26. Dezember 1805) wurden die vorderösterreichischen Lande zwischen Baden, Württemberg und Bayern aufgeteilt. Baden bekam den Breisgau und die Ortenau, die Stadt Konstanz sowie die Deutschordensgebiete um Mainau. Reichsritterschaftliche Gebiete der Kantone Kraichgau, Hegau-Allgäu-Bodensee und Odenwald sowie Gebiete des Fürstentums Fürstenberg und Villingen kamen hinzu.

Größer war nun der Zugewinn Württembergs. Es sicherte sich große Teile der vorderösterreichischen Ländermasse, darunter die Grafschaft Hohenberg und die fünf Donaustädte. Zahlreiche reichsritterschaftliche Territorien der Kantone Donau, Neckar-Schwarzwald, Kocher, Kraichgau und Teile Frankens ergänzten diesen territorialen Coup und gaben der Karte Württembergs eine erste geschlossene Kontur. Die mediatisierten reichsritterschaftlichen Gebiete verloren ihre Hoheitsrechte an den neuen Mittelstaat, nicht aber ihren Besitz.

In einer Art Ringtausch mit Bayern ging schließlich Anfang 1806 das Fürstentum Ansbach mit Crailsheim an Bayern über, das sich zuvor mit Württemberg auf eine Grenzlinie geeinigt hatte. Auch Tettnang war 1805 bayerisch geworden und kam erst 1810 wieder an Württemberg zurück.

Rheinbundakte 1806

Das Alte Reich war mit der Einbindung der südwestdeutschen Mittelstaaten in das Machtsystems Napoleons endgültig zerschlagen. 16 Reichsstände, darunter Bayern, Baden, Württemberg und die beiden hohenzollerischen Fürstentümer Hechingen und Sigmaringen, unterzeichneten am 1. August 1806 in Paris die Rheinbundakte und erklärten damit ihren förmlichen Austritt aus dem Heiligen Römischen Reich deutscher Nation. Fünf Tage später legte Kaiser Franz II. die Kaiserkrone nieder. Das Reich war erloschen.

Rollentausch

Erneut – und nun zum dritten Mal – wurden die Allianzpartner Napoleons belohnt. Mit dem Rheinbundvertrag wurde auch das Schicksal der kleineren weltlichen Territorien besiegelt. Die meisten derjenigen Fürsten, die wenige Jahre zuvor noch die Schutzlosigkeit ihrer geistlichen Nachbarterritorien ausgenutzt hatten, wurden nun selbst das Opfer mächtigerer Standesherren.

Sie mussten sich der Souveränität der Mittelstaaten unterordnen. Bayern kam dabei an seiner Westgrenze zur Oberhoheit über das hohenlohische Kirchberg und Schillingsfürst sowie über das Gebiet der Grafen von Öttingen und der Fugger. Baden erhielt die Souveränität über den größten Teil des Fürstentums Fürstenberg, den Klettgau, Löwenstein, Wertheim südlich des Mains und über Gebiete nördlich der Jagst. Zudem wurde es zum Großherzogtum erhoben. Württemberg wiederum, nun zum Königtum befördert, ergriff Herrschaft über Gebiete südlich der Jagst, über den Hauptteil der hohenlohischen Lande, über Limpurg, die Besitzungen Fürstenberg sowie die Besitzungen Waldburg. Zur weitergehenden territorialen Geschlossenheit trug die Übergabe Biberachs an Württemberg bei.

Strategische Eheschließungen

Die beiden hohenzollerischen Fürstentümer, zuvor schon aus dem Fundus der benachbarten geistlichen Territorialsplitter abgefunden, sicherten sich in letzter Minute ihren Fortbestand durch eine strategische Heirat: Fürstin Amalie Zephyrine von Hohenzollern arrangierte den Ehebund des Erbprinzen Karl mit Antoinette Murat, einer Nichte von Napoleons Schwager. Auch die badische und die württembergische Dynastie untermauerten ihre Nähe zum napoleonischen Frankreich mit Eheschließungen: Der badische Erbprinz Karl heiratete Stéphanie de Beauharnais, eine Nichte der französischen Kaiserin Josephine. Katharina, die Tochter des württembergischen Königs Friedrich, heiratete Jérôme, den Bruder Napoleons und neuen König von Westfalen.

Abschluss der Arrondierung

Einen abschließenden, wenn auch kleineren Arrondierungsschritt stellte nach den erfolgreichen französischen Kriegen gegen Preußen und Österreich der Schönbrunner Friede von 1809 dar. Der französische Kaiser hatte den Deutschorden ganz aufgehoben und sein Gebiet im Tauberoberamt Württemberg zugeschlagen. Bayern wiederum musste als Kompensation für seine Gewinne im Osten alle Gebiete westlich der damals festgelegten und bis heute geltenden Landesgrenze um Crailsheim, Ulm und Tettnang an Württemberg abtreten.

Auch die Herrschaft Wiesensteig, die Reichsstädte Ravensburg, Leutkirch und der größte Teil des Ulmer Territoriums kamen zu Württemberg, das wiederum altwürttembergische Gebiete an Baden weiterreichte (Nellenburg, Hornberg). Bis 1810 waren somit die Verschiebungen im Wesentlichen abgeschlossen. Sowohl für Baden als auch für Württemberg und die hohenzollerischen Lande war der territoriale Gesamtzusammenhang hergestellt. Bis auf kleinere Bereinigungen – etwa der Wiedererwerb des Brückenkopfes Kehl 1814 von Frankreich – war damit auch der bis 1945 geltende Zustand erreicht.

In diesem skizzierten „Länderschacher“ wuchs Württemberg nach Fläche und Einwohner auf gut das Doppelte an. Es umfasste nun annähernd 20 000 qkm und etwa 1,4 Millionen Einwohner. Noch drastischer war der Zugewinn Badens, das sich der Fläche nach auf fast 15 000 qkm vervierfachte und der Einwohnerzahl nach auf rund eine Million versechsfachte. Die „Raubzüge“ dieser Jahre veränderten die Landkarte Südwestdeutschlands radikal. Gleichzeitig schufen sie die Voraussetzung für die Entwicklung von modernen Staaten.

Innere Staatsgründung

Beide Mittelstaaten standen nun vor der gewaltigen Aufgabe einer inneren Staatsgründung: Modernisierung der Verwaltung, Vereinheitlichung des Rechtssystems und Vollzug der Mediatisierung. Beide orientierten sich dabei am französischen Vorbild und schufen, wenn auch mit unterschiedlichen Zwischenschritten, eine moderne Ministerialverwaltung in einem bürokratischen Zentralstaat.

Für die alten wie für die neuen Untertanen bedeutete dies, dass sie dem Gewaltmonopol und den Steuerforderungen eines modernisierten und zentralisierten Staates unterworfen waren.

Baden: Staatliche Reformen

Baden, das aufgrund der unterschiedlichen alten Verwaltungsstrukturen und der konfessionellen Gegensätze noch stärker als Württemberg mit Integrationsproblemen zu kämpfen hatte, entschloss sich für eine Reform, die vorerst noch in konservativen Bahnen verlief.

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Württemberg: Schaffung eines modernen Staats

In Württemberg hatte König Friedrich zunächst einen selbstständigen und absolutistisch regierten Staat Neuwürttemberg mit der Hauptstadt Ellwangen geschaffen. Dieser geographisch nicht geschlossene und kurzlebige Kleinstaat der Neuerwerbungen wurde zum Experimentierfeld für den späteren Aufbau des Gesamtstaates Württemberg.

Traditionen – Kultur

Die territoriale Zersplitterung des deutschen Südwestens war mit der Napoleonischen Ära beendet, keinesfalls aber die regionalen Traditionen der Identitätsräume, die auf den alten Herrschaften fußten. In langer Sicht hat sich die territoriale Zersplitterung als Reichtum des deutschen Südwestens erwiesen. Sie hatte zu einer enormen kulturellen Dichte geführt, die Städtebau, Infrastruktur und politische Kultur nachhaltig prägten. 

Mediatisierung und Säkularisierung

Die Mediatisierung und die Säkularisation der geistlichen Herrschaftsgebiete bedeuteten insgesamt gesehen zweierlei: Auf der einen Seite waren sie wichtige Schritte hin zu einer modernen Staatlichkeit. Sie ermöglichten geschlossene Staatsgebilde und trennten Staat und Kirche. So schritt die Auf- lösung der alten Ständeordnung voran, die schrittweise einer Gesellschaft rechtsgleicher Staatsbürger Platz machen musste. Der Fiskus der neuen Staaten profitierte wohl am meisten von der Säkularisation, auch wenn den Klostervermögen hohe Schulden und Pensionslasten gegenüberstanden.

Auf der anderen Seite war die katholische Kirche nicht notwendigerweise der Verlierer der Säkularisation. Ganz im Gegenteil: Auch im Zuge des Kulturkampfes, der in Baden schon seit den 1850er Jahren tobte und hier zwischen protestantischem Herrscherhaus und seiner liberalen Beamtenschaft einerseits und der katholischen Kirche andererseits rigoroser ausgefochten wurde als in Württemberg, festigte sich die katholische Kirche in langer Sicht.

In der Zentrumspartei fand sie seit den 1860er Jahren eine tief in der katholischen Bevölkerung verankerte Interessenvertretung. Getragen waren die katholische Kirche und die katholische Partei unter anderem von neuen Frömmigkeitsformen und einem ausdifferenzierten und in der Bevölkerung verwurzelten Vereins- und Verbandsleben.

Mochte der protestantische württembergische König der „guten Stadt“ Ellwangen noch so viele „Trostpflaster“ in Form von kirchlichen Institutionen und staatlichen Ämtern geben, die Bevölkerung identifizierte sich auch weiterhin mit der katholischen Kirche. So bildeten hier wie vor allem auch in Oberschwaben oder Südbaden katholische Konfession und regionale Tradition eine gemeinsame Identität, die über lange Zeit hinweg die politische Kultur dieser Gegenden prägte. Die Stoßrichtung ging dabei immer wieder gegen das protestantische Staatskirchentum und gegen die jeweilige protestantische Landeshauptstadt Stuttgart oder Karlsruhe.

Heterogene politische Kultur

Schon allein aufgrund der Lage Badens in unmittelbarer Nachbarschaft zu Frankreich ist hier die Revolution 1848 am frühesten ausgebrochen. Auch die Spannungen, die aus der Heterogenität des Landes resultierten, waren der revolutionären Stimmung zuträglich. So erlebte das schmalleibige Großherzogtum als eine der wenigen Regionen in Deutschland eine erfolgreiche Revolution, die letztlich nur durch fremde – preußische –Truppen niedergeschlagen werden konnte. In Württemberg gab es statt einer Revolution in der Hauptsache einen parlamentarischen Mehrheits- und Regierungswechsel mit liberalen Reformen – Frucht einer jahrhundertealten ununterbrochenen Partizipationskultur in Altwürttemberg.

Die 1848/49er-Revolution war der Auftakt zur Fundamentalpolitisierung in beiden Ländern. Die revolutionäre Bewegung mündete in die liberale. Vor allem der Nationalliberalismus, getragen von Protestantismus und deutschem Patriotismus, verfolgte ab 1861 das Ziel einer deutschen Einigung unter Preußens Führung. Seit der Niederschlagung der Revolution hatte Preußen in Baden enorm an Einfluss gewonnen.

Die deutsche Frage

Der hier seit 1860 regierende Liberalismus setzte eindeutig auf die kleindeutsch-preußische Lösung der deutschen Frage und hatte mit Großherzog Friedrich I. einen starken Herrscher, der nicht zuletzt aufgrund seiner verwandtschaftlichen Beziehungen zum preußischen Herrscherhaus über vielfältigen Einfluss in Berlin verfügte. Der Anschluss Badens an das „kleindeutsche“ Reich war so – anders als in Württemberg – innenpolitisch leichter durchzusetzen. Am 18. Januar 1871 rief der badische Großherzog Friedrich den Preußen Wilhelm I. in Versailles zum deutschen Kaiser aus. Baden und Württemberg waren damit Mitglieder im Bund der deutschen Fürsten, im preußisch-deutschen Reich unter Bismarcks Führung und unter Ausschluss Österreichs.

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Hohenzollern: Preußische Exklave

Nach dem territorialstaatlichen Konzentrationsprozess der Napoleonischen Ära wirkte es fast wie ein Anachronismus, dass sich die beiden Fürstentümer Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen ihre Eigenständigkeit bewahren konnten. Mit dem Rheinbundvertrag von 1806 waren sie verfassungsrechtlich souveräne Staaten, im Besitz sogar noch vergrößert und im Dienste Napoleons, dem sie erst Ende 1813 den Rücken kehrten. Zwei Jahre später unterzeichneten Bevollmächtigte der Fürstentümer die Bundesakte. Die beiden Zwergstaaten waren damit Mitglieder des Deutschen Bundes.

Hohenzollerische Identität

Im Verhältnis der hohenzollerischen Fürstenfamilien zu Württemberg hatte die jahrhundertelange Angst vor der Begehrlichkeit des Nachbarn nachgewirkt. Vor allem die katholische Konfession, auf der ganz wesentlich die hohenzollerische Identität fußte, hatte den Willen gestärkt, sich gegen Einverleibungsgelüste der protestantisch-pietistischen Württemberger zu wehren.

Zwar wies manches in den Bereichen Wirtschaft und Recht nach Württemberg – so die erste Zollgemeinschaft zwischen zwei deutschen Staaten, ein einheitliches Münzwesen, vereinheitlichte Maße und Gewichte sowie ein gemeinsames Postwesen. Bei der Neueinteilung der katholischen Diözesen im Jahr 1821 aber legten die beiden hohenzollerischen Fürstentümer großen Wert darauf, dem Erzbistum Freiburg zugeteilt zu werden, auch wenn das württembergische Rottenburg geographisch deutlich näher lag.

Übergang an Preußen

Erst als die hohenzollerischen Untertanen ihren Fürsten in der 1848/49er- Revolution das Fürchten lehrten, war es um die Eigenständigkeit geschehen. Der Staatsapparat war zerrüttet und der Fürst von Hechingen hatte das Land bereits verlassen, als preußische Truppen im August 1849 die Fürstentümer besetzten. Schon zuvor hatten die hohenzollerischen Fürsten ihren entfernten protestantischen preußischen Verwandten ihre Herrschaft angedient, die im März 1850 Besitz ergriffen. Mit dem Übergang an Preußen endete die Geschichte der selbstständigen Territorien der schwäbischen Hohenzollern, die nun preußische Hohenzollerische Lande hießen.

Auch wenn es Anpassungsschwierigkeiten zwischen den preußischen und meist protestantischen Beamten einerseits und den katholischen Hohenzollern andererseits gab, so stellte – entgegen des in Württemberg gern gezeichneten preußischen Jochs – die hohenzollerische Bevölkerung die Zugehörigkeit zu Preußen nicht in Frage. Man war eher stolz darauf, mit der mächtigen deutschen Vormacht Preußen eng verbunden zu sein. Mit dem Neubau der Zollerburg in den Jahren 1850 bis 1867 gab man dieser Verbundenheit symbolischen Ausdruck. Die Devise „Vom Fels zum Meer“ verbalisierte den preußischen Herrschaftsanspruch, der weit in den Süden Deutschlands reichte.

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Territorium nach 1945

Die traditionsreichen Länder Baden und Württemberg sowie die preußischen Hohenzollerischen Lande hatten in ihrer Form „von Napoleons Gnaden“ rund 150 Jahre lang Bestand. Das neue Land Baden-Württemberg war deshalb ganz und gar eine Schöpfung der Besatzungs- und Nachkriegszeit, denn niemals zuvor in seiner Geschichte hatte das Gebiet eine Einheit gebildet.

Vier Siegermächte

Den ersten Impuls zur Länderneugliederung setzten die alliierten Westmächte. Die Beteiligung Frankreichs als vierter Siegermacht kurz vor Kriegsende zwang zu territorialen Improvisationen. So kam es durch die militärischen Ereignisse in den letzten Kriegswochen zur Teilung Badens und Württembergs in je einen nördlichen und einen südlichen Teil. Aus logistischen Gründen fixierten die Amerikaner im Sommer 1945 die Südgrenze ihrer Zone entlang der Autobahn Karlsruhe-Stuttgart-Ulm. Die stärker industrialisierten und dichter besiedelten nördlichen Gebiete der beiden alten Länder gehörten fortan zur US-Zone, die stärker agrarisch geprägten südlichen Landesteile mit Hohenzollern zur französischen Zone. Sowohl Baden als auch Württemberg waren damit geteilt.

Drei Besatzungszonen

So entstanden drei willkürliche Verwaltungskonstrukte, deren Grenzen ohne Rücksichtnahme auf historische Traditionen auf dem Reißbrett gezogen waren. Die Amerikaner bastelten aus ihren Teilen das Land Württemberg-Baden mit der Hauptstadt Stuttgart, wobei der Landesbezirk Baden innerhalb dieses Gebietes eine weitgehende Verwaltungsautonomie erhielt. Die Franzosen zimmerten zwei Länder: Südlich der künstlichen innerwürttembergischen Grenze, die als „Frontière de Dettenhausen“ bei Tübingen verlief, lag fortan das Land Württemberg-Hohenzollern mit der Hauptstadt Tübingen, westlich davon das Land (Süd-)Baden mit der Hauptstadt Freiburg.

Alle drei „Besatzungskinder“ waren mit diesem Zustand unzufrieden und strebten zunächst die Wiederherstellung der alten Länder an. Ab 1948 wurde die Schaffung eines neuen, den gesamten südwestdeutschen Raum umfassenden Landes ins Auge gefasst. Der Anstoß dazu kam erneut von außen.

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Dossier: Entstehung des Landes Baden-Württemberg

Am 25. April 1952 wurde das Land Baden-Württemberg gegründet. Damit ist es – sieht man vom Sonderfalls des Saarlandes ab – das jüngste der alten deutschen Länder der Bundesrepublik vor 1990. Es ist das einzige deutsche Land, bei dem die Bevölkerung erfolgreich über eine Neugliederung abstimmte – und es ist das einzige deutsche Land, zu dessen Gründung es eines eigenen Artikels im Grundgesetz bedurfte.

Zum Dossier über die Gründung Baden-Württembergs

Der Verwaltungsaufbau nach 1952

Die drei südwestdeutschen Nachkriegsländer waren mit unterschiedlichen Kreisverfassungen in den neuen Südweststaat eingetreten. Im Hintergrund standen abweichende Richtlinien der beiden Besatzungsmächte, aber auch ältere Traditionen der Bezirksverwaltung.

Der Status quo bei der Landesgründung waren neun Stadt- und 63 Landkreise, deren Zuschnitt noch aus der Vorkriegszeit stammte, als in den Jahren 1925 in Hohenzollern, 1938 in Württemberg und 1939 in Baden die Landkreise geschaffen worden. 28 dieser Landkreise waren in Württemberg-Baden gewesen – davon 19 nordwürttembergische und neun nordbadische –, 18 im Land (Süd-)Baden und 17 im alten Land Württemberg-Hohenzollern.

Aufbaugesetze

Unter den „Aufbaugesetzen“ des Jahres 1955, mit denen sich das junge Land einen einheitlichen Verwaltungsaufbau gab, ragen die Gemeindeordnung, die Landkreisordnung und das Landesverwaltungsgesetz heraus. Nachdem selbst der Versuch einer bescheidenen Territorial- und Verwaltungsreform an konträren Partei- und Regionalinteressen gescheitert war, folgte das Land Baden-Württemberg mit einem dreistufi gen staatlichen Verwaltungsaufbau der Tradition der alten Länder Baden und Württemberg: Den obersten Landesbehörden (z. B. Ministerien) folgten auf der mittleren Ebene die bereits 1952 geschaffenen vier Regierungsbezirke Nordbaden, Nordwürttemberg, Südwürttemberg-Hohenzollern und Südbaden, die mit den früheren Ländern deckungsgleich waren. Die dritte Ebene des staatlichen Verwaltungsaufbaus bildeten weiterhin die neun Stadt- und 63 Landkreise, die zumeist nach dem Namen der Kreishauptstadt benannt waren.

Die Gebiets- und Verwaltungsreform der 1970er Jahre

In den 1960er Jahren brach sich der Wille Bahn, die seit der Nachkriegszeit entstandenen Diskrepanzen zwischen dem überkommenen Verwaltungsaufbau und den Bedürfnissen der Bevölkerung und der Wirtschaft aufzulösen. Die Große Koalition unter Ministerpräsident Hans Filbinger (CDU) und Innenminister Walter Krause (SPD) konnte schließlich zu Beginn der 1970er Jahre eine umfassende Gebiets- und Verwaltungsreform umsetzen.

Gebietsreform zur Schaffung leistungsfähigerer Einheiten

Bei der Gebietsreform ging es um eine Neuordnung der Verwaltungsbezirke der Gemeinden und Landkreise. Durch Verringerung ihrer Zahl und durch Vergrößerung der Verwaltungsräume sollten auf dieser Ebene leistungsfähigere Einheiten geschaffen werden, die in Einklang mit der räumlichen Struktur der Lebensverhältnisse der Bevölkerung stehen sollten.

Die Funktionalreform wiederum sollte innerhalb der staatlichen Verwaltung – orientiert an den Prinzipien „Bürgernähe“ und „Ortsnähe“ – die Frage klären, welche Aufgaben auf welcher Ebene des dreistufigen Verwaltungsaufbaus optimal zu erledigen seien. Im Zentrum stand dabei die Verlagerung von Zuständigkeiten von „oben“ nach „unten“.

Kreisreform schafft Einheitlichkeit

Als erste Maßnahme reduzierte das Kreisreformgesetz mit Wirkung zum 1. Januar 1973 die Zahl der Landkreise von 63 auf 35. Die neun Stadtkreise blieben bestehen. Nur bedingt wurde dabei das Ziel erreicht, nach Bevölkerung und Fläche einigermaßen einheitliche Einheiten zu schaffen. 13 der neuen 35 Landkreise wurden nun nicht mehr nach der Kreishauptstadt, sondern nach Landschaften benannt.

Im Zuge der Kreisreform wurden auch die vier – immer umstrittenen – Mittelinstanzen der Regierungsbezirke neu zugeschnitten, die sich nun nicht mehr an den alten Landesgrenzen orientierten. Die flächenbezogene Bezeichnung der alten Regierungsbezirke wich der Bezeichnung der Regierungspräsidien nach dem jeweiligen Sitz der Behörde: Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen. Ein neuer Aufgabenzuschnitt der Regierungspräsidien ging damit einher.

Neugründung der Regionalverbände

Gleichzeitig mit der Kreisreform wurden die Regionalverbände als kommunal verfasste Träger der Regionalplanung und als neue Planungsebene zwischen staatlicher Landesplanung und kommunaler Planung eingerichtet. Das Regionalverbandsgesetz vom 26. Juli 1971 ersetzte die bisher zwanzig regionalen Planungsgemeinschaften durch die elf Regionalverbände Stuttgart, Ostwürttemberg, Franken, Unterer Neckar, Mittlerer Oberrhein, Nordschwarzwald, Südlicher Oberrhein, Schwarzwald-Baar-Heuberg, Hochrhein-Bodensee, Neckar-Alb und Bodensee-Oberschwaben. Als zwölfter Regionalverband kam per Staatsvertrag am 22. Mai 1973 die Region Donau-Iller hinzu, als länderübergreifende Region, die auch bayerisches Gebiet umfasst

Parallel dazu verlief die am meisten umstrittene der Reformen, die  Gemeindereform. Schon während des Diskussionsprozesses war es zu zahlreichen freiwilligen, allerdings durch finanzielle Anreize geförderten Vereinigungen gekommen. Den Abschluss brachte das „Besondere Gemeindereformgesetz“ mit Wirkung zum 1. Januar 1975, das auch Zwangseingemeindungen vorsah.

Von den 1968 noch bestehenden 3.379 Gemeinden blieben bis heute 1.108 und der Gemeindefreie Gutsbezirk Münsingen, der seit langem als Truppenübungsplatz genutzt worden war. Gemeinden mit weniger als 1.000 Einwohnern sind dabei als selbstständige Verwaltungseinheiten weitgehend verschwunden. Entstanden sind zahlreiche neue Gemeinden, oft auch Bindestrich-Konstrukte, deren Kunstname ganz unterschiedlich begründet wurde.

Kritik an den Reformen

Die kommunale Gebietsreform brachte vor allem den Gemeinden im ländlichen Raum einen Zuwachs an Leistungs- und Verwaltungskraft. Für Kritiker büßte die kommunale Selbstverwaltung an Bürgernähe ein, weil die Gemeindepolitik in entferntere Handlungszentren neu gebildeter Einheitsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften abwanderte. Umstritten war die Reform auch in der Bevölkerung, weil die teilweise neu entstandenen Flächengemeinden aus mehreren verstreut gelegenen und oft recht heterogenen Gemeindeteilen bestanden.

Auch gibt es zahlreiche Fälle, wo ältere Landeszugehörigkeiten und historisch-kulturelle Orientierungstraditionen nicht berücksichtigt wurden. Ein prominentes Beispiel, bei dem bis heute nicht alle Integrationsprobleme überwunden sind, ist der Zusammenschluss der ehemals badischen Stadt Villingen (katholisch und vorderösterreichisch) mit der ehemals württembergischen Stadt Schwenningen (protestantisch und altwürttembergisch), zwischen denen zudem die alte Konfessionsgrenze verläuft.

Erneute Verwaltungsreform zu Beginn des 21. Jahrhunderts

Nicht zuletzt unter dem Druck der leeren öffentlichen Kassen wurde unter Ministerpräsident Erwin Teufel (CDU) und mit Wirkung zum 1. Januar 2005 ein erneutes, in der Tradition der bisherigen Verwaltungsreformen des Landes stehendes, umfassendes Reformkonzept umgesetzt. Dabei wurde der dreistufige Verwaltungsaufbau des Flächenlandes Baden-Württemberg und die Bündelungsfunktion der Regierungspräsidien, der Landratsämter und der Stadtkreise erweitert und gestärkt.

Die meisten der bislang bestehenden besonderen Verwaltungsbehörden wurden dazu in die Regierungspräsidien bzw. die Landratsämter und Gemeinden der Stadtkreise eingegliedert.

Völlig neu an der Reform waren die Auflösung zahlreicher Landesoberbehörden und die Übertragung ihrer Aufgaben an die Regierungspräsidien bzw. Landkreise, die dadurch eine deutliche Stärkung erfahren haben. Als Sparziel hatte Ministerpräsident Teufel eine „Effizienzrendite“ von zwanzig Prozent angekündigt. Von der Reform waren über 450 Behörden – 350 davon wurden abgebaut, zusammengelegt oder eingegliedert – und rund 20 000 Beschäftigte betroffen.

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