Migration in Baden-Württemberg

Geschichte, Bedeutung und aktuelle Debatten

Kaum ein Thema hat die politische Debatte in Baden-Württemberg und Deutschland zuletzt so stark geprägt wie Migration. Ob in Talkshows, Wahlkämpfen oder Parlamenten, immer wieder geht es um Zuwanderung. Nach dem „Sommer der Migration“ 2015 wurde das Thema weiter emotional aufgeladen und auf den Aspekt Flucht und Asyl verengt. 

Dabei kann leicht der Eindruck entstehen, Migration sei vor allem ein Phänomen der Gegenwart. Tatsächlich prägen Wanderungsbewegungen Gesellschaften seit Jahrhunderten weltweit – auch den deutschen Südwesten. Heute gehört Migration zum gesellschaftlichen Alltag: in Schule, Arbeit, Kultur, Nachbarschaft, Vereinen und in der Küche.

Kurz und knapp

Migration in Baden-Württemberg

Was bedeutet Migration? 

Eine einheitliche Definition von Migration gibt es nicht. Der Begriff geht auf das lateinische „migrare“ zurück und bedeutet so viel wie „wandern“ oder „den Wohnort wechseln“. Gemeint ist damit, dass Menschen ihren Lebensmittelpunkt entweder innerhalb eines Landes oder über Staatsgrenzen hinweg verlagern. Migration kann dauerhaft sein oder aber nur für eine bestimmte und begrenzte Zeit erfolgen.

Warum gibt es Migration?

Menschen migrieren aus ganz unterschiedlichen Gründen. Dazu gehören zum Beispiel Arbeit, Bildung, familiäre Gründe oder die Suche nach Schutz vor Krieg und Verfolgung. Migration findet also sowohl freiwillig als auch unter Zwang statt. Sie verändert individuelle Lebenswege, aber auch Zugehörigkeiten und gesellschaftliche Strukturen. Zugleich haben nicht alle Menschen die gleichen Möglichkeiten, ihren Wohnort zu wechseln: Ressourcen, Rechte und Bedingungen entscheiden mit darüber, ob und wie Migration möglich ist.

Wie hat Migration das Leben in Baden-Württemberg geprägt?

Menschen, die nach Baden-Württemberg gekommen sind, haben das Land mit aufgebaut und verändert. Sie arbeiteten in Fabriken und Betrieben, gründeten Unternehmen und Vereine, brachten neue Sprachen, Erfahrungen, Kulturen und Traditionen mit und fanden hier ein neues Zuhause. Zugleich war und ist das Zusammenleben von Aushandlungen und Konflikten geprägt – etwa um Zugehörigkeit, Teilhabe und gleiche Chancen. Die Geschichte Baden-Württembergs ist deshalb immer auch eine Geschichte von Migration.

Wie wirkt sich Migration auf die Gesellschaft aus?

Migration verändert nicht nur das Leben des einzelnen Menschen, sondern es verändert auch die Gesellschaft, in die er einwandert – und die, aus der er auswandert.

Seit Jahrhunderten streben Regierungen und andere Akteur:innen wie zum Beispiel Parteien danach, Migration politisch zu steuern und zu regulieren. Ist Deutschland ein Einwanderungsland? Diese Frage wurde lange diskutiert. Die Zahlen zeigen jedoch deutlich, dass Einwanderung eine feste Größe ist. Deutschlandweit haben heute etwa 21,8 Millionen Menschen eine Einwanderungs- oder familiäre Zuwanderungsgeschichte. 

In Baden-Württemberg hat fast jeder dritte Mensch eine familiäre Zuwanderungsgeschichte, Tendenz steigend (3,6 Millionen von 11,2 Millionen, Stand: 2024). Dazu gehören sowohl Menschen, die selbst eingewandert sind, als auch deren Kinder und Nachkommen.

Welche Formen von Migration gibt es?

Es gibt viele verschiedene Begriffe, die beschreiben, warum Menschen migrieren: Dazu gehören u. a. Arbeitswanderung, Bildungswanderung (z. B. akademische Qualifikationen an Universitäten im Ausland), Auslandsentsendungen (z. B. Missionarsarbeit oder „Expats“ im Auftrag von Organisationen/Unternehmen) sowie Klimaflucht und Gewaltmigration.

Migrationsformen nach Oltmer

Diese Migrationsbewegungen haben das heutige Baden-Württemberg geprägt

Zu- und Abwanderung hat in Baden-Württemberg eine lange Tradition. Das Bundesland gehört seit Jahrzehnten zu den wichtigsten Zuzugsregionen in Deutschland und ist heute durch eine große soziale, kulturelle und ethnische Vielfalt geprägt. Unterschiedliche Migrationsbewegungen – von Flucht und Vertreibung über Arbeitsmigration bis hin zu innerdeutscher und europäischer Zuwanderung – haben Baden-Württemberg nachhaltig verändert und beeinflusst. 

19. Jahrhundert: Viele Menschen verlassen den Südwesten

Baden-Württemberg ist heute ein bedeutender Industriestandort. Im 19. Jahrhundert war der deutsche Südwesten jedoch noch stark landwirtschaftlich geprägt. Der wirtschaftliche und soziale Wandel führte in vielen Regionen zu Armut und Perspektivlosigkeit. In der Hoffnung auf ein besseres Leben entschieden sich deshalb zahlreiche Menschen zur Auswanderung.

Einen großen Teil der Auswandernden zog es in die USA.  Neben wirtschaftlichen Gründen spielten auch politische Motive eine Rolle, etwa nach dem Scheitern der Revolution von 1848. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts ebbte diese Bewegung ab. Erst in den 1920er-Jahren nahmen neue Wellen der Aus- und Einwanderungen an Fahrt auf. Die Perspektivlosigkeit in der Weltwirtschaftskrise brachte viele Menschen aus dem Südwesten dazu, nun nach Südamerika auszuwandern. 

Flucht und Vertreibung im Zweiten Weltkrieg

Im Kontext beider Weltkriege waren vor allem Formen der gezwungenen bzw. unfreiwilligen Migration im Fokus. Im Zweiten Weltkrieg erreichte Zwangsmigration einen historischen Höhepunkt. Der Staat deportierte, vertrieb und siedelte um. Die nationalsozialistische Gewaltherrschaft zwang vor allem Hunderttausende Jüdinnen und Juden zur Auswanderung; Millionen Menschen wurden aus den annektierten Gebieten Osteuropas vertrieben. Zugleich verübte das NS-Regime den Holocaust an den europäischen Jüdinnen und Juden und verfolgte sowie ermordete zahlreiche weitere Gruppen, etwa politische Gegner:innen, Sinti:zze und Rom:nja, Menschen mit Behinderungen und Homosexuelle.

Nach 1945: Millionen suchen eine neue Heimat

Nach dem Zweiten Weltkrieg befanden sich Millionen Menschen außerhalb ihrer Herkunfts- und Heimatländer. Sie wurden von den Alliierten als „Displaced Persons“ (DPs) bezeichnet. Dazu gehörten unter anderem ehemalige Zwangsarbeiter:innen, Überlebende aus den Konzentrationslagern sowie Geflüchtete aus den zuvor vom NS-Regime besetzten Gebieten in Europa. Nicht alle davon wollten oder konnten in ihre Heimatländer zurückkehren, rund 10.000 DPs blieben dauerhaft in Baden-Württemberg.

Eine migrationspolitisch wesentliche Folge der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft war die von den Alliierten beschlossene und vermeintlich friedensstiftende „Umsiedlung“ von Deutschen aus den ehemaligen Ostgebieten des Deutschen Reiches. Zwischen 1944/45 und 1950 waren etwa vierzehn der insgesamt rund achtzehn Millionen Deutschstämmigen aus Ost-, Ostmittel- und Südosteuropa von Flucht und Vertreibung betroffen. 12,5 Millionen Menschen fanden in der DDR und in der BRD einen Zufluchtsort, in Baden-Württemberg machten sie knapp zwanzig Prozent der Bevölkerung aus. 

Dies wirkte sich auch auf die Gründung des Bundeslandes Baden-Württemberg aus. In der Volksabstimmung 1951 über den Zusammenschluss der bis dahin eigenständigen Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zum neuen Bundesland Baden-Württemberg stimmten die Ostvertriebenen aus wirtschaftlichen Gründen mehrheitlich mit „Ja“. Sie waren damit das „Zünglein an der Waage“.

Ab 1955: „Gastarbeiter:innen“ verändern Baden-Württemberg

Das Leben als „Gastarbeiter“

  • Diese Bilderserie basiert auf einem Post der LpB Baden-Württemberg auf Instagram (Dezember 2025).

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Bis zum Anwerbestopp 1973 kamen rund vierzehn Millionen Menschen aus dem Ausland infolge der Abkommen zum Arbeiten nach Deutschland. Zwölf Millionen verließen das Land im Laufe der Jahrzehnte wieder.  

In den Südwesten kamen etwa zwanzig Millionen aus den anderen Bundesländern oder dem Ausland; 16 Millionen zogen wieder weg. Zu den regionalen Schwerpunkten gehörten insbesondere Stuttgart, Göppingen, Mannheim, Karlsruhe und Ludwigsburg.

Viele der Menschen aus dem Ausland bauten sich in der Bundesrepublik ein neues Zuhause auf, gründeten Familien und sind seit Generationen Teil der vielfältigen Gesellschaft. Der Anteil von abhängig Beschäftigten mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit in der BRD lag 1980 bei knapp zehn Prozent. 

Die meisten Arbeitsmigrant:innen, die im Rahmen der Anwerbeabkommen in die Bundesrepublik kamen, waren in der industriellen Produktion beschäftigt, etwa im Maschinenbau und in der Autoindustrie. Gastarbeiterinnen waren zunehmend im verarbeitenden Gewerbe außerhalb der Eisen- und Metallindustrie sowie im Dienstleistungssektor tätig. 

Im Jahr 1973 stoppte die Bundesregierung infolge des wirtschaftlichen Einbruchs das Anwerben ausländischer Arbeitskräfte. Andere europäische Staaten gingen zur damaligen Zeit ähnlich vor. 

Mit dem Anwerbestopp 1973 endete allerdings nicht die Zuwanderung. Ein Grund dafür war der Familiennachzug, für den sich viele inzwischen in Deutschland beheimatete Arbeitsmigrant:innen entschieden – statt einer Rückkehr in das Herkunftsland. 

Mit der „Konsolidierung der Ausländerbeschäftigung“ sank zwar die Zahl der ausländischen Arbeitskräfte, aber der Anteil der Menschen mit Migrationsgeschichte in der Bundesrepublik blieb konstant. Durch die Geburtenrate stieg er tendenziell.

Wie reagierte Deutschland auf die Arbeitsmigration?

Die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte war nicht unumstritten. Politische Parteien und Gewerkschaften sahen sie zunächst skeptisch. Die Sorge, dass Arbeitsmigrant:innen die Löhne drückten, war groß. Jeder Wettstreit zwischen ausländischen und einheimischen Arbeiter:innen sollte vermieden werden. Im Kontext des Kalten Krieges stieg auch die Befürchtung, dass sozialistische oder gar kommunistische Einflüsse auf die Arbeitnehmer:innen in den Betrieben steigen könnte. Diese Strukturen zeigten sich auch in regionalen Fußballverbänden. 

Die Jugoliga – Fußball zwischen Integration und Abgrenzung

Die Jugoliga war von 1971 bis 1992 eine eigenständige Fußballliga für Vereine jugoslawischer Gastarbeiter in Württemberg. Sie schuf einen Raum, in dem sich Menschen über den Sport begegneten, ihre sozialen Netzwerke pflegten und ein Stück ihrer kulturellen Herkunft bewahren konnten. 

Gleichzeitig zeigt ihre Geschichte, dass migrantische Vereine über viele Jahre nicht gleichberechtigt in den regulären Spielbetrieb eingebunden waren, sondern in einer eigenen Ligastruktur spielten. Erst Anfang der 1990er Jahre wurde diese Trennung aufgehoben und die Vereine nach und nach in die bestehenden Ligen integriert. 

Mehr dazu beim Spiegel und bei der Kontext Wochenzeitung

Arbeitsmigrant:innen, die im Rahmen des Anwerbeabkommens nach Deutschland kamen, profitierten von steigenden Löhnen – zwischen 1950 und 1960 stieg das reale Einkommen in der BRD um hundert Prozent. Auch die einheimischen Arbeitnehmer:innen gewannen Vorteile durch die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte. Der Einsatz von „Gastarbeiter:innen“ im Billiglohnsektor erleichterte es, Arbeitszeitverkürzungen und die Ausweitung der Urlaubstage durchzusetzen, und ermöglichte den sozialen Aufstieg. 

Die wirtschaftliche Erfolgsgeschichte war jedoch nur eine Seite. Viele Arbeitsmigrant:innen arbeiteten unter harten Bedingungen in Industrie und Produktion. Zugleich nahmen seit den 1960er-Jahren offene Abwehrhaltungen gegenüber Migrant:innen und Rassismus in der deutschen Mehrheitsgesellschaft zu. Auch in Baden-Württemberg zeigte sich dies politisch, etwa am Aufstieg der NPD Ende der 1960er-Jahre. Bei der Landtagswahl 1968 zog die rechtsextreme Partei mit 9,8 Prozent der Stimmen in den Landtag ein.

Zugleich stieg durch die Einwanderung der Bedarf an Wohnraum. Viele ausländische Arbeitnehmer:innen lebten in unzumutbaren Unterkünften. Gerade durch den Familiennachzug brauchten sie dringend günstige Wohnungen – was durch diskriminierende Praktiken der Behörden erschwert wurde. Weil sie sich die hohen Mietpreise in den überwiegend von deutschen Familien bewohnten Gebieten nicht leisten konnten, lebten migrantische Familien in der Regel isoliert. 

Eine Ausnahme bildete die Stadt Stuttgart, die aus Sorge vor einer Ghettoisierung „Gastarbeiter:innen“ in der Innenstadt unterbrachte. Das sogenannte „Stuttgarter Modell“ fußte auf der 1976 erschienenen Ausländerstudie der Stadt, in der der damalige Oberbürgermeister Manfred Rommel (CDU) die Bundesrepublik erstmals als Einwanderungsland bezeichnete. 

1990er-Jahre: Flucht und Asyl als politisches Streitthema

Wenn aktuell in Deutschland über Migration gesprochen wird, geht es vor allem um Asyl. Diese Form der Migration begleitet auch den Südwesten seit Jahrzehnten. Zuflucht fanden hier unter anderem Menschen aus der DDR sowie ab Mitte der 1970er-Jahre Geflüchtete aus Vietnam infolge des Krieges. Etwa fünfzehn Prozent der vietnamesischen Bootsflüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland wurden von Baden‑Württemberg aufgenommen. 

Ab Ende der 1980er‑Jahre rückte das Thema Asyl in der Bundesrepublik stärker in den Fokus. Im Bürgerkrieg im ehemaligen Jugoslawien wurden immer mehr Menschen aus ethnischen Gründen vertrieben, von denen viele in Deutschland Asyl suchten. In den Jahren 1990 bis 1995 stieg die Zahl der Zuwanderer aus dem ehemaligen Jugoslawien in Baden‑Württemberg von rund 181.000 (1990) auf knapp 320.000 (1995) an. 

Der „Asylkompromiss“ 1993

Die steigenden Asylzahlen Anfang der 1990er-Jahre führten in Deutschland zu intensiven politischen und gesellschaftlichen Auseinandersetzungen. Dabei gingen rassistische und menschenfeindliche Unruhen nicht nur von organisierten neonazistischen Gruppierungen, sondern auch aus der breiten Bevölkerung aus. 

Ein oftmals vergessenes Beispiel dafür waren die rassistischen Ausschreitungen in Mannheim-Schönau. Im Mai 1992 belagerte über mehrere Tage ein rassistischer Mob die Unterkunft von Geflüchteten im Mannheimer Stadtteil Schönau, bewarf das Gebäude mit Steinen und Flaschen und versuchte mehrfach, in die Unterkunft einzudringen. Die Polizei konnte ein Eindringen verhindern, die Angriffe hielten jedoch tagelang an und zwangen die Bewohnerinnen und Bewohner, unter ständiger Bedrohung auszuharren. Neben den ostdeutschen Gewalttaten waren also auch westdeutsche Orte Brennpunkte rechter Gewalt.

In diesem Kontext änderte der Bundestag 1993 das Grundgesetz. Der sogenannte „Asylkompromiss“ schränkte durch die Einstufung sicherer Drittstaaten und Herkunftsstaaten den Zugang zum Asylverfahren deutlich ein. Diese Reform gilt als ein zentraler Einschnitt in der deutschen Asylpolitik und prägt den Umgang mit Fluchtmigration bis heute.

Der „Asylkompromiss“ im Grundgesetz

Der „neue“ Artikel 16a (seit 1993)

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.

(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.

(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.

Einwanderungsland Deutschland

Im Jahr 2001, rund 25 Jahre nachdem Stuttgarts ehemaliger Oberbürgermeister Manfred Rommel sich zu einem Einwanderungsland bekannte, schien auch die Bundesrepublik diesen Status anerkannt zu haben. So reformierte unter anderem die rot-grüne Bundesregierung das Staatsbürgerschaftsrecht, Sprach- und Integrationskurse wurden etabliert und verpflichtend für Einwanderer eingeführt. Dennoch gehen die Migrationsdebatten sowohl politisch als auch gesellschaftlich und medial unvermindert weiter.

Migrations- und Fluchtdebatten seit 2015

Der Aspekt Flucht und Asyl dominiert

Bis Anfang der 2010er‑Jahre blieb die Zahl der Asylanträge in Baden‑Württemberg konstant. Seit dem „Sommer der Migration“ 2015, der insbesondere von den Debatten über die Aufnahme Schutzsuchender aus Syrien dominiert war, rückt das Thema stärker in den Mittelpunkt in Parteien, in Wahlkämpfen und in der Öffentlichkeit. 

Seit dem „Sommer der Migration“ 2015, der insbesondere von den Debatten über die Aufnahme Schutzsuchender aus Syrien dominiert war, rückt das Thema stärker in den Mittelpunkt in Parteien, in Wahlkämpfen und in der Öffentlichkeit. Dabei stehen – häufig auch strategisch von rechten bzw. rechtsextremen Akteur:innen so platziert – Fragen zu den Themen Asyl, Sicherheit, Aufenthaltsrecht und gesellschaftlichem Zusammenleben im Vordergrund. Diskussionen über Migration führen in Europa zu tiefgreifenden Veränderungen des gesellschaftspolitischen Klimas. 

Die Aufnahme, Unterbringung und Inklusion von Geflüchteten gehören zu den kontinuierlichen Aufgaben der Kommunen und Länder. Wie viele Geflüchtete die Länder aufnehmen richtet sich nach dem Königsteiner Schlüssel. Er weist Geflüchtete allen Bundesländern entsprechend der Bevölkerungszahl und ihrer eingenommenen Steuern zu. 

Seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine im Jahr 2022 sind erneut viele Schutzsuchende nach Deutschland gekommen, auch in Baden-Württemberg haben viele Menschen einen Zufluchtsort gefunden. Neben der Ukraine spielen weiterhin auch andere Fluchtkontexte, etwa aus Syrien, Afghanistan, Somalia und Eritrea, eine Rolle. 

Das Sonderprogramm für êzidische Frauen und Kinder 2014

Eine besondere Verantwortung übernahm die baden-württembergische Landesregierung für êzidische Frauen und Kinder, die im Zuge des Sonderkontingents des Landes nach Baden-Württemberg kamen. Als der Islamische Staat (IS) 2014 den Norden Iraks überfiel und zahlreiche Menschen, darunter vor allem Frauen und Kinder, gefangen nahm, folterte und vergewaltigte, beschloss die damalige grün-rote Landesregierung, etwa 1.000 Frauen und Kinder in einem Sonderkontingent aufzunehmen. 

Unternehmen sind auf Arbeitsmigration angewiesen

In Baden-Württemberg ist aufgrund der Altersstruktur der Bedarf an Arbeitskräften hoch. Migration ist daher aktuell eng mit dem Arbeitsmarkt verbunden. Viele Unternehmen sind auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen. 

Mit dem 2019 verabschiedeten und 2022 ausgebauten Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat der Bund die Möglichkeiten für die qualifizierte Zuwanderung erweitert. Ziel der damals regierenden Ampelkoalition war, den Fachkräftemangel zu verringern und wirtschaftliche Entwicklungen zu stabilisieren. Auch die baden-württembergische Landesregierung einigte sich im Koalitionsvertrag 2026 darauf, internationale Zuwanderung im Rahmen der Fachkräftegewinnung zu erleichtern und entsprechende Verfahren zu vereinfachen.

Begriffsklärung: Was ist eine (post-)migrantische Gesellschaft?

Um die heutige Gesellschaft zu beschreiben, werden unterschiedliche Begriffe verwendet. Dazu gehören zum Beispiel Einwanderungsland, Migrationsgesellschaft oder postmigrantische Gesellschaft. Diese Begriffe meinen Ähnliches, setzen aber unterschiedliche Schwerpunkte. 

Der Begriff Migrationsgesellschaft macht deutlich, dass Migration integraler Bestand der Gesellschaft ist. Er weist aber auch darauf hin, dass oft zwischen „Menschen mit“ und „ohne“ Migrationserfahrung unterschieden wird. 

Der Ausdruck postmigrantische Gesellschaft geht einen Schritt weiter. Er betont, dass Migration längst Teil der Normalität ist. Im Mittelpunkt steht nicht mehr die Frage, wer „dazugehört“, sondern wie und unter welchen Voraussetzungen eine vielfältige Gesellschaft gemeinsam gestaltet wird. 

Damit rückt die Perspektive in den Vordergrund, dass Unterschiede zur Gesellschaft gehören und dass Fragen von Zugehörigkeit, Gleichberechtigung und Teilhabe alle Menschen betreffen und nicht nur diejenigen mit Einwanderungsgeschichte. 

Bezeichnungen wie „Menschen mit Migrationshintergrund“ oder „Menschen mit Einwanderungsgeschichte“ zeigen außerdem, dass Migration nicht nur das einmalige Ereignis beschreibt. Sie beeinflusst die Lebensrealitäten oft über Generationen hinweg. 

Migration innerhalb der EU

Eine wesentliche Konstante in der Migration nach Baden-Württemberg ist die Zuwanderung innerhalb der EU. Die Zuwanderung aus EU-Mitgliedsstaaten ist mit weniger Barrieren versehen. 

Migration lässt sich allerdings nicht nur durch den Blick auf einzelne Länder erklären, sie hängt auch von politischen, wirtschaftlichen und historischen Beziehungen zwischen Ländern ab. Kurz gesagt: Globale Machtverhältnisse, die etwa durch Kolonialismus, Kriege und Konflikte sowie durch transnationale Bündnisse geprägt sind, beeinflussen auch die jeweiligen Migrationsmöglichkeiten.

Sicherheitspolitik dominiert den Diskurs

Mit Blick auf die vergangenen Bundes- und Landtagswahlen zeigt sich, dass Migration parteiübergreifend und kontinuierlich ein zentrales Thema ist. Die zunehmenden Forderungen nach Steuerung, Regulierung und Begrenzung von Migration und Asyl spiegelten sich in den Debatten vor den Wahlen der letzten zehn Jahre deutlich wider. 

Migration ist in den vergangenen Jahrzehnten zunehmend auch als sicherheitspolitisches Thema verhandelt worden. Doch woher kommt die Verknüpfung von Migration und Sicherheit? Welche Ereignisse haben sie geprägt, welche Klischees und Vorurteile spielen dabei eine Rolle? Und was sagen Statistiken über den Zusammenhang von Migration und Kriminalität aus – und was nicht? 

Angriffe verstärken Debatten über Migration und Gewalt

Zur sicherheitspolitischen Rahmung von Migration trugen die Anschläge vom 11. September 2001 und weitere islamistisch motivierte Anschläge in Europa ebenso bei wie die Fluchtmigration 2015/16 und einzelne besonders öffentlichkeitswirksame Gewalttaten. Die Kölner Silvesternacht 2015, die Messerangriffe in Mannheim am 31. Mai 2024, in Solingen am 23. August 2024 und in Aschaffenburg am 22. Januar 2025 sowie der Angriff auf den CSD in Berlin am 25. Juli 2026 verstärkten Debatten, in denen Migration mit Kriminalität, Terrorismus und insbesondere Gewalt durch migrantische Männer verknüpft wurde. 

Dabei greifen öffentliche und politische Debatten teilweise auf stereotype und rassistische Vorstellungen zurück, die als „fremd“ wahrgenommenen Männern eine besondere Neigung zu Gewalt, Kriminalität oder religiösem Extremismus zuschreiben. Nach dem von der Migrationspolitik stark geprägten Bundestagswahlkampf 2025 kündigte die neue Bundesregierung aus Union und SPD eine restriktivere Asylpolitik und mehr Zurückweisungen an den Grenzen an.

Statistiken müssen eingeordnet werden

Doch wie belastbar ist die Verbindung von Migration und Kriminalität? In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sind nichtdeutsche Tatverdächtige gemessen an ihrem Anteil an der Wohnbevölkerung überrepräsentiert. Daraus lässt sich jedoch nicht ohne Weiteres schließen, dass Migration die Ursache für eine höhere Kriminalitätsbelastung ist. Die PKS erfasst Tatverdächtige und keine Verurteilten; zudem sind in ihr auch Personen enthalten, die nicht zur Wohnbevölkerung zählen. 

Statistiken können je nach Blickwinkel und Kontext unterschiedlich gelesen werden und zu verschiedenen Schlussfolgerungen führen. Auffällig ist, dass seit 2015 die Herkunft von Tatverdächtigen oftmals im Fokus der öffentlichen Debatte über Kriminalität steht und dadurch beeinflusst, wie Straftaten wahrgenommen und Statistiken interpretiert werden. Unterschiede zwischen Bevölkerungsgruppen hängen außerdem mit Faktoren wie Alter, Geschlecht und sozialer Lage zusammen. Auch Anzeigeverhalten und polizeiliche Kontrollpraxis können die Statistik beeinflussen. 

Einfache Vergleiche zwischen dem Anteil ausländischer Tatverdächtiger und dem ausländischen Bevölkerungsanteil greifen deshalb zu kurz. Statistische Befunde zu Kriminalität müssen erklärt und eingeordnet werden. Der Zusammenhang von Migration und Sicherheit wird damit sowohl von tatsächlichen Sicherheitsfragen als auch davon geprägt, welche Ereignisse gesellschaftliche Aufmerksamkeit erhalten, wie sie gedeutet werden und wie sie politisch und medial rezipiert werden.

Heute hat ein erheblicher Teil der Bevölkerung in Baden-Württemberg und Deutschland eine Einwanderungsgeschichte. Migration bringt soziale und politische Herausforderungen mit sich, eröffnet aber auch Chancen für wirtschaftliche Entwicklung, kulturellen Austausch und gesellschaftliche Vielfalt. 

Migration endet allerdings nicht mit der Ankunft von Menschen. Fragen der Teilhabe, Zugehörigkeit und des Zusammenlebens werden häufig unter dem Begriff der „Integration“ diskutiert. 

zum Thema

Quellen und weitere Infos

Verwendete Literatur

 

  • Alexopoulou, Maria: Deutschland und die Migration, Geschichte einer Einwanderungsgesellschaft wider Willen, Ditzingen 2020.
  • Beer, Matthias: Zünglein an der Waage bei der Abstimmung über den Südweststaat: Flüchtlinge und Vertriebene in Baden-Württemberg, in: Ders. (Hrsg.): Baden-Württemberg – eine Zuwanderungsgeschichte, Stuttgart 2014, S. 69‑99.
  • Berlinghoff, Marcel: Geschichte der Migration in Deutschland, 14. Mai 2018, online auf www.bpb.de.
  • Foroutan, Naika: Die postmigrantische Gesellschaft. Ein Versprechen der pluralen Demokratie, Bielefeld 2021.
  • Güll, Reinhard: Auswanderung aus Württemberg und Baden, Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 9/2013.
  • Herbert, Ulrich: Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland. Saisonarbeiter, Zwangsarbeiter, Gastarbeiter, Flüchtlinge, Bonn 2003.
  • Hunn, Karin: „Nächstes Jahr kehren wir zurück…“ Die Geschichte der türkischen „Gastarbeiter“ in der Bundesrepublik, Göttingen 2005.
  • Meier-Braun, Karl-Heinz/Weber, Reinhold: Kleine Geschichte der Ein- und Auswanderung in Baden-Württemberg, Leinfelden-Echterdingen 2009.
  • Meier-Braun, Karl-Heinz /Weber, Reinhold: Ein Koffer voll Hoffnung. Das Einwanderungsland Baden-Württemberg, Tübingen 2019.
  • Müller, Roland: Vom Zwangsarbeiter und Holocaust-Überlebenden zum „heimatlosen Ausländer“: Displaced Persons im deutschen Südwesten, in: Beer, Matthias (Hrsg.): Baden-Württemberg – eine Zuwanderungsgeschichte, Stuttgart 2014, S. 43‑67.
  • Oltmer, Jochen: Migration vom 19. bis zum 21. Jahrhundert, Berlin/Boston 2016.
  • Pries, Ludger: Migration. Warum man sie nicht steuern kann – aber verstehen und mitgestalten, Frankfurt am Main / New York 2025.
  • Richter, Hedwig / Richter, Ralf: Italienische „Gastarbeiter“ im Ost-West-Konflikt – Propaganda und Überwachung zwischen Italien, BRD und DDR in den sechziger Jahren, in: Deutschland Archiv 3 (2008), S. 456-465.
  • Richter, Hedwig: Die Komplexität von Integration. Arbeitsmigration in die Bundesrepublik Deutschland von den fünfziger bis in die siebziger Jahre, 1. November 2015, online unter www.zeitgeschichte-online.de
  • Schönwälder, Karen: „Ist nur Liberalisierung Fortschritt?“ Zur Entstehung des ersten Ausländergesetzes der Bundesrepublik, in: Jan Motte u. a. (Hrsg.): 50 Jahre Bundesrepublik – 50 Jahre Einwanderung. Nachkriegsgeschichte als Migrationsgeschichte, Frankfurt a. M./ New York 1999, S. 127-144.

Autor: Fachbereich Integration und Migration der LpB Baden-Württemberg; Stand: Oktober 2026

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