3. Die Verfassung:

Teil 1: Vom Menschen und seinen Ordnungen

Abschnitt 1: Mensch und Staat

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Die Verfassung: Teil 1: Vom Menschen und seinen Ordnungen

 

Abschnitt 1
Mensch und Staat

Zu Abschnitt 1 gehören die Artikel 1 bis 3
von der Verfassung.

Das sind die Aufgaben vom Staat

Das sind die Aufgaben vom Staat

Das sind die Aufgaben vom Staat:

  • Der Staat beschützt die Menschen.
  • Der Staat macht dafür Gesetze.
  • Der Staat passt auf:

Alle Menschen halten sich an die Gesetze.

  • Der Staat ist für alle Menschen da.

Dann sind alle Menschen frei.

Die Grundrechte

Die Grundrechte

Die wichtigsten Rechte von den Menschen
nennt man: Grundrechte.

Zum Beispiel:

  • Jeder darf seine Meinung sagen.
  • Jeder darf so leben,
    wie er möchte.
  • Dabei darf man aber andere Menschen
    nicht stören.

Diese Rechte stehen im Grundgesetz
von Deutschland.

Das Grundgesetz ist die Verfassung
von ganz Deutschland.

Baden-Württemberg gehört zu Deutschland.
Deshalb gilt das Grundgesetz
auch in Baden-Württemberg.

In der Verfassung von Baden-Württemberg gibt es noch mehr wichtige Rechte

In der Verfassung von Baden-Württemberg gibt es noch mehr wichtige Rechte

In der Verfassung von Baden-Württemberg
gibt es noch mehr wichtige Rechte.
Darum stehen sie ganz vorne in der Verfassung.
Zum Beispiel:

  • Alle Menschen haben das Recht
    auf eine Heimat.
  • Kinder und Jugendliche haben
    besondere Rechte.
    Der Staat beschützt sie und hilft ihnen.
  • Menschen mit Behinderungen haben
    dieselben Rechte wie alle anderen.
  • An Sonntagen und Feiertagen
    darf man nicht arbeiten.
    Dafür gibt es nur ein paar Ausnahmen.
    Zum Beispiel: in einem Krankenhaus.
  • Der Staat schützt die Natur und die Umwelt.
  • Alle Menschen in Baden-Württemberg
    sollen gleich gut leben und arbeiten.
    Dafür sorgt der Staat.
  • Der Staat schützt Tiere.
  • Der Staat setzt sich für Kultur,
    Kunst und Sport ein.
  • Der Staat schützt und pflegt wichtige Orte.
    Zum Beispiel: Denkmäler.

Abschnitt 2: Religionen und Religions•gemeinschaften

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Die Verfassung: Teil 1: Vom Menschen und seinen Ordnungen

 

Abschnitt 2
Religionen und Religions•gemeinschaften

Zu Abschnitt 2 gehören die Artikel 4 bis 10
von der Verfassung.

In Baden-Württemberg leben Menschen mit verschiedenen Religionen

In Baden-Württemberg leben Menschen mit verschiedenen Religionen

 

In Baden-Württemberg leben Menschen
mit verschiedenen Religionen.
Zum Beispiel:

  • Christentum
  • Islam
  • Judentum

Die Menschen finden sich in Gruppen zusammen.
Diese Gruppen nennt man: Religions•gemeinschaft

Es gibt noch viele andere Religions•gemeinschaften.
Man kann auch neue Religions•gemeinschaften gründen.

Religions•gemeinschaften

Religions•gemeinschaften

 

 

Die Gemeinschaften vom Christentum
nennt man auch: Kirchen.
So wie das Gebäude.

Religions•gemeinschaften bestimmen selbst über sich

Religions•gemeinschaften bestimmen selbst über sich

 

Wichtig ist:
Die Religions•gemeinschaften bestimmen
selbst über sich.

Zum Beispiel:
Wie sie einen Gottesdienst machen.

Aber: Sie müssen sich an die Gesetze
von Deutschland halten.

Religions•gemeinschaften sind wichtig für das Zusammenleben

Religions•gemeinschaften sind wichtig für das Zusammenleben

 

Der Staat sagt:
Religions•gemeinschaften sind wichtig
für das Zusammenleben von den Menschen
im Land.

Es gibt extra Gesetze für die Kirchen.


Abschnitt 3: Erziehung und Unterricht

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Die Verfassung: Teil 1: Vom Menschen und seinen Ordnungen

 

Abschnitt 3
Erziehung und Unterricht

Zu Abschnitt 3 gehören die Artikel 11 bis 22
von der Verfassung.

Schule

zum Anhören: Abschnitt 3: Erziehung und Unterricht – Schulen

Die Verfassung: Teil 1: Vom Menschen und seinen Ordnungen

Alle Kinder sollen gut lernen

Alle Kinder sollen gut lernen

 

Alle Kinder sollen gut lernen.
Am besten lernen Kinder in der Schule.

Eltern müssen ihre Kinder in die Schule schicken.
Man sagt auch:
Kinder haben eine Schul•pflicht.

Diese Pflicht gibt es ab einem bestimmten Alter.

In der Schule lernen, welche Werte wichtig sind

In der Schule lernen, welche Werte wichtig sind

 

Die Kinder sollen in der Schule lernen,
welche Werte wichtig sind:

  • So leben alle Menschen gut zusammen.
  • Darum sind Frieden und Freiheit wichtig.
  • Andere Menschen gut zu behandeln ist wichtig.
  • Darum ist Demokratie wichtig.

 

Kinder und Jugendliche werden geschützt

Kinder und Jugendliche werden geschützt

 

Kinder und Jugendliche werden geschützt
und entwickeln sich gut.

Das ist sehr wichtig für den Staat
und für die Eltern.

 

Baden-Württemberg ist für die Schulen verantwortlich

Baden-Württemberg ist für die Schulen verantwortlich

 

Das Bundesland Baden-Württemberg
ist für die Schulen verantwortlich.

Deshalb nennt man sie auch: öffentliche Schulen.  
Der Staat passt darauf auf:

  • dass es genug Schulen gibt.
  • dass die Schulen gut arbeiten.

Öffentliche Schulen sind für die Kinder und Eltern kostenlos.

 

Für die Schule brauchen Kinder bestimmte Dinge

Für die Schule brauchen Kinder bestimmte Dinge

 

Für die Schule brauchen Kinder bestimmte Dinge.
Zum Beispiel: Schulbücher.

Alle Kinder sollen in der Schule lernen können.
Auch wenn die Eltern nur wenig Geld haben.
Dann bezahlt der Staat die meisten Schulbücher.

Das nennt man: Lernmittel•freiheit.

Privat•schulen

Privat•schulen

 

Für manche Schulen ist nicht das Bundesland
Baden-Württemberg verantwortlich.

Man nennt diese Schulen: Privat•schulen.
Diese Schulen kosten etwas.

 

Alle Kinder sind zusammen in einer Klasse

Alle Kinder sind zusammen in einer Klasse

 

Auf den meisten Schulen in Baden-Württemberg
sind alle Kinder zusammen in einer Klasse.

Egal, ob Mädchen oder Jungen.
Egal, woher sie kommen.
Egal, welche Religion sie haben.

Wichtige Schulfächer

zum Anhören: Abschnitt 3: Erziehung und Unterricht – Wichtige Schulfächer

Die Verfassung: Teil 1: Vom Menschen und seinen Ordnungen

Schulfach Religion

Schulfach Religion

 

Das Schulfach Religion gibt es
an allen öffentlichen Schulen
in Baden-Württemberg.

Die Eltern entscheiden:
Unser Kind hat Religions•unterricht oder nicht.
Wenn das Kind über 14 Jahre alt ist,
dann kann es das selbst entscheiden.

Beim Religions•unterricht helfen
die Religions•gemeinschaften mit.
Meistens ist dieser Unterricht
in getrennten Gruppen.

Schulfach Gemeinschafts•kunde

Schulfach Gemeinschafts•kunde

 

Das Schulfach Gemeinschafts•kunde
gibt es an allen Schulen in Baden-Württemberg.

In diesem Fach lernen Schüler:
So funktionieren Politik und Demokratie.

 

Schüler und Eltern sollen mitentscheiden

Schüler und Eltern sollen mitentscheiden

 

Schüler sollen in der Schule lernen:

  • So verhält man sich richtig
    mit den Mitmenschen.
  • Diese Rechte haben die Bürger
    in Baden-Württemberg.
  • An diese Pflichten müssen sich die Bürger halten.

Und die Schüler sollen mitentscheiden:
Wie soll das Leben an der Schule sein?

Auch Eltern entscheiden mit.
Das nennt man: Eltern•recht.

 

Hochschulen

zum Anhören: Abschnitt 3: Erziehung und Unterricht – Hochschulen

Die Verfassung: Teil 1: Vom Menschen und seinen Ordnungen

In Baden-Württemberg gibt es viele Hochschulen

In Baden-Württemberg gibt es viele Hochschulen

 

In Baden-Württemberg gibt es viele Hochschulen.
Zum Beispiel:

  • Unis
  • Technische Hochschulen
  • Pädagogische Hochschulen

Wenn man einen guten Schulabschluss
gemacht hat,
dann kann man an eine Hochschule gehen.
Dazu sagt man auch:
Studieren.

An einer Hochschule lernt man
für bestimmte Berufe.
Zum Beispiel:

  • Arzt
  • Anwalt
  • Lehrer

 

Hochschulen entscheiden viele Dinge selbst

Hochschulen entscheiden viele Dinge selbst

 

Hochschulen entscheiden viele Dinge selbst.
Zum Beispiel:

  • In welchen Bereichen forscht die Hochschule.
  • Was lernt man an der Hochschule.

 

Weiterbildung

zum Anhören: Abschnitt 3: Erziehung und Unterricht – Weiterbildung

Die Verfassung: Teil 1: Vom Menschen und seinen Ordnungen

Volks•hochschulen

Volks•hochschulen

 

Man kann sein ganzes Leben lang lernen.
Auch als Erwachsener.

Auch wenn man schon einen Beruf hat.

Das geht zum Beispiel an Volks•hochschulen.
Der Staat unterstützt das mit Geld.


Text in Leichter Sprache vom Zentrum für Inklusion Weinheim, 2023; Illustrationen: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V.; Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

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