Kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung
Eine lebendige und aktivierende Kinder- und Jugendbeteiligung belebt eine Gemeinde und bietet sowohl Kindern und Jugendlichen als auch der Kommune selbst viele Chancen. Beteiligung ist elementarer Bestandteil von Zivilgesellschaft und damit die Basis einer Demokratie. Daher ist auch die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an den Entscheidungen in einer Stadt oder Gemeinde nicht nur ein wünschenswertes Zusatzattribut, sondern Grundpfeiler eines demokratischen Zusammenlebens.
Kurz & knapp: Kinder- und Jugendbeteiligung
Was ist Kinder- und Jugendbeteiligung?
Gemeint ist damit, dass Kinder und Jugendliche in ihrer Stadt oder Gemeinde mitbestimmen, Ideen einbringen und ihre Meinung äußern können.
Müssen Kinder und Jugendliche ein Mitspracherecht haben?
Ja. Kinder sollen und Jugendliche müssen seit 2015 in Baden-Württemberg an Entscheidungen beteiligt werden, von denen sie betroffen sind.
Ist Kinder- und Jugendbeteiligung schon überall umgesetzt?
Nein. Aber die Studie von 2024: „Kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung in Baden-Württemberg 2023“ zeigt, das seit der letzten Befragung 2018 die Zahl der Kommunen mit einem Jugendbeteiligungsangebot von 53 auf 68 Prozent gestiegen ist. In der Kinderbeteiligung fällt der Zuwachs noch stärker aus: von 23 auf über 55 Prozent.
Welche Formen von Kinder- und Jugendbeteiligung gibt es?
Eine bekannte Beteiligungsform sind repräsentative Vertretungen, die unterschiedlich bezeichnet werden, zum Beispiel Jugendgemeinderat, Jugendrat oder Jugendparlament. Daneben existieren viele offene oder projektbezogene Formate: Jugendhearing, Jugendkonferenz, Jugendforum ... Es gibt viele Möglichkeiten!
Was bedeutet Kinder- und Jugendbeteiligung?
Kinder- und Jugendbeteiligung umfasst mehr als „das offene Ohr“ der Kommune für die Anliegen und Wünsche der jüngeren Generationen. Wenn man die Bedeutung des Wortes „Partizipation“ ernst nimmt, bedeutet das für erwachsene Entscheidungsträger, einen Teil ihrer Entscheidungsgewalt an Kinder und insbesondere Jugendliche abzugeben. Denn echte Partizipation beinhaltet die Möglichkeit, an Entscheidungen mitzuwirken, diese mitzugestalten und mitzutragen.
Angebote der LpB BW
Kinder und Jugendliche an kommunalpolitischen Entscheidungen zu beteiligen erfordert Aufwand und Planung im Vorfeld. Neben Personal und Budget braucht jede Kommune eine Form, die zur Zielgruppe und den jeweiligen Rahmenbedingungen passt. Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg hilft dabei: Ganz unterschiedliche Workshops, Seminare und Beratungen bietet der Fachbereich Jugend und Politik rund um das Thema kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung an. Sprechen Sie uns an!
- zur Fachbereichsseite „Jugend und Politik"
Jugendbeteiligung steht an der Schnittstelle zwischen Politik und Zivilgesellschaft, Demokratiebildung und politischer Bildung, Verwaltungsvorschrift (§41a GemO) und Jugendarbeit sowie Selbstorganisation und pädagogischem Auftrag.
Angebote zur Kinder- und Jugendbeteiligung
Angebote zur Kinder- und Jugendbeteiligung
der Landeszentrale für politische Bildung
Workshop: Der Habibi-Actionbound
Demokratie-Schnitzeljagd für die offene Kinder- und Jugendarbeit
Was ist eigentlich Politik? Und was hat das mit mir zu tun? Der Habibi-Actionbound behandelt spielerisch und niederschwellig, was Alltägliches mit Politik zu tun hat und wie Jugendliche sich für ihre Interessen einsetzen können.
Information und Anmeldung
Projektreihe „Beteiligungs-Dings"
Kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung
Gemeinden sollen bzw. müssen Kinder und Jugendliche an Entscheidungen beteiligen, von denen diese betroffen sind. In der Workshop-Reihe „Beteiligungs-Dings" wollen wir Hauptamtlichen in den Kommunen die Möglichkeit bieten, sich dazu auszutauschen und zu vernetzen.
Beteiligungs-Dings
Fachbereich Jugend und Politik
Eine Übersicht aller Angebote finden Sie auf der Seite des Fachbereichs „Jugend und Politik“ der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.
§ 41a Gemeindeordnung: Rechtliche Grundlage
der Kinder- und Jugendbeteiligung in Baden-Württemberg
Zum 1. Dezember 2015 hat der Landtag von Baden-Württemberg in der Gemeindeordnung unter anderem den Paragraf 41a geändert. Die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei kommunalen Entscheidungsprozessen sind seither deutlich gestärkt. Kinder sollen und Jugendliche müssen nun an Entscheidungen beteiligt werden, von denen sie betroffen sind.
Spätestens seit der Änderung des § 41a der Gemeindeordnung (GemO) wird dem Thema kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung immer mehr Beachtung geschenkt. Der neuformulierte § 41a GemO fordert Kommunen zwar dazu auf, Kinder und Jugendliche zu beteiligen, wie das aussehen soll, sagt der Gesetzestext jedoch nicht.
§ 41a GemO Baden-Württemberg
(1) Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln. Insbesondere kann die Gemeinde einen Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung einrichten. Die Mitglieder der Jugendvertretung sind ehrenamtlich tätig.
(2) Jugendliche können die Einrichtung einer Jugendvertretung beantragen. […] Der Gemeinderat hat innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags über die Einrichtung der Jugendvertretung zu entscheiden; er hat hierbei Vertreter der Jugendlichen zu hören.
(3) In der Geschäftsordnung ist die Beteiligung von Mitgliedern der Jugendvertretung an den Sitzungen des Gemeinderats in Jugendangelegenheiten zu regeln; insbesondere sind ein Rederecht, ein Anhörungsrecht und ein Antragsrecht vorzusehen.
(4) Der Jugendvertretung sind angemessene finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Über den Umfang entscheidet der Gemeinderat im Rahmen des Haushaltsplans. Über die Verwendung der Mittel ist ein Nachweis in einfacher Form zu führen.
Formen von Kinder- und Jugendbeteiligung
Zwar ist der „klassische" Jugendgemeinderat durchaus eine bekannte Form der kommunalen Beteiligung, doch es gibt viele weitere Möglichkeiten, wie man dem Paragrafen 41a der Gemeindeordnung gerecht werden und Kinder und Jugendliche einbinden kann. Welche Form der Beteiligung eine Kommune wählt, ist für Kinder und Jugendliche oftmals weniger entscheidend als die Ernsthaftigkeit, mit der die Beteiligung erfolgt. Neben repräsentativen Formen wie einem Jugendgemeinderat oder einem anderen dauerhaften Gremium können die Jüngeren unserer Gesellschaft auch projektbezogene Mitspracherechte bekommen.
Das Netzwerk Jugend.beteiligen.jetzt bietet außerdem einen Entscheidungsfinder für die passende digitale Beteiligungsmethode an.
Offene Formen
- Jugendhearing
- Kinderrathaus
- Kinder- und Jugendsprechstunde
- Umfrage
- Jugendforum
Projekt- oder anlassbezogene Formen
- Mitgestaltung eines Stadtfestes
- Planung eines Skaterparks
- Umbau des Jugendhauses oder Kindergartens
- Kleidertauschaktion
Repräsentativ-parlamentarische Formen
- Jugendgemeinderat
- Jugendbeirat
- Kinderbeirat
- Jugendparlament
- Jugendrat
- Jugendvertretung
Der Jugendgemeinderat in Baden-Württemberg
Jugendgemeinderäte zeichnen das politische System Baden-Württembergs im Besonderen aus. Nirgendwo sonst in Deutschland gibt es so viele Jugendgemeinderäte wie in diesem Bundesland. Nach Vorbildern in Frankreich und Belgien wurde 1985 der erste deutsche Jugendgemeinderat in Weingarten am Bodensee gegründet. Inzwischen ist die Anzahl der Jugendgemeinderäte in Baden-Württemberg auf ca. 90 gestiegen.
Was ist ein Jugendgemeinderat?
Die Gemeinde ist nicht nur der Lebensort von Jugendlichen, sondern auch die unterste Organisationsebene des Staates. Hier können Jugendliche Politik unmittelbar erfahren und sich politisch erproben. Jugendthemen sollten von Jugendlichen mitbestimmt werden, da diese ihre eigenen Bedürfnisse am besten kennen. So ermöglicht kommunalpolitische Beteiligung Minderjährigen, ihre Selbstwirksamkeit zu erleben, ihr Verantwortungsbewusstsein weiterzuentwickeln und sich mit ihrem Lebensumfeld zu identifizieren. Demokratie wird erfahrbar. Junge Menschen erleben dadurch einen praktischen Einstieg in die Politik – ohne Parteibindung.
Der Jugendgemeinderat (oft auch Jugendrat, Jugendbeirat oder Jugendparlament genannt) ist eine demokratisch gewählte, politische Vertretung der Jugendlichen auf kommunaler Ebene. Das überparteiliche Gremium vertritt die Interessen der Jugendlichen gegenüber den kommunalpolitisch Verantwortlichen. Die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg §41a sieht vor, dass eine Gemeinde „einen Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung einrichten“ kann.
Mitglieder des Jugendgemeinderats sind ehrenamtlich tätig und in der Regel nicht parteigebunden. Die Anzahl der Mitglieder richtet sich mehr oder weniger nach der Einwohnerzahl der Kommune und wird in der Satzung festgelegt. In welchem Alter die Jugendlichen in den Jugendgemeinderat gewählt werden können, legt ebenfalls die Satzung fest; die Spanne reicht von zwölf bis 21 Jahren.
Das aktive und passive Wahlrecht haben Jugendliche unabhängig davon, welcher Nationalität sie angehören (anders als sonst bei Kommunalwahlen). In manchen Gemeinden entscheidet der Wohnort über die Wahlberechtigung, in anderen dürfen alle Jugendlichen wählen, die Schulen im Ort besuchen, unabhängig davon, wo sie wohnen.
Abgrenzung zu anderen Beteiligungsformen
Eine kommunalpolitische Beteiligungsform für Jugendliche ist nicht immer ein Jugendgemeinderat. Bestimmte Kriterien müssen erfüllt sein, um von einem JGR sprechen zu können. Dazu gehört z.B. die Durchführung von Wahlen. In anderen Punkten unterscheidet sich der eine Jugendgemeinderat vom anderen durchaus erheblich, z.B. variieren die Altersspanne der Mitglieder, die Höhe des Etats oder die satzungsmäßigen Rechte.
Die Landeszentrale unterstützt die Jugendgemeinderäte
Die Unterstützung der Jugendgemeinderäte in Baden-Württemberg ist ein Schwerpunkt des Fachbereiches Jugend und Politik der Landeszentrale. Der Fachbereich bietet Seminare für Jugendgemeinderäte an – von der Einführung in die Kommunalpolitik bis zum Projektmanagement. Mehr Informationen
Statistik: Wie viele Jugendgremien gibt es in Baden-Württemberg?
Inzwischen ist die Zahl der klassischen, gewählten Jugendgemeinderäte auf 100 gestiegen; darüber hinaus gibt es knapp 50 Jugendgremien, die ohne Wahl zustande kommen
- Statistik Jugendgremien (ohne Wahl) (PDF, nicht barrierefrei): Statistische Erhebung der Landeszentrale für politische Bildung, Fachbereich Jugend und Politik (Stand: Januar 2023).
- JGR-Statistik (PDF, nicht barrierefrei): Eine ausführliche Statistik über alle Kommunen mit Jugendgemeinderat (Stand: Januar 2023).
Dachverband der Jugendgemeinderäte
1991 wurde der Dachverband der Jugendgemeinderäte BW ins Leben gerufen und gab sich zwei Jahre später eine eigene Satzung. Es gibt vier Dachverbandssprecher – Jugendliche, die in der Regel selbst Jugendgemeinderäte sind – die für ein Jahr in dieses Ehrenamt gewählt werden. Sie vertreten die Interessen der Jugendlichen im Ländle und stoßen verschiedene Projekte an wie z.B. Änderungen der Gemeindeordnung zur Stärkung der JGRs oder landesweite Aktionen.
Die Aufgaben lassen sich in drei Kernbereiche unterteilen:
- Interessensvertretung: Der Dachverband repräsentiert das Beteiligungsformat „Jugendgemeinderat” auf Landesebene, und stellt Öffentlichkeit für die Arbeit jugendpolitischer Gremien her.
- Politische Bildung: Jugendgemeinderäten und Interessierten wird fundierte Informationen rund um das Thema Jugendbeteiligung zur Verfügung gestellt.
- Austausch fördern: Förderung des Austauschs von Jugendgemeinderäten in Baden-Württemberg untereinander. Organisation der Dachverbandstreffen.
Dachverbandstreffen der Jugendgemeinderäte
Zwei Mal im Jahr finden Dachverbandstreffen statt, zu denen je drei Delegierte aus jedem JGR eingeladen werden. Hier können sich die Jugendgemeinderäte austauschen. Informationen und Anmeldung zum nächsten Dachverbandstreffen unter der Seite des Dachverbands.
Letzte Aktualisierung: Februar 2022, Internetredaktion LpB BW.