Die Regionalverbände
Um ortsübergreifend planen zu können, gibt es in Baden-Württemberg insgesamt zwölf Regionalverbände:
- Stuttgart
- Heilbronn-Franken
- Ostwürttemberg
- Mittlerer Oberrhein
- Rhein-Neckar
- Nordschwarzwald
- Südlicher Oberrhein
- Schwarzwald-Baar-Heuberg
- Hochrhein-Bodensee
- Neckar-Alb
- Bodensee-Oberschwaben
- Donau-Iller
Die zwölf Regionalverbände Baden-Württembergs wurden am 1. Januar 1973 im Rahmen einer Verwaltungsreform eingerichtet.
Die Regionen im Vergleich
Bevölkerungsdichte
Bevölkerungsdichte
Die Bevölkerungsdichte in Baden-Württemberg ist von Region zu Region sehr unterschiedlich. Mit einer Bevölkerungsdichte von mehr als 600 Einwohnern pro Quadratkilometer ist die Region Stuttgart das am dichtesten besiedelte Gebiet des Landes. Dagegen liegt die Bevölkerungsdichte in den Regionen Franken, Donau-Iller, Schwarzwald-Baar-Heuberg, Bodensee-Oberschwaben bei weniger als 200 Einwohnern pro km².
Region Stuttgart | 2.674.527 |
Region Rhein-Neckar | 1.141.031 |
Region Südlicher Oberrhein | 1.045.077 |
Region Mittlerer Oberrhein | 1.004.005 |
Region Heilbronn-Franken | 885.437 |
Region Neckar-Alb | 690.066 |
Region Hochrhein-Bodense | 665.699 |
Region Bodensee-Oberschwabe | 615.935 |
Region Nordschwarzwald | 595.128 |
Region Donau-Iller | 501.347 |
Region Schwarzwald-Baar-Heuberg | 484.905 |
Region Ostwürttemberg | 446.349 |
Baden-Württemberg | 10.749.506 |
Weitere Informationen zur Demografie bietet das Statistische Landesamt Baden-Württemberg.
Arbeitslosenquote
Arbeitslosenquote

Karte zur Arbeitslosenquote in den Regionen
Jugendarbeitslosigkeit
Jugendarbeitslosigkeit

Karte zur Jugendarbeitslosigkeit in den Regionen
Löhne und Gehälter
Löhne und Gehälter

Karte zu den Löhnen und Gehältern in den Regionen
Organisation
Die Regionalverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, das heißt, sie handeln selbstverantwortlich und bestimmen über die Bereiche, die das Land Baden-Württemberg aus seiner Verwaltung ausgegliedert hat. Trotzdem sind sie Teil der öffentlichen Gewalt und müssen im Rahmen der Gesetze agieren. Ihre Organe sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsitzende.
Verbandsversammlung
Die Mitglieder werden durch die Kreisräte, Landräte, Gemeinderäte und die Oberbürgermeister in Baden-Württemberg gewählt. Die Wahl findet drei Monate nach der Wahl der Kreis- und Gemeinderäte statt. Die Verbandsversammlung hat mindestens 40 und maximal 80 Mitglieder. Bei mehr als 400 000 Einwohnern erhöht sich die Zahl für je 30 000 Einwohner um zwei Mitglieder. Die Mitglieder der Verbandsversammlung sind ehrenamtlich tätig.
Verbandsvorsitzender
Er wird aus den Reihen der Mitglieder der Verbandsversammlung gewählt. Seine Amtszeit endet mit dem Ende der Amtszeit der Verbandsversammlung. Er leitet die Sitzungen der Verbandsversammlung und die Verbandsverwaltung.
Aufgaben
Die Regionalverbände haben vielfältige Aufgaben. Aufgabe der Regionalverbände ist die großräumige Steuerung der Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, Wirtschaftsförderung, Versorgung und Entsorgung, Umweltschutz, Kultur. Da die Probleme nicht an der Landesgrenze Halt machen, ist der Regionalverband Donau-Iller grenzübergreifend: zusammen mit der bayerischen Nachbarschaft. Die Regionalverbände sind ein Planungsinstrument. Exekutive Funktionen haben sie nicht – mit Ausnahme des Regionalverbands Stuttgart.
Besonderheiten
Eine Ausnahme stellt der Verband Region Stuttgart dar. Die direkt vom Volk gewählte Regionalversammlung hat 80 Mitglieder und weiterreichende Zuständigkeiten. Eine weitere Besonderheit ist der Regionalverband Donau-Iller. Er ist länderübergreifend, da auch Teile Bayerns zu seinem Zuständigkeitsbereich gehören. Der Verband Region Rhein-Neckar ist seit 2006 ebenfalls länderübergreifend. Er setzt sich zusammen aus Stadt- und Landkreisen der Länder Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz.