Die Regionalverbände
In Baden-Württemberg gibt es zwölf Regionalverbände. Sie wurden 1973 im Zuge einer großen Verwaltungsreform eigeführt. Ihre zentrale Aufgabe ist die Umsetzung der Regionalplanung nach dem Landesplanungsgesetz. Sie werden deshalb auch Planungsgemeinschaften genannt. Damit sind Aufgaben der regionalen Raumplanung gemeint, die Gemeindegrenzen und auch die Grenzen von Landkreisen überschreiten.
Die Regionalverbände sind eine Art Bindeglied zwischen dem Land und den Kommunen. Sie sind keine klassischen Mittelbehörden der Landesverwaltung, sondern stehen außerhalb der Verwaltungshierarchie des Landes. Dennoch bilden sie eine Ebene zwischen den Stadt- und Landkreisen einerseits und der Landesverwaltung andererseits. Je drei Regionalverbände bilden einen Regierungsbezirk. Baden-Württemberg hat ingesamt vier Regierungsbezirke. Das Zweite Gesetz zur Verwaltungsreform („Regionalverbandsgesetz“) vom 26. Juli 1971 ersetzte die früheren 20 regionalen Planungsgemeinschaften durch zwölf öffentlich-rechtliche Verbände.
Baden-Württemberg besteht aus zwölf Regionalverbänden. Je drei Regionalverbände bilden einen Regierungsbezirk. Der Regierungsbezirk Karlsruhe ist grün, der Regierungsbezirk Stuttgart blau, der Regierungsbezirk Freiburg lila und der Regierungsbezirk Tübingen gelb eingefärbt. Die weißen Linien trennen die Land- und Stadtkreise voneinander.
Überblick: Die zwölf Regionalverbände
Manche Regionalverbände sind über Landesgrenzen hinweg organisiert. Denn Aufgaben der Regionen beschränken sich nicht auf einzelne Bundesländer. Zwei Regionalverbände in Baden-Württemberg sind grenzübergreifend angelegt:
Zum Regionalverband Donau-Iller gehören auch drei bayerische Landkreise (Günzburg, Neu-Ulm und Unterallgäu) sowie die kreisfreie Stadt Memmingen. Dem Verband Region Rhein-Neckar (Metropolregion Rhein-Neckar) gehören seit 2006 auch ein Landkreis in Hessen (Lkr. Bergstraße) sowie vier Landkreise (Bad Dürkheim, Germersheim, Rhein-Pfalz-Kreis und Südliche Weinstraße) und sechs kreisfreie Städte( Frankenthal, Landau, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt an der Weinstraße, Speyer und Worms) in Rheinland-Pfalz an.
Was sind die Aufgaben der Regionalverbände?
Die Regionalverbände sind für die Entwicklung ihrer jeweiligen Region verantwortlich. Dafür erstellen sie regelmäßig Regionalpläne, in denen bestimmte Ziele für die Region und die Umsetzung dieser Ziele festgelegt werden. Die Regionalpläne enthalten Vorgaben für
- die regionale Siedlungsstruktur (insbesondere durch die Festlegung von Klein- und Unterzentren, regionalen Entwicklungsachsen, Siedlungsbereichen und von Schwerpunkten des Wohnungsbaus sowie für Gewerbe, Industrie- und Dienstleistungseinrichtungen),
- die räumliche Sicherung von Verkehrstrassen und von Infrastrukturvorhaben (zum Beispiel im Energie- oder Abfallbereich),
- die regionale Rohstoffsicherung,
- die regionale Freiraumstruktur (insbesondere durch die Festlegung von regionalen Grünzügen und Grünzäsuren sowie von Gebieten für besondere Nutzungen im Freiraum vor allem für die Land-, Forst- und Wasserwirtschaft oder für die Erholung),
- Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen (Vorrang- und Ausschlussgebiete),
- den vorbeugenden Hochwasserschutz.
Hinzu kommen weitere Aufgaben in den Bereichen Wirtschaftsförderung, Versorgung und Entsorgung, Umweltschutz und Kultur.
Die Regionalverbände sind keine Verwaltungsebene, sondern eine reine Planungsebene. Regionalprobleme können innerhalb der Verbände unbefangener und über den Tag hinaus angegangen werden, weil die Verbände außerhalb der Verwaltungshierarchie stehen. Exekutive Funktionen haben sie nicht – mit Ausnahme des Verbands Region Stuttgart. Hier werden die 80 Mitglieder der Regionalversammlung direkt vom Volk gewählt.
In der Region Stuttgart nimmt der 1994 zur Stärkung der regionalen Zusammenarbeit gebildete Verband Region Stuttgart (VRS) die Aufgaben der Regionalplanung sowie Trägerschafts- und Koordinierungsaufgaben in wichtigen Feldern der Regionalentwicklung wahr. Dem Verband Region Stuttgart obliegt die Regional- und Landschaftsrahmenplanung sowie die Konzeption, Planung und Umsetzung eines Landschaftsparks Region Stuttgart. Zu den Pflichtaufgaben des Verbands zählen außerdem die Regionalverkehrsplanung, der regional bedeutsame öffentliche Personennahverkehr (insbesondere S-Bahn-Verkehr), die regionale Wirtschaftsförderung, das regionale Tourismusmarketing sowie Teile der Abfallentsorgung. Freiwillige Aufgaben des Verbands betreffen die Trägerschaft und Koordinierung von regionalbedeutsamen Messen, Kongressen, Kultur- und Sportveranstaltungen.
Wie sind die Regionalverbände organisiert?
Die Regionalverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Das heißt, sie sind nicht Teil der klassischen Mittelbehörden (Regierungspräsidien), sondern eigene Einheiten. Sie sind nicht „verstaatlicht“, sondern handeln selbstverantwortlich und bestimmen über die Bereiche, die das Land Baden-Württemberg aus seiner Verwaltung ausgegliedert hat. Trotzdem sind sie Teil der öffentlichen Gewalt und müssen im Rahmen der Gesetze agieren. Die Regionalverbände bestehen aus einer demokratisch legitimierten Verbandsversammlung, einem Verbandsvorsitzenden und einer Verwaltung mit einer Regionaldirektion.
Auch bei der Finanzierung der Regionalverbände zeigt sich die enge Anbindung an die kommunale Ebene. Sie finanzieren sich zwar auch durch Landeszuschüsse, vor allem aber durch eine Umlage bei den Städten und Gemeinden (bzw. indirekt über die Landkreise).
Verbandsversammlung
Die Wahl der Mitglieder erfolgt durch die Kreistage der jeweiligen Landkreise und durch die Stadträte der kreisfreien Städte. Die Wahl findet drei Monate nach der Wahl der Kreis- und Gemeinderäte statt. Bei zwei Regionalverbänden gibt es Ausnahmen: Im Verband Region Stuttgart werden die Mitglieder der Verbandsversammlung direkt von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Die Verbandsversammlung des Verbands Region Rhein-Neckar besteht aus den Landräten der Kreise, den (Ober-)Bürgermeistern der Städte mit mehr als 25.000 Einwohnern sowie weiteren gewählten Vertretern der Kommunen und Landkreise der Region.
Die Verbandsversammlung hat mindestens 40 und maximal 80 Mitglieder. Bei mehr als 400.000 Einwohnern erhöht sich die Zahl für je 30.000 Einwohner um zwei Mitglieder. Die Mitglieder der Verbandsversammlung sind ehrenamtlich tätig.
Die Verbandsversammlung ist das höchste Gremium des Regionalverbands. Sie entscheidet über alle Angelegenheiten des Regionalverbands. Oft bilden Verbandsversammlungen auch Ausschüsse.
Verbandsvorsitz
Er wird aus den Reihen der Mitglieder der Verbandsversammlung gewählt und ist ehrenamtlich tätig. Die Amtszeit endet mit dem Ende der Amtszeit der Verbandsversammlung. Der Vorsitzende oder die Vorsitzende leitet die Sitzungen der Verbandsversammlung und die Verbandsverwaltung.
Verbandsverwaltung
Die Verbandsverwaltung mit ihrer Geschäftsstelle erledigt die operative Arbeit des Regionalverbandes. Geleitet wird die Verbandsverwaltung von Regionaldirektoren, die von der Verbandsversammlung auf Zeit gewählt werden.
Die Bevölkerung in den Regionen im Vergleich
Die Bevölkerungsdichte in Baden-Württemberg (Landeswert 2025: 315 Bewohner:innen pro km²) ist von Region zu Region sehr unterschiedlich. Die meisten Menschen leben in der Region Stuttgart. Auch die Bevölkerungsdichte (760 Einwohner:innen pro Quadratkilometer) ist dort am höchsten. In der Region Ostwürttemberg leben am wenigsten Einwohner:innen. Am meisten Platz haben dagegen die Menschen in der Region Bodensee-Oberschwaben mit der geringsten Bevölkerungsdichte in Baden-Württemberg.
| Region | Einwohner:innen | Einwohner:innen/ km² |
|---|---|---|
| Region Stuttgart | 2.777.542 | 760 |
| Region Rhein-Neckar | 1.174.931 | 481 |
| Region Südlicher Oberrhein | 1.121.165 | 276 |
| Region Mittlerer Oberrhein | 1.051.429 | 492 |
| Region Heilbronn-Franken | 934.653 | 196 |
| Region Neckar-Alb | 719.621 | 292 |
| Region Hochrhein-Bodensee | 700.386 | 254 |
| Region Bodensee-Oberschwaben | 643.691 | 184 |
| Region Nordschwarzwald | 618.047 | 264 |
| Region Donau-Iller | 537.550 | 186 |
| Region Schwarzwald-Baar-Heuberg | 499.221 | 197 |
| Region Ostwürttemberg | 452.504 | 212 |
| Baden-Württemberg | 11.230.740 | 315 |
Regionalverbände
Websites und weiterführende Links
Publikation: Die Regionalverbände in Baden-Württemberg (2011)
Stadt, Land im Fluss. Planen – entwickeln – gestalten. Die Regionalverbände in Baden-Württemberg.
Autor: Internetredaktion LpB BW | letzte Aktualisierung: Juli 2025
