
- Foto: Alexander Hauk (Wikipedia)
Wahlen
Dr. Iris Häuser
„Die Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ So bestimmt es die Verfassung des Landes Baden-Württemberg in Artikel 25. Die Staatsgewalt wird in Wahlen und Abstimmungen und durch die besonderen Organe der Gesetzgebung (Legislative), der vollziehenden Gewalt (Exekutive) und der Rechtssprechung (Judikative) ausgeübt. Die Parlamente auf den unterschiedlichen politischen Entscheidungsebenen stellen die demokratisch gewählte Vertretung des Volkes auf Zeit dar. Die Wählerinnen und Wähler bestimmen ihre Vertreter alle fünf Jahre bei den Kommunal-, Landtags- und Europawahlen. Der Deutsche Bundestag wird alle vier Jahre gewählt.
Demokratie basiert auf einem gesellschaftlichen und politischen Grundkonsens: Die Minderheit akzeptiert die Entscheidungen der Mehrheit, die Mehrheit gewährt der Minderheit Schutz. Wahlen haben als demokratisches Herzstück mehrere Funktionen: Mit ihnen wird eine demokratische Auswahl getroffen. Dadurch erhalten die politischen Handlungsträger und die von ihnen getroffenen Entscheidungen ihre Legitimation.
Durch Wahlen werden politische Mehrheiten gebildet – eine wichtige Voraussetzung für politische Stabilität. Wahlen führen auch eine Auswahl aus verschiedenen politischen Programmen und Politikkonzepten herbei. Sie verhelfen dazu, dass unterschiedliche Wertvorstellungen, Meinungen und Interessen in politische Entscheidungen eingebunden werden. Der gesellschaftliche Pluralismus findet sich damit auch in den politischen Entscheidungszentren wieder. Gewählt wird auf Zeit. Wahlen sind deshalb ein wirkungsvolles Kontrollinstrument von Mandats- und Entscheidungsträgern.
Wahlgrundsätze
Das allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlrecht, wie es Art. 28 und Art. 38 des Grundgesetzes für die Wahl aller Volksvertretungen festschreiben, ist Grundvoraussetzung jeder Demokratie. Das Wahlrecht ist ein fundamentales Bürgerrecht, das über Jahrhunderte hinweg erstritten und erkämpft werden musste. Die Wahlgrundsätze bedeuten:
allgemein: alle Bürgerinnen und Bürger können wählen, unabhängig von Religion, Geschlecht, Einkommen oder Bildungsstand;
unmittelbar: die Bürger wählen die Volksvertreter direkt, indem sie bei der Wahl ihre Stimme für einen Kandidaten abgeben;
frei: jeder kann ohne staatliche oder private Einflussnahme sein Stimmrecht ausüben;
gleich: alle Wähler verfügen über die gleiche Zahl von Stimmen. Jede Stimme hat den gleichen Zähl- und Erfolgswert. Jeder Kandidat und jede Partei hat die gleichen Chancen;
geheim: jeder Wähler hat Anspruch auf absolute Vertraulichkeit bei der Stimmabgabe.
Wahlbeteiligung
Die Landesverfassung unterstreicht, dass Wahlen und Abstimmungen das zentrale demokratische Ereignis darstellen: „Die Ausübung des Wahl- und Stimmrechts ist Bürgerpflicht“, heißt es in Art. 26 Abs. 3. Eine gesetzliche Wahlpflicht, wie sie etwa in Belgien existiert, besteht jedoch hierzulande nicht.
Rückgang der Wahlbeteiligung
Der Appell, sich mit der Stimmabgabe am politischen Entscheidungsprozess zu beteiligen, stieß Jahre lang auf immer weniger Resonanz. Die Wahlbeteiligung sank kontinuierlich und erreichte bei den Landtagswahlen 2006 mit 53,4 Prozent ihren historischen Tiefstand.Doch die Landtagswahl 2011 stoppte diesen Negativtrend. Der spannende Wahlkampf und das zu erwartende knappe Wahlergebnis ließen deutlich mehr Baden-Württemberger ihr Wahlrecht wahrnehmen. So lag die Wahlbeteiligung bei 66,3 Prozent.
Auch ohne diesen Anstieg viel die Wahlbeteiligung bei Landtagswahlen immer höher aus als bei Kommunalwahlen oder bei Wahlen zum Europäischen Parlament.
Bei der Europawahl 2009 machten nur 43,0 Prozent der Wahlberechtigten von ihrem Stimmrecht Gebrauch, bei den Kommunalwahlen 2009 waren es 50,7 Prozent. Bislang lockten nur die Bundestagswahlen (72,4 % im Jahr 2009) mehr Wahlberechtigte an die Urnen.
Zwischen Protest und Politikverdrossenheit
Die Gründe für den Trend zur sinkenden Wahlbeteiligung sind vielschichtig. Die Entwicklung mag ein allgemein nachlassendes Interesse an politischen Entscheidungen dokumentieren. Die bewusste Stimmverweigerung kann aber auch als Protest oder Politikverdrossenheit interpretiert werden. So unterschiedlich die Motive sein können, fest steht, dass auch das Fernbleiben von der Wahl einen Einfluss auf das Wahlergebnis hat.
Damit ist nicht nur politisches Einflusspotenzial verschenkt, sondern die Stimmenthaltung kann vielmehr den Gruppierungen zugute kommen, die die Nichtwähler gerade nicht unterstützen wollten.
In besonderem Maße verschenken die Erst- und Jungwähler ihr politisches Einflusspotenzial. Bei der Landtagswahl 2011 gaben lediglich 49,1 Prozent der unter 35-jährigen Wahlberechtigten ihre Stimme ab, von den 60-Jährigen und älteren gingen dagegen 69,9 Prozent zur Wahl.
Fehlende Transparenz
Die Landespolitik wird zunehmend von bundes- und europapolitischen Themen überlagert. Diese Vermischung prägt oftmals auch die Auseinandersetzungen im Wahlkampf. Durch die Verflechtung der politischen Ebenen wird es für die Bevölkerung immer schwieriger zu erkennen, welche Institutionen und Parteien die Verantwortung für welche Aufgaben und Entscheidungen tragen. Wenn Entscheidungsprozesse und Zuständigkeiten nicht erkennbar sind, geht auch der Blick für politische Einflussmöglichkeiten verloren. Möglicherweise findet sich auch hier ein Grund, warum viele Wahlberechtigte den Wahlurnen fernbleiben.
Mit einer zweistufigen Reform des bundesdeutschen Föderalismus wurde deshalb versucht, mehr Transparenz für die Bürger zu schaffen.
Statistisches Landesamt
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