Wahlen und politische Teilhabe

in Baden-Württemberg

Ob bei den Kommunal-, Landtags-, Bundestags- oder Europawahlen – die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg sind immer wieder dazu aufgerufen, ihre Stimme bei Wahlen abzugeben und die Politik auf kommunaler, Landes-, Bundes- oder europäischer Ebene zu beeinflussen. Neben Wahlen als dem wichtigsten Instrument der politischen Teilhabe gibt es in Baden-Württemberg auch die Möglichkeit, einen Volksantrag zu stellen oder ein Volksbegehren und eine Volksabstimmung durchzuführen.

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Wahlen in Baden-Württemberg

Wahlen haben als Herzstück der Demokratie eine besonders wichtige Funktion: Durch sie erhalten die politischen Handlungsträgerträger und die von ihnen getroffenen Entscheidungen ihre Legitimation. Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg bestimmen durch Wahlen ihre Vertreterinnen und Vertreter für die Organe auf den unterschiedlichen politischen Ebenen. Dies stellt eine Vertretung auf Zeit dar. Wahlen sind deshalb auch ein wirkungsvolles Kontrollinstrument von Mandats- und Entscheidungsträgerträgern.

Kommunalwahlen

Die Kommunalwahlen finden in Baden-Württemberg alle fünf Jahre statt, zuletzt im Mai 2019. Bei den Kommunalwahlen wählen die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Entscheidungsträgerträger in den Städten und Gemeinden. 2019 waren dies rund 19.000 Gemeinderäte in den 1.101 Kommunen des Landes, rund 2.200 Kreisräte in den 35 Landkreisen sowie die 80 Mitglieder der Regionalversammlung Stuttgart.

Landtagswahl

Bei den Landtagswahlen werden alle fünf Jahre die Abgeordneten des Landtags gewählt. Der Landtag von Baden-Württemberg ist die gewählte Vertretung des ganzen Volkes. Das Parlament hat seinen Sitz in Stuttgart. Hier werden Gesetze verabschiedet und der Ministerpräsident gewählt. Die letzte Landtagswahl fand im März 2021 statt.

Bundestagswahl

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags mit Sitz in Berlin werden alle vier Jahre gewählt, zuletzt im September 2021. Baden-Württemberg ist bei der Bundestagswahl in 38 Wahlkreise eingeteilt. Die Kandidierenden mit den meisten Stimmen in diesen Wahlkreisen gehen als Abgeordnete nach Berlin. Weitere Abgeordnete aus dem Land ziehen über sogenannte Landeslisten in den Bundestag ein. Im Deutschen Bundestag werden Gesetze verabschiedet und die politischen Leitlinien für die gesamte Bundesrepublik Deutschland mitbestimmt.

Europawahl

Alle fünf Jahre haben die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) die Möglichkeit, ihre Vertreterinnen und Vertreter für das Europäische Parlament zu wählen. Die letzte Europawahl fand im Mai 2019 statt. Die Bundesrepublik Deutschland als bevölkerungsreichster Mitgliedstaat entsendet mit 96 Abgeordneten die meisten Abgeordneten ins Europaparlament. Das Europäische Parlament ist das einzige Organ der EU, das direkt von den EU-Bürgerinnen und -Bürgern gewählt wird. Es hat seinen Hauptsitz in Straßburg und weitere Arbeitsstandorte in Brüssel und Luxemburg.

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Direkte Demokratie: Volksantrag, Volksbegehren und Volksabstimmung

Wie in der Kommune können die Bürgerinnen und Bürger auch auf landespolitischer Ebene direkten Einfluss nehmen und abstimmen (Art. 59 der Landesverfassung). Die Landesverfassung bietet dafür verschiedene Instrumente:

Volksantrag

Seit einer Verfassungsänderung im Jahr 2015 können die Bürgerinnen und Bürger den Landtag mittels eines Volksantrags auffordern, sich mit einem landespolitischen Thema zu befassen. Der Volksantrag richtet sich direkt an den Landtag. Dafür sind die Unterschriften von 0,5 Prozent der Wahlberechtigten notwendig. Wenn die erreicht sind, muss sich der Landtag mit dem geforderten Thema befassen.

Volksbegehren und Volksabstimmung

Von Anfang an sah die Verfassung Volksbegehren und Volksabstimmungen im Sinne der Gesetzgebung vor. Bei einer Volksabstimmung treffen die Bürgerinnen und Bürger direkt eine politische Entscheidung. Vor der Abstimmung muss das Volksbegehren durchgeführt werden. Dafür sind zehn Prozent der Wahlberechtigten nötig. Für das Sammeln der Unterschriften haben die Initiatoren (Urheber) eines Volksbegehrens sechs Monate Zeit. Eine Volksabstimmung ist erfolgreich, wenn 20 Prozent der Wahlberechtigten zugestimmt haben (Zustimmungsquorum). Auch der Landtag kann eine Volksabstimmung herbeiführen, wenn sich mindestens ein Drittel der Abgeordneten dafür ausspricht.

In der politischen Praxis haben die direktdemokratischen Beteiligungsverfahren, die eigentlich den bürgernahen Charakter der Landesverfassung betonen, bislang keine große Rolle gespielt. Am 27. November 2011 wurde zum Beispiel über das umstrittene Bahnprojekt „Stuttgart 21“ abgestimmt. Die Mehrheit von 58,9 Prozent der gültigen Stimmen sprach sich dafür aus, dass sich das Land Baden-Württemberg weiterhin an der Finanzierung des Bauprojekts beteiligt (Dossier zur Volksabstimmung zum Bahnprojekt „Stuttgart 21“).

 

Mit dem Beteiligungsportal bietet die Landesregierung zudem die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, sich bei aktuellen Gesetzesvorhaben oder politischen Vorhaben zu beteiligen.

Beteiligungsportal Baden-Württemberg

Dossier: Volksabstimmung in Baden-Württemberg

Die Möglichkeiten direkter Demokratie sind in Baden-Württemberg seit 1952 in der Verfassung verankert (Landesverfassung Artikel 59 und 60), diese Artikel wurden jedoch im Jahr 2015 verändert. Das Instrument eines Volksbegehrens sollte durch die Änderungen verbessert werden. Dossier

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Autor: Internetredaktion LpB BW | letzte Aktualisierung: April 2022

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