Der Bundesrat

Der Bundesrat ist die Zweite Kammer des Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland und das Verfassungsorgan, durch das „die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union“ mitwirken (Art. 50 GG). Im Bundesrat sitzen sechs Vertreterinnen und Vertreter aus Baden-Württemberg und wirken dort an der Gesetzgebung des Bundes mit. Insgesamt sind die deutschen Länder im Bundesrat mit 69 ordentlichen Mitgliedern (und Stimmen) vertreten.

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Welche Rolle hat der Bundesrat für die Länder?

Die Länder können über den Bundesrat – die Länderkammer – an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mitwirken (Art. 50 GG). Denn etwa die Hälfte aller Bundesgesetze können nur in Kraft treten, wenn die Mehrheit des Bundesrates ihnen ausdrücklich zugestimmt hat („zustimmungspflichtige Gesetze“). Bei den anderen Gesetzen kann der Bundesrat das Inkrafttreten durch seinen Einspruch aufhalten („Einspruchsgesetze“), wobei die Bundestagsmehrheit diesen Einspruch zurückweisen kann.

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    Wer sitzt im Bundesrat?

    In den Bundesrat kann man nicht gewählt werden; man wird in die Länderkammer bestellt. Mitglied kann nur werden, wer im Kabinett einer Landesregierung Stimmrecht hat. In Baden-Württemberg sind das vor allem der Ministerpräsident, die Ministerinnen und Minister sowie wenige politische Staatssekretäre. Der Bundesrat ist also eine Versammlung von Mitgliedern der Landesregierungen (Art. 51 Abs. 1 GG).

    In Art. 51 Abs. 2 des Grundgesetzes ist festgelegt, dass jedes Land mindestens drei Stimmen im Bundesrat hat. Länder mit mehr als zwei Millionen Einwohnern haben vier, Länder mit mehr als sechs Millionen haben fünf und Länder mit mehr als sieben Millionen Einwohnern haben sechs Stimmen. Baden-Württemberg mit seinen mehr als elf Millionen Einwohnern ist also mit sechs Vertreterinnen und Vertretern im Bundesrat repräsentiert.

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      Wie arbeitet und entscheidet der Bundesrat?

      Durch die unterschiedliche Anzahl an Vertreterinnen und Vertretern im Bundesrat je nach Größe der Einwohnerzahl verfügen die vier großen Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen über eine Sperrminorität, die es unmöglich macht, dass die kleinen Länder zum Nachteil der großen die Verfassung ändern.

      Die Stimmen eines jeden Landes können nur einheitlich abgegeben werden. Vor jeder Entscheidung muss sich die Landesregierung also auf eine Position einigen. Von großer Bedeutung ist  die Arbeit der Ausschüsse des Bundesrates. Sie wird in der Regel von delegierten Ministerialbeamten der Länder verrichtet. Hier werden nicht zuletzt die Gesetzesentwürfe der Bundesregierung mit dem Sachverstand der Länderverwaltungen „angereichert“.

      Kann zwischen dem Bundestag als der Volksvertretung und dem Bundesrat als der Länderkammer keine Übereinstimmung bei der Gesetzgebung  erreicht werden, besteht die Möglichkeit, einen „Vermittlungsausschuss“ von Bundestag und Bundesrat anzurufen. Er soll zur Beilegung und zum Ausgleich von Meinungsverschiedenheiten über Gesetzesvorlagen beitragen.

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      Bundesrat: Aufgaben und Organisation

      Der Bundesrat ist die Vertretung der Bundesländer. Durch ihn wirken sie an der Gesetzgebung mit. Der Bundesrat muss die Interessen der Länder vertreten, aber auch die des Gesamtstaates beachten. 

      BpB: Infografik zu den Aufgaben und der Organisation des Bundesrats

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      Welche Aufgaben und Rechte hat der Bundesrat?

      • Der Bundesrat wirkt an der Gesetzgebung des Bundes mit. Kein Bundesgesetz kommt zustande, ohne dass der Bundesrat damit befasst war. Viele Gesetze können sogar nur dann in Kraft treten, wenn der Bundesrat ihnen ausdrücklich zustimmt.
      • Der Bundesrat wirkt an der Verwaltung des Bundes mit. Bestimmten Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften muss er seine Zustimmung erteilen.
      • Der Bundesrat verfügt über besondere Mitwirkungsrechte im Falle von äußeren und inneren Krisensituationen. Außerdem hat er verschiedene Ernennungs- und Nominierungsrechte (z. B. bei der Wahl der Richterinnen und Richter des  Bundesverfassungsgerichtes).
      • Mit der zunehmenden europäischen Integration gewinnt auch die Mitwirkung des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union (EU) an Bedeutung. Seine Rechte reichen von einem umfassenden Informationsanspruch über die Möglichkeit, Stellungnahmen zu allen EU-Vorlagen abzugeben, die Länderinteressen berühren, bis zur Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern in den Rat.

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      Autor: Internetredaktion LpB BW | letzte Aktualisierung: April 2022

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