
- Foto: LMZ Baden-Württemberg
Straßenbau und Straßenbaubehörden
Das Land Baden-Württemberg baut und unterhält im Auftrag des Bundes die Autobahnen und Bundesstraßen in Baden-Württemberg und erhält dafür derzeit jährlich rund 650 Millionen Euro. Das Land trägt die Kosten für die Verwaltung, zum Beispiel Personal- und Sachkosten, und einen Großteil der Ausgaben für die Planung und Überwachung der Bauarbeiten. In Baden-Württemberg verlaufen rund 1.020 Kilometer Autobahn und 4.300 Kilometer Bundesstraßen. Zu den am stärksten belasteten Streckenabschnitten gehört die A 8 am Autobahndreieck Leonberg und am Autobahnkreuz Stuttgart mit rund 140.000 Fahrzeugen in 24 Stunden. Ebenfalls stark frequentiert sind die A 81 südlich des Autobahnkreuzes Stuttgart, auf der im Schnitt täglich rund 120.000 Autos und Lastwagen fahren. Auf der A 5 beim Autobahndreieck Karlsruhe sind es durchschnittlich 130.000 Fahrzeuge pro Tag.
Die rund 9.500 Kilometer Landesstraßen sind, wie der Name sagt, im Besitz des Landes. Dieses finanziert deren Neubau, Ausbau und Unterhalt aus eigenen Mitteln – derzeit mit rund 130 Millionen Euro jährlich. Für die kommunalen Straßen sind hingegen die Landkreise und Kommunen zuständig, wobei das Land pro Jahr Zuschüsse in Höhe von etwa 100 Millionen Euro gewährt. Die Länge der Kreisstraßen in Baden-Württemberg beläuft sich auf insgesamt 11.700 Kilometer.
Oberste Straßenbaubehörde im Land ist das Innenministerium. Die Straßenbauverwaltung teilt sich in drei Verwaltungsebenen: die Abteilung Straßenwesen des Innenministeriums, die vier Regierungspräsidien Stuttgart, Tübingen, Freiburg und Karlsruhe sowie die Stadt- und Landkreise als „untere Verwaltungsbehörden“.
Nach der Landtagswahl 2011 wurde das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur neu gegründet. Es fällt grundsätzliche Entscheidungen und setzt in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung den Bundesverkehrswegeplan und den Generalverkehrsplan um. Das Ministerium plant Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen und vergibt gemäß dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) Bundes- und Landesmittel an die Kommunen. Weitere Aufgaben sind der Aufbau einer Straßenverkehrszentrale für das Verkehrsmanagement sowie der Umwelt- und Naturschutz im Straßenwesen.
Die vier Regierungspräsidien bearbeiten die anfallenden Aufgaben in ihrem Regierungsbezirk. Sie steuern und koordinieren die finanzielle und technische Planung sowie den Bau von Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen und des Radwegenetzes, außerdem den Bau von Brücken. Zudem kümmern sich die vier Behörden um den Betrieb, Erhalt und Unterhalt dieser Straßen und Bauwerke. Das Regierungspräsidium Stuttgart ist für ein Straßennetz von rund 4.600 Kilometern Länge zuständig, das Regierungspräsidium Tübingen für 3.600 Kilometer. Die Regierungspräsidien Karlsruhe und Freiburg betreuen Strecken mit einer Länge von rund 3.400 beziehungsweise 3.200 Kilometern.
Aufgabe der Stadt- und Landkreise sind der Betrieb und Unterhalt der Bundes- und Landesstraßen. Außerdem verwalten und betreiben sie eigenverantwortlich die Kreisstraßen, das heißt, sie reinigen und reparieren diese, kümmern sich um die Beschilderung, die Grünpflege und den Winterdienst. Auch der Bau von Brücken gehört zum Verantwortungsbereich der „unteren Verwaltungsbehörden“.
Neue Formen der Finanzierung
Der Bau und Ausbau vieler Straßen verzögert sich häufig, weil die finanziellen Mittel fehlen. Immer öfter werden deshalb staatliche Aufgaben auf private Partner übertragen. Ein Beispiel ist der geplante Ausbau der stark befahrenen Autobahn A 5 zwischen Frankfurt/M. und Basel, eine der Hauptverkehrsachsen von Nord nach Süd. Im Rahmen des Pilotprojekts „A-Modell“ will die Landesregierung die A 5 zwischen Baden-Baden und Offenburg auf einer Länge von rund vierzig Kilometern von vier auf sechs Streifen erweitern. Das „A-Modell“ sieht vor, den Ausbau sowie die Erhaltung und den Betrieb der Strecke über einen Zeitraum von dreißig Jahren an einen privaten Investor zu vergeben. Die auf dieser Strecke eingenommene LKW-Maut soll dann an den Investor abgegeben werden, um das Projekt zu refinanzieren.
Umweltzonen
Der Straßenverkehr bewegt in Baden-Württemberg die größte Zahl an Menschen und Gütern. In den vergangenen zwanzig Jahren hat die Menge der Kraftfahrzeuge im Land um rund 54 Prozent zugenommen. Derzeit kommen ungefähr 700 Fahrzeuge auf 1.000 Einwohner. In den Ballungsräumen führt das zu Staus und schlechter Luftqualität mit einer hohen Belastung an Stickoxiden und Feinstaub. Um die Qualität der Luft zu verbessern, haben zahlreiche Städte – darunter Stuttgart, Mannheim, Tübingen, Ludwigsburg, Leonberg und Schwäbisch Gmünd – im März 2008 sogenannte Umweltzonen eingerichtet. Innerhalb dieser Gebiete dürfen nur Fahrzeuge mit einer Plakette fahren. Diese liefert den Nachweis darüber, dass ihr Schadstoffausstoß die gesetzlich vorgegebenen Werte nicht überschreitet. Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß erhalten keine Plakette und haben in den Umweltzonen Fahrverbot.
Straßenverkehrszentrale Baden-Württemberg

Die Straßenbauverwaltung des Landes bietet mit diesem Portal eine zentrale Informationsplattform zu Themen des Straßenverkehrs an.

