Landkreise in Baden-Württemberg

Landkreise sind Zusammenschlüsse von Gemeinden, die Aufgaben übernehmen, die zwischen den Gemeinden anfallen, also z. B. Verbindungsstraßen und den Busverkehr, aber auch Aufgaben, für die eine einzelne Gemeinde zu klein ist. Dazu gehören zum Beispiel Krankenhäuser und die Müllabfuhr. Diese Seite bietet einen Überblick über die Landkreise in Baden-Württemberg und deren Aufgaben und Funktionen.

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Einfach erklärt: Was sind Landkreise?

Die 35 Landkreise in Baden-Württemberg ergänzen die Tätigkeit der Gemeinden. Der Landkreis übernimmt die Aufgaben, die man besser gemeinsam erledigen kann. Zum Beispiel die Zulassung von Kraftfahrzeugen. Auch Berufsschulen, die Müllabfuhr oder Krankenhäuser gehören zu den Aufgaben der Landkreise.

Die Bürger und Bürgerinnen wählen bei den Kommunalwahlen für fünf Jahre ihre Vertreter in den Kreistag. Der Kreistag entscheidet über die Angelegenheiten des Landkreises.

Chef des Landratsamtes ist der Landrat bzw. die Landrätin. Der Kreistag wählt den Landrat bzw. die Landrätin.

 

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Wie viele Landkreise gibt es in Baden-Württemberg?

In Baden-Württemberg gibt es seit der Kreisreform von 1973 insgesamt 35 Landkreise. Davor waren es 63 Landkreise gewesen. Die Landkreise repräsentieren mehr als 80 Prozent der Wohnbevölkerung, der Rest lebt in Stadtkreisen.

Kurz erklärt: Was ist der Unterschied zwischen Landkreis und Stadtkreis?

Landkreise setzen sich aus mehreren Gemeinden zusammen: 1.092 der 1.101 Gemeinden gehören zu einem der 35 Landkreise. Die restlichen neun Gemeinden haben den Status eines Stadtkreises. Die Stadtkreise sind in der Regel Großstädte und nehmen neben den Gemeindeaufgaben auch die Kreisaufgaben wahr. Sie gehören deshalb keinem übergeordneten Landkreis an.

Welcher Landkreis ist am größten?

  • Der größte Landkreis der Einwohnerzahl nach ist der Rhein-Neckar-Kreis mit rund 548.000 Einwohnern, gefolgt vom Landkreis Ludwigsburg mit etwa 544.000 Einwohnern und dem Landkreis Esslingen mit 534.000. Der kleinste Landkreis ist der Hohenlohekreis mit 112.500 Einwohnern.
     
  • Größter Landkreis der Fläche nach ist der Ortenaukreis mit 1.860 Quadratkilometern, kleinster der Landkreis Tübingen mit 519 Quadratkilometern. Die Landkreise umfassen durchschnittlich 986 Quadratkilometer.
     
  • Die höchste Bevölkerungsdichte weist der Landkreis Esslingen auf mit 832 Einwohnern je Quadratkilometer. Am dünnsten besiedelt sind der Main-Tauber-Kreis und der Landkreis Sigmaringen mit 102 bzw. 110 Einwohnern je Quadratkilometer. Siehe Grafik:

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Die Landkreise im Staatsaufbau

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland geht von einem Staatsaufbau von unten aus. Neben den Gemeinden stellen die Landkreise die untere Ebene des Staatsaufbaus dar. Sie bilden die kommunale Ebene und sind als Institution verfassungsrechtlich geschützt.

Gemäß Artikel 28, Abs. 1 des Grundgesetzes muss „das Volk in den Ländern, Kreisen und Gemeinden eine Vertretung“ haben, die nach denselben Wahlgrundsätzen wie der Bundestag zu wählen ist.

Entsprechend Abs. 2 haben Gemeinden und Landkreise das Recht der Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze. In Deutschland gibt es 294 Landkreise und 106 kreisfreie Städte. Insgesamt sind dies 400 Gebietskörperschaften auf Kreisebene (Stand 2023).

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Wie funktioniert ein Landkreis?

Vertretungsorgan der Kreisbevölkerung ist der Kreistag. Der Kreistag entscheidet über alle wichtigen Kreisangelegenheiten, soweit sie aus der kommunalen Selbstverwaltung resultieren, und legt die Grundsätze für die Verwaltung fest.

Das Landratsamt ist in Baden-Württemberg die Bezeichnung für die Verwaltung eines Landkreises. Rechtsaufsichtsbehörde für das Landratsamt ist das Regierungspräsidium.

An der Spitze der Kreisverwaltung steht in Baden-Württemberg die Landrätin bzw. der Landrat. Die Person hat den Vorsitz des Kreistags und seiner Ausschüsse inne (jedoch ohne Stimmrecht), leitet das Landratsamt und ist die gesetzliche Vertretung des Landkreises. Der Landrat wird vom Kreistag für acht Jahre gewählt. 

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Der Kreistag und Kreistagswahlen

Kurz & Knapp: Der Kreistag in Baden-Württemberg

Was ist ein Kreistag?

In jedem der 35 Landkreise in Baden-Württemberg wählen die Bürgerinnen und Bürger alle fünf Jahre bei der Kommunalwahl auch einen Kreistag. Er ist die Vertretung des Volkes auf Landkreisebene – und er ist das wichtigste Organ des Landkreises. Die Verwaltungsorgane des Landkreises sind der Kreistag und der Landrat. Der jeweilige Landrat ist der Vorsitzende des Kreistags. Die gewählten Kreisräte üben ihr Amt ehrenamtlich aus.


Wie viele Personen sitzen in einem Kreistag?

Das ist unterschiedlich. Die Anzahl der Sitze beträgt mindestens 24 und ist abhängig von der Einwohnerzahl der Landkreise. Der Kreistag des Hohenlohekreises hat beispielsweise 39 Mitglieder, der des Landkreises Tübingen 67.

Meist sitzen in den Kreistagen mehr Kreisräte, als ursprünglich geplant wurde. Warum? Schuld daran sind Ausgleichssitze, die abhängig vom Wahlergebnis zusätzlich vergeben werden. In ganz Baden-Württemberg sollten bei der Kommunalwahl 2019 insgesamt 1.962 Kreisrätinnen und Kreisräte gewählt werden. Doch 292 Sitze kamen als Ausgleichssitze dazu. Insgesamt gab es nach der Wahl 2019 also 2.254 Kreisräte in ganz Baden-Württemberg.


Was macht ein Kreistag?

Ein Landkreis hat gewisse Aufgaben, die er erfüllen kann (freiwillige Leistungen) und erfüllen muss (Pflicht- und Weisungsaufgaben). Der Kreistag entscheidet über die Gestaltung dieser Aufgaben, solange der Landrat diese Aufgabe nicht übertragen bekommen hat. Der Kreistag

  • wählt außerdem die Landrätin oder den Landrat auf acht Jahre,
  • wählt die Mitglieder der Regionalverbandsversammlung (ausgenommen in der Region Stuttgart, wo diese direkt gewählt werden),
  • legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest,
  • kann Anfragen an die Landrätin oder den Landrat richten

Zur Erledigung seiner Aufgaben bildet ein Kreistag Ausschüsse, zum Beispiel einen Jugendhilfe- oder Kulturausschuss.

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Arbeit eines Kreistags – die Ausschüsse

Als Hauptorgan des Landkreises entscheidet der Kreistag über alles, was in die Zuständigkeit des Landkreises fällt, soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes zuständig ist oder der Kreistag dem Landrat die Aufgabe übertragen hat. Jeder der 35 Kreistage entscheidet über die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises. Die Kreisräte müssen im Rahmen der Gesetze und nach ihrer freien, vom öffentlichen Wohl bestimmten Überzeugung entscheiden. 

Zur Erledigung seiner Aufgaben bildet ein Kreistag Ausschüsse, zum Beispiel einen Jugendhilfe- oder Kulturausschuss.

In Ausschüssen für Verwaltung, Wirtschaft und Gesundheit liegen die Arbeitsschwerpunkte auf dem Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, der Wirtschafts- und Tourismusförderung und dem Öffentlichen Personennahverkehr mit der Schülerbeförderung sowie dem Gesundheitswesen und der Breitbandversorgung.

Der Ausschuss für Bildung und Soziales diskutiert Schulangelegenheiten einschließlich der Bauvorhaben an Schulen, aber auch Themen wie Sozialplanung (z. B. für alte Menschen, für Menschen mit Behinderungen), Sozialhilfe, Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen sowie Kultur und Sport.

Der Ausschuss für Umwelt und Technik berät über die Abfallbeseitigung und Bauvorhaben in der Abfallwirtschaft, über Bau und Unterhaltung von Kreisstraßen, Umwelt- und Naturschutz, über Themen der Land- und Forstwirtschaft, über Feuerwehr und Rettungswesen und den Katastrophenschutz.

Im Jugendhilfeausschuss geht es um alle Fragen der Jugendhilfe, um die Weiterentwicklung und Planung der Jugendhilfe, um die Förderung der freien Jugendhilfe und um die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche.

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Frauenanteil in Kreistagen in Baden-Württemberg

Der Frauenanteil in Kreistagen ist niedrig. Im Durchschnitt ist nur jedes fünfte Mitglied der Kreistage in Baden-Württemberg weiblich. Genauer gesagt liegt der Frauenanteil nach den Kommunalwahlen 2019 bei 22,4 Prozent – 3,3 Prozentpunkte höher als 2014. Weitere Informationen zum Frauenanteil in den Kreistagen finden Sie hier.

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    Kreistagswahlen

    Bürgerinnen und Bürger wählen den Kreistag alle fünf Jahre bei der Kommunalwahl, wenn sie auch die Gemeinderäte wählen.

    Alle Informationen zur Kreistagswahl finden Sie hier. 

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    Der Landrat

    An der Spitze der Kreisverwaltung steht in Baden-Württemberg die Landrätin bzw. der Landrat. Sie bzw. er

    • hat den Vorsitz des Kreistags und seiner Ausschüsse inne (jedoch ohne Stimmrecht),
    • leitet das Landratsamt und
    • ist die gesetzliche Vertretung des Landkreises.

    Die Landrätin bzw. der Landrat wird vom Kreistag für acht Jahre gewählt. In den ersten beiden Wahlgängen ist die absolute Mehrheit notwendig, bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Wählbar sind alle Deutschen, die das 30. Lebensjahr, aber noch nicht das 63. vollendet haben. Die Landrätin bzw. der Landrat ist Beamter bzw. Beamtin des Landkreises. Da die Person auch die Leitung der staatlichen unteren Verwaltungsbehörde inne hat, hat sich das Land bei der Wahl des Landrats bzw. der Landrätin gewisse Mitwirkungsrechte vorbehalten.

    Der Anteil der Frauen unter den Landräten in Baden-Württemberg ist traditionell gering. Im Juli 2023 waren gerade einmal drei Frauen (8,6 %) unter den 35 Chefs der Landratsämter:

    • Stefanie Bürkle im Landkreis Sigmaringen,
    • Dorothea Störr-Ritter im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und
    • Marion Dammann im Landkreis Lörrach.

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    Hintergrund: Aktuelle Diskussion

    Immer wieder gibt es Diskussionen um eine Direktwahl des Landrats durch die Bürgerinnen und Bürger. Außer in Baden-Württemberg und Brandenburg ist die Direktwahl in allen Flächenländern bereits eingeführt. Im Zusammenhang mit einer möglichen Ausweitung der Aufgaben der Landkreise hat die Diskussion um die Direktwahl des Landrats zugenommen. Kritisiert wird, dass der Landrat zumindest teilweise von jenen gewählt wird, die er zu kontrollieren hat, weil in den Kreistagen traditionell recht viele Bürgermeister vertreten sind.

    Der baden-württembergische Gemeindetag wehrt sich gegen die Direktwahl des Landrats sowie gegen eine Erweiterung der Aufgaben der Landkreise. Als wichtiges Argument wird angeführt, dass Werbemaßnahmen für eine Direktwahl in einem so großen Wahlbezirk wie dem Landkreis (durchschnittlich 210.000 Einwohner) sehr teuer wären und von keiner Einzelperson bezahlt werden könnten. Dies würde Parteikandidaten bevorzugen und dem späteren Landrat die Unabhängigkeit nehmen. Bislang sind viele Landräte parteilos. Auch die Aufgabe als Leiter einer unteren Sonderbehörde des Landes spreche gegen eine Direktwahl.

    Andere Stimmen sind der Ansicht, gerade die Direktwahl stärke die Unabhängigkeit des Landrats und führe zu einer stärkeren Identifikation mit dem Landkreis.

    Der Erste Landesbeamte ist zugleich allgemeiner Stellvertreter des Landrats. Er ist staatlicher Beamter und wird vom Innenministerium in Absprache mit dem Landrat ernannt. Er nimmt vor allem Aufgaben im Bereich der unteren Verwaltungsbehörde wahr. Er kann den Landrat nicht im Vorsitz des Kreistages, wohl aber in den Ausschüssen vertreten.

    Das Landratsamt

    Das Landratsamt ist in Baden-Württemberg die Bezeichnung für die Verwaltung eines Landkreises. Neben Baden-Württemberg wird der Begriff Landratsamt in den Landkreisordnungen der Bundesländer Bayern, Sachsen und Thüringen verwendet. 

    Das Landratsamt ist zugleich Staatsbehörde und kommunale Kreisbehörde. Als Staatsbehörde ist es untere Verwaltungsbehörde; hier hat der Landrat die alleinige Zuständigkeit. So ist das Landratsamt vor allem damit beschäftigt, Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwenden und die Rechtsaufsicht über die Gemeinden im Kreis auszuüben. Als Kreisbehörde ist sie zuständig für Aufgaben, die die Gemeinden nicht selbst erfüllen können, etwa für die Abfallwirtschaft oder den Öffentlichen Personennahverkehr (siehe dazu: Was sind die Aufgaben der Landkreise?)

    Die Kreise haben mehr als 60.000 Beschäftigte, von denen rund 30.000 in den Einrichtungen des Kreises selbst tätig sind (z. B. Krankenhäuser, Schulen, Abfallbeseitigungsanlagen). Die Kreisverwaltungen haben sich im vergangenen Jahrzehnt deutlich verändert: Ausgehend von der Industrie ist auch hier von „lean management“, von Neuen Steuerungsmodellen, dezentraler Ressourcenverantwortung, Leistungsvereinbarungen, Budgetierung und Controlling die Rede. Durch Delegation wird die Handlungsfreiheit und Eigenverantwortung gestärkt. Die frühere Gliederung in Abteilungen (Dezernate) ist meist in Fachbereiche geändert worden. Die Art und Weise der Organisation ist Teil des Organisationsrechts des Landrats. Hier kann der Kreistag nur indirekt über den Kreishaushalt einwirken.

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    Was sind die Aufgaben der Landkreise?

    Wie kommen Schülerinnen und Schüler zu ihren Schulen? Dafür sorgt der Landkreis. Die Landkreise sind etwa für die Koordination und Kostenerstattung in der Schülerbeförderung zuständig. Für alle Aufgaben, die die Gemeinden nicht selbst erfüllen können, sind Landkreise zuständig. Zu den typischen Kreisaufgaben gehört die Abfallwirtschaft, die Sozial- und Jugendhilfe, der öffentliche Verkehr vor Ort wie zum Beispiel Busse, Krankenhäuser, Sonderschulen und Berufsschulen und die Instandhaltung von Kreisstraßen. Außerdem muss die Kreisverwaltungsbehörde organisiert werden. 

    In Baden-Württemberg ist der Aufgabenbereich der Landkreise in der Landkreisordnung §2 umschrieben:

    „Er hat sich auf die Aufgaben zu beschränken, die der einheitlichen Versorgung und Betreuung der Einwohner des ganzen Landkreises oder eines größeren Teils desselben dienen.“

    Wer macht was?

    Jede politische Ebene hat ihren Aufgabenbereich. Bund und Länder erfüllen Aufgaben, die eine zentrale Planung erfordern. Gemäß dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung sollen jedoch möglichst viele Aufgaben von den Gemeinden und Landkreisen vor Ort erfüllt werden.

    Typische Gemeindeaufgaben sind: Kindergärten, Grund- und Hauptschulen, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Feuerwehr, Sportplätze und -hallen, Ortsstraßen und Baugeländeerschließung. Zu den Aufgaben der Gemeinden.

    Pflicht und Kür

    Landkreise haben freiwillige Aufgaben der Selbstverwaltung sowie in Pflicht- und Weisungsaufgaben. 

    In eigener Verantwortung verwaltet er in seinem Gebiet die öffentlichen Aufgaben, die die Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Gemeinden übersteigen. Dies unterstreicht die subsidiäre Aufgabenstellung der Kreise. Er hat sich auf die Aufgaben zu beschränken, die der einheitlichen Versorgung und Betreuung der Einwohner des ganzen Landkreises oder eines größeren Teils desselben dienen. Die Übernahme freiwilliger Aufgaben steht im finanziellen und politischen Ermessen der Kreistage. So werden in den Kreisen unterschiedliche Maßnahmen gefördert wie zum Beispiel Feuerwehren, Bau von Sporthallen, Ferienfreizeiten, Musik- und Volkshochschulen, Maßnahmen des Fremdenverkehrs, Kindergärten, Erziehungsberatungsstellen, Museen usw.


    Pflichtaufgaben sind:

    • Abfallwirtschaft (z. B. Mülldeponien, Thermische Abfallbeseitigung),  
    • Gesundheitswesen (Kreiskrankenhäuser, Gesundheitsämter),
    • Sozial- und Jugendhilfe,
    • Berufs- und Sonderschulen,  
    • Öffentlicher Personennahverkehr (z. B. Buslinien, Schülerbeförderung),
    • Umwelt- und Naturschutz,  
    • Forst,  
    • Straßenbauverwaltung mit Straßenmeistereien,  
    • Landwirtschaftsverwaltung,
    • Vermessungswesen und die Flurneuordnung,
    • Gewerbeaufsicht,
    • Versorgungsämter,
    • Veterinärbereich (Tierhaltung und -schutz, Tierseuchen),
    • und Kreisstraßen.

    Freiwilligen Aufgaben:

    • z. B. Volkshochschulen
    • Kunstförderung

    Weisungsaufgaben, die im Auftrag von Bund bzw. Land durchgeführt werden:

    • Lastenausgleich
    • Wohngeld
    • Ausbildungsförderung

    Die konkreten Aufgaben hat der Landkreistag Baden-Württemberg zusammengestellt: Aufgaben der Landkreise von A-Z.

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    Wie arbeiten Kommunen zusammen?

    Wie funktioniert die ortsübergreifende Zusammenarbeit der Gemeinden in Baden-Württemberg? Wer vertritt die gemeinsamen Interessen der Gemeinden gegenüber der Landesregierung? Und wer kümmert sich in der EU um die Interessen der Kommunen?

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    Woher bekommen Landkreise Geld?

    Anders als Bund, Länder und Gemeinden verfügen die Landkreise, von der eher unbedeutenden Jagdsteuer abgesehen, über keine eigenen Steuereinnahmen. Sie müssen jedoch einige Aufgaben erledigen. Woher bekommen sie Geld dafür? Und wofür wird das Geld ausgegeben?

    Woher Landkreise Geld bekommen, regelt der sogenannte kommunale Finanzausgleich.

    • Vom Land Baden-Württemberg erhalten die Landkreise die sogenannten Schlüsselzuweisungen und weitere Zuweisungen. Daneben bekommen Landkreise vom Land einen Anteil von der Grunderwerbsteuer.
    • Von den Gemeinden erhebt der Landkreis die Kreisumlage. Sie ist die wichtigste Einkunftsquelle und bemisst sich an der Steuerkraft der Kommunen.

    Die Kreisumlage und die Schlüsselzuweisungen stellen die Haupteinnahmequellen der Landkreise dar.
     

    Weitere Einnahmequellen:

    • Zuschüsse, z. B. für den Straßenbau, und Erstattungen oder Ausgleichsleistungen bei der Sozial- und Jugendhilfe;
    • kreiseigene Steuern (Jagdsteuer);
    • Gebühren und Entgelte (z. B. bei der KfZ-Zulassung)
       

    In Grafiken stellt zum Beispiel der Landkreis Rottweil seine Einnahmen hier dar. 


    Finanzplanung

    Die Basis der Finanzplanung der Landkreise ist der Haushaltsplan. Der Haushaltsplan enthält die voraussichtlichen Einnahmen und die Ausgaben eines Jahres. Er legt jährlich fest, wofür das Geld verwendet werden soll und wie die Ausgaben finanziert werden sollen.

    Verwaltung und Politik müssen sich an die Ansätze im Haushaltsplan halten, wenn sie die Aufgaben eines Landkreises erfüllen. 

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    Autor: Internetredaktion LpB BW | Letzte Aktualisierung: Juli 2023.

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