Landesplanung
Dr. Reinhold Weber
Der tiefgreifende politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Wandel der letzten Jahre, die fortschreitende Globalisierung sowie der zunehmende Druck ökologischer Aufgaben, insbesondere des Klimaschutzes, haben die Rahmenbedingungen für die Entwicklung Baden-Württembergs und vor allem deren Planung nachhaltig verändert.
Eine zentrale und grundlegende Aufgabe der Landespolitik ist deshalb die Landesplanung – ein Bereich, der der Öffentlichkeit ähnlich komplex anmutet wie die Aufgaben, die zu bewältigen sind. Planung und Raumordnung vollziehen sich nicht nur auf der jeweiligen Landesebene, sondern auf allen Ebenen des politischen Systems.
Räumliche Entwicklung
Die räumliche Entwicklung des Landes muss im europäischen Kontext konzipiert und geplant werden. Mit den europäischen Metropolregionen Stuttgart und Rhein-Neckar sowie dem europäischen Verdichtungsraum Oberrhein hat Baden-Württemberg europäische Schlüsselräume und damit eine Motorfunktion inne.
Hinzu kommt der Bodenseeraum als weitere Zukunftsregion, insbesondere in der Kooperation mit Österreich und der Schweiz. Baden-Württemberg gehört zu den europäischen Spitzenreitern: Seine Wirtschaftskraft liegt weit über dem europäischen Durchschnitt, es hat nach wie vor eine starke Industriepräsenz vor allem im Bereich der Hightechindustrie. Die baden-württembergische Wirtschaft ist ausgesprochen exportorientiert.
Koordinierung im europäischen Kontext
Die Einbindung Baden-Württembergs in den europäischen Raum und die Koordinierung einer gemeinsamen europäischen Raumordnungspolitik sind vor diesem Hintergrund zentrale entwicklungspolitische Zielsetzungen.
Ohnehin wirken sich die fachpolitischen Zuständigkeiten und Entscheidungen der EU erheblich auf den europäischen Teilraum Baden-Württemberg aus. Dazu zählen vor allem die EU-Kompetenzen für die Bereiche Landwirtschaft, Verkehr, Forschung und Technologie sowie Umwelt. Mit ihrer Regionalpolitik verfolgt die EU das Ziel, den wirtschaftlichen und sozialen Abstand zwischen den verschiedenen Regionen des Gemeinschaftsraumes zu verringern.
Das Land Baden-Württemberg erhält aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) auch für die Förderperiode 2007 bis 2013 Fördermittel von rund 140 Millionen Euro.
Gesetzliche Grundlagen, Grundsätze und Ziele
Unterhalb der europäischen Ebene greift zunächst einmal das Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG), das entsprechende Vorgaben für die Landesplanungsgesetze gibt. Unter Beachtung des ROG hat Baden-Württemberg die Planungshoheit für sein Gebiet. Wichtigste Planungsinstrumente der Landesplanung sind der Landesentwicklungsplan und die Regionalpläne. Die Grundsätze und Ziele der Raumordnung und Landesplanung sind im Landesentwicklungsplan (LEP) von 2002 festgelegt. Die Leitvorstellung des LEP ist eine nachhaltige, an sozialer Gerechtigkeit, ökonomischer Effizienz und sparsamer Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen ausgerichtete Siedlungs- und Freiraumentwicklung, die die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und das Land als europäischen Lebens-, Kultur- und Wirtschaftsraum stärkt. In Ergänzung dazu lässt sich auch die Nachhaltigkeitsstrategie Baden-Württemberg verstehen. Unter dem Motto „Jetzt das Morgen gestalten“ soll mit konkreten Projekten die ökologische Zukunftsfähigkeit des Landes weiterentwickelt werden.
Der Landesentwicklungsplan trifft grundsätzliche Festlegungen zur Siedlungs-, Freiraum- und Infrastruktur. Er weist unter anderem Raumkategorien (Verdichtungsräume, Randzonen um die Verdichtungsräume, ländliche Räume und Verdichtungsbereiche im ländlichen Raum), Oberzentren, Mittelzentren und Mittelbereiche, Entwicklungsachsen und Räume mit besonderen Entwicklungsaufgaben aus. Er lenkt aber auch die Nutzung und den Schutz der Freiräume.
Die Landesplanung ist in Baden-Württemberg zweistufig organisiert: Oberste Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde ist das Wirtschaftsministerium. Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört unter anderem die Erarbeitung und Fortschreibung des Landesentwicklungsplans. Nachgeordnet sind die vier Regierungspräsidien Stuttgart, Tübingen, Karlsruhe und Freiburg als höhere Raumordnungsbehörden. Träger der Regionalplanung sind die 1973 geschaffenen zwölf Regionalverbände. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, den Regionalplan für die jeweilige Region aufzustellen und fortzuschreiben.
Regionalplanung ist also Landesplanung für eine bestimmte Region. Zusätzlich – neben weiteren Aufgaben – stellen die Regionalverbände Landschaftsrahmenpläne auf und schreiben sie fort. Auf der untersten Ebene der baden-württembergischen Gemeinden greift die Bauplanleitung mit dem Flächennutzungsplan und den Bebauungsplänen. Die örtliche Planung zählt nicht mehr zur Landesplanung. Die Planungshoheit liegt hier bei den Gemeinden (Art. 28, Abs. 2 GG). Allerdings wird der Gestaltungsspielraum einer Gemeinde durch die Zielvorgaben der Landes- und Regionalplanung eingeschränkt.
Ziele der Raumplanung
Das Leitbild der räumlichen Entwicklung formuliert das Ziel einer Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt. Eine wichtige Rolle spielt bei den landesplanerischen Zielsetzungen der Umweltschutz: Nachhaltige Auswirkungen auf die natürlichen Lebensgrundlagen Boden, Wasser und Luft sollen möglichst gering gehalten werden.
Grundsätzliches Ziel der Landesplanung ist es, demographischen, sozialen und gesamtwirtschaftlichen Wandel zu bewältigen und gleichwertige Lebensbedingungen für alle Landesteile anzustreben.
Globalisierung führt zu verschärftem Wettbewerb
Das Land Baden-Württemberg hat seit seinem Bestehen eine Raumordnungspolitik betrieben, die die Dezentralisierung gefördert hat. Im Sinne einer europäischen Raumentwicklung haben sich jedoch Schwerpunktregionen herausgebildet, die auch grenzübergreifend wirken. Zudem führt der Globalisierungsdruck zu einem verschärften Wettbewerb der Standorte, so dass die Strategie der Dezentralisierung zusehends auf dem Prüfstand steht. Vor allem im Bereich der Informations- und Kommunikationsdienstleistungen zeichnen sich Konzentrationen vom Unternehmen bis hin zur Aus- und Weiterbildung an einem Standort ab.
Entwicklung mit Synergieeffekten
Ein dezentrales Vorgehen wird dennoch auch weiterhin die Landesentwicklungspolitik Baden-Württembergs bestimmen, um Voraussetzungen für Gewerbe- und Industrieentwicklung zu schaffen. Gleichzeitig soll aber auch die Motorfunktion zentraler Orte gestärkt und Vernetzungen von Räumen und damit einhergehende Synergieeffekte gefördert werden.
Zudem soll die weitere Siedlungsentwicklung die einseitige Belastung der verdichteten Räume entschärfen und sich zur Verbesserung der Entwicklungschancen ländlicher Räume stärker an der dezentralen Raumstruktur des Landes orientieren.
Der Vorteil in Baden-Württemberg ist, dass es aufgrund der historisch gewachsenen Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur keine Landesteile gibt, in denen es an größeren Siedlungen oder Städten mangelt, die nicht bereits zentrale Funktionen für ihr Umland wahrnehmen oder ausbaufähig sind. Diesen Standortfaktor gilt es landesentwicklungspolitisch zu sichern. Ein Problem für die Landesplanung stellen weiterhin die strukturschwachen Räume dar: Räume, die in ihrer Wirtschaftskraft einen deutlichen Rückstand gegenüber der allgemeinen Entwicklung aufweisen. Verschiedene Programme und Pläne des Landes Baden-Württemberg – einige speziell für strukturschwache Räume – sollen möglichst gleichwertige Lebensbedingungen herstellen bzw. sichern.
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft

Minister: Dr. Nils Schmid
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft
