Landtagswahl in Baden-Württemberg

Bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg wählen die Bürgerinnen und Bürger alle fünf Jahre die Abgeordneten des Landtags. Sie entscheiden mit ihrer Stimme also darüber, welche Parteien im Landtag vertreten sind und wie viele Parlamentssitze jede Partei erhält. Die neuen Abgeordneten des Landtags wählen ihrerseits dann die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten.

Am 14. März 2021 fand die letzte Landtagswahl in Baden-Württemberg statt. Stärkste Kraft wurde Bündnis 90/Die Grünen. Sie stellen derzeit mit Winfried Kretschmann den Ministerpräsidenten. zu den Ergebnissen der Landtagswahl

Auf dieser Seite erfahren Sie mehr zum Wahlsystem, wie die Landtagswahl abläuft und wie die Sitzverteilung im Landtag funktioniert. Die nächste Landtagswahl findet voraussichtlich 2025 statt.

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Kurz & knapp: Landtagswahl in Baden-Württemberg

Wer wird gewählt?
Bei den Landtagswahlen werden alle fünf Jahre die Abgeordneten des Landtags gewählt. Der Landtag von Baden-Württemberg ist die gewählte Vertretung des ganzen Volkes, das Parlament. So steht es in der Landesverfassung in Artikel 27.

Wer darf gewählt werden?
Wählbar (passives Wahlrecht) sind alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen wurden.

Wer darf wählen?
Das aktive Wahlrecht haben alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten den Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben und nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Im April 2022 wurde das Wahlalter von 18 Jahren auf 16 Jahre herabgesetzt.

Wie wird gewählt?
Im April 2022 wurde das Landtagswahlrecht umfassend reformiert. Künftig haben die Wählerinnen und Wähler nicht mehr nur eine Stimme, sondern zwei: eine für einen Direktkandidaten im Wahlkreis, die zweite für die Landesliste einer Partei.

Die nachfolgenden Informationen beziehen sich noch auf die zur Landtagswahl im März 2021 geltende Rechtslage.

Wahlsystem in Baden-Württemberg

Für die Wählerinnen und Wähler ist die alle fünf Jahre (bis 1996 alle vier Jahre) stattfindende Landtagswahl einfach: Sie haben nur eine Stimme und wählen damit in ihrem Wahlkreis eine von den Parteien nominierte Person. Landeslisten – wie bei den  Bundestagswahlen – gibt es nicht.

So einfach die Wahl, so kompliziert ist die Ermittlung der Sitze für die einzelnen Parteien.

  • Einerseits bestimmt die wählende Person mit ihrer Stimme darüber, wer als Abgeordneter bzw. Abgeordnete in den Landtag einziehen soll, indem sie ihre Stimme einer Kandidatin bzw. einem Kandidaten einer Partei in ihrem Wahlkreis gibt.
  • Andererseits werden die Wählerstimmen landesweit hochgerechnet und so die prozentualen Gesamtstimmenanteile aller Parteien bestimmt. Daraus wird dann die grundsätzliche Sitzverteilung im Landtag ermittelt.

Stimmen für Wahlkreisbewerberinnen und -bewerber, die ihren Wahlkreis nicht gewinnen können, sind deshalb nicht automatisch verloren, sondern zählen in jedem Fall für die Partei der Bewerberin bzw. des Bewerbers. Sie bestimmen die Zahl der Sitze, die dieser Partei im neuen Landtag zustehen. Deshalb fallen auch Stimmen für kleine Parteien ins Gewicht.

Das Wahlsystem ist somit eine Verbindung von Verhältniswahl und Persönlichkeitswahl: Das Sitzverhältnis der Parteien im Landtag richtet sich nach dem Stimmenverhältnis der Parteien im Land (Verhältniswahl). Die Zuteilung dieser Mandate an die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber richtet sich nach den Stimmen, die diese in ihrem jeweiligen Wahlkreis erzielt haben (Persönlichkeitswahl). Es gibt nur Wahlkreisbewerber. Jede Kandidatin und jeder Kandidat muss sich also in einem der 70 Wahlkreise des Landes zur Wahl stellen.

Weitere Infos zum Wahlsystem

Reform des Wahlsystems?

Auch für den Landtag von Baden-Württemberg wird eine Reform des Wahlsystems angemahnt. Welche Perspektiven gibt es? In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Bürger & Staat“ 4/2020 erörtert Prof. Dr. Joachim Behnke den Lösungsvorschlag „BaWü-Plus“. Artikel

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Mandatsvergabe im Landtag

Der Landtag von Baden-Württemberg hat mindestens 120 Abgeordnete. Diese werden auf die Parteien im Verhältnis ihrer Gesamtstimmenzahl im Land verteilt. Für jede Partei werden dazu die Stimmen addiert, die auf alle ihre Wahlkreisbewerberinnen und -bewerber im ganzen Land entfallen sind.

Die den einzelnen Parteien danach zustehenden Sitze werden dann auf die vier Regierungsbezirke des Landes aufgeteilt, und zwar nach dem Verhältnis der Stimmenzahl, die die Bewerber innerhalb einer Partei in den einzelnen Regierungsbezirken erreicht haben. Dabei werden nur solche Parteien berücksichtigt, die auf Landesebene mindestens fünf Prozent der Stimmen erreicht haben (Fünfprozentklausel).

Anschließend muss ermittelt werden, welchen Kandidatinnen und Kandidaten die Sitze zufallen, die einer Partei in einem Regierungsbezirk zustehen:

Direktmandate:
70 Parlamentssitze gehen als Direktmandate an diejenigen Kandidierenden, die in den 70 Wahlkreisen Baden-Württembergs die meisten Stimmen erreicht haben.

Zweitmandate:
Die weiteren 50 Sitze sind sogenannte Zweitmandate. Sie gehen an diejenigen Direktkandidierenden, die zwar ihren Wahlkreis nicht gewonnen haben, aber im Vergleich zu anderen Direktkandidierenden ihrer Partei in einem der vier Regierungsbezirke Baden-Württembergs die meisten Stimmen erreicht haben.

Überhangsmandate:
Es kann vorkommen, dass eine Partei in einem Regierungsbezirk mehr Direktmandate erreicht hat, als ihr nach dem prozentualen Gesamtstimmenergebnis dort zustehen. Diese zusätzlichen Mandate bleiben ihr als sogenannte Überhangmandate erhalten.

Ausgleichsmandate:
Fallen in einem Regierungsbezirk Überhangmandate an, muss wiederum geprüft werden, ob die Sitzverteilung noch den Stimmenanteilen der Parteien entspricht, also proportional zu ihnen ist. Wenn eine Partei durch Überhangmandate überproportional viele Sitze erlangt, wird mit zusätzlichen Sitzen für die anderen Parteien entsprechend ausgeglichen, sogenannte Ausgleichsmandate.

Durch Überhang- und Ausgleichsmandate kann sich die Mitgliederzahl des Landtags über die Zahl von 120 hinaus erhöhen. Der 17. Landtag hat aktuell 154 Abgeordnete.

Weitere Infos zur Sitzverteilung nach der Wahl

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Wie wird gewählt?

Infos zum Wahlablauf

Die Landtagswahl in Baden-Württemberg entspricht dem Ablauf nach den meisten anderen Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland. Alle wahlberechtigten Personen sind im Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Das Wählerverzeichnis ermöglicht die Kontrolle, dass nur Wahlberechtigte wählen und dass jede:r Wahlberechtigte nur einmal wählt.

Die Daten für das Wählerverzeichnis stammen aus den Daten der Meldebehörde zu einem festgelegten Stichtag. Alle wahlberechtigten Personen erhalten spätestens drei Wochen vor der Landtagswahl eine Wahlbenachrichtigung. Mit dieser Wahlbenachrichtigung sowie einem Personalausweis weist man sich am Wahltag im örtlichen Wahlbüro aus. Die Briefwahlunterlagen können mit einem der Wahlbenachrichtigung beigefügten Vordruck bei der zuständigen Gemeindeverwaltung bestellt werden.

Auf der Wahlbenachrichtigung sind noch einmal alle wichtigen Daten und Uhrzeiten der Wahl eingetragen.

Weitere Infos zum Wahlablauf
 

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Wer gewann die letzte Landtagswahl?

Ergebnis der Landtagswahl vom 14. März 2021

Bei der letzten Landtagswahl am 14. März 2021 blieben die Grünen stärkste Kraft in Baden-Württemberg, die CDU schnitt so schlecht wie noch nie ab.

Die Grünen erreichten mit 32,6 Prozent der Stimmen das beste Ergebnis ihrer Geschichte. Die CDU landete in einem historischen Tief mit 24,1 Prozent. Das Rennen um Platz 3 konnte die SPD mit 11,0 Prozent für sich entscheiden, gefolgt von der FDP mit 10,5 Prozent. Die AfD lag bei 9,7 Prozent. DIE LINKE verpasste erneut den Einzug in den Landtag mit 3,6 Prozent. Die Freien Wähler erreichten 3,0 Prozent. Sonstige Parteien lagen bei 5,5 Prozent.

Im Vergleich zur Landtagswahl 2016 musste die AfD die größten Stimmenverluste hinnehmen und verlor 5,4 Prozentpunkte. Auch die CDU musste 2,9 Prozentpunkte einbüßen. Die SPD verlor 1,7 Prozentpunkte. Gewinnerinnen waren die Grünen (+2,3 Prozentpunkte) und die FDP (+2,2 Prozentpunkte). Die LINKE erzielte ein Plus von 0,7 Prozentpunkten.

Weitere Infos zum Wahlergebnis

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Wer sind die Abgeordneten des 17. Landtags?

Dem 2021 gewählten 17. Landtag von Baden-Württemberg gehören 154 Abgeordnete an. Bei der Wahl am 14. März 2021 erreichten Bündnis 90 / Die Grünen 58, die CDU 42, die SPD 19, die FDP 18 und die AfD 17 Sitze.

Jüngste Abgeordnete ist Alena Trauschel von der FDP (*1999), ältester Abgeordneter Winfried Kretschmann von Bündnis 90/Die Grünen (*1948). Von den 154 Abgeordneten sind 45 Frauen (29,2 Prozent). Jede und jeder Abgeordnete repräsentiert etwa 77.600 Einwohner:innen von Baden-Württemberg.

Gewählte Abgeordnete nach Wahlkreisen

Abgeordnetenprofile des Landtags

 

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Wahlportal zur Landtagswahl

In unserem Wahlportal zur Landtagswahl erhalten Sie ausführliche Informationen zum Wahlsystem, Wahlablauf sowie Ergebnisse und Analysen zur letzten Landtagswahl 2021.

Wahlportal zur Landtagswahl

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Autor: Internetredaktion LpB BW | Letzte Aktualisierung: März 2022.

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