Bildherkunft: Webauftritte der Parteien

Parteien in Baden-Württemberg

Dr. Iris Häuser

Die Parteien spielen im politischen System der Bundesrepublik Deutschland eine zentrale Rolle. Ohne sie, die als Mittler und Bindeglied zwischen Staat und Gesellschaft, zwischen Wählerwünschen und den politischen Entscheidungsebenen fungieren, wäre die Bildung legitimer und mehrheitsfähiger Regierungen nicht zu realisieren.

Es besteht faktisch ein „Monopol“ der Parteien für die Entsendung von Vertretern in die Parlamente. Der Begriff „Parteiendemokratie“ unterstreicht diese Schlüsselposition. Nach der Definition des Parteiengesetzes der Bundesrepublik sind Parteien „Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen oder an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen“.

Die Verhältnisse von Parteien, insbesondere ihr Umfang und die Festigkeit ihrer Organisation, die Zahl ihrer Mitglieder und ihr Hervortreten in der Öffentlichkeit müssen die Ernsthaftigkeit der Zielsetzung ausweisen, an der politischen Willensbildung teilzunehmen (§ 2,1 des Parteiengesetzes).

Im 14. Landtag von Baden-Württemberg sind vier Parteien vertreten: Die Christlich-Demokratische Union (CDU), die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Bündnis 90 / Die Grünen und die Freie Demokratische Partei / Demokratische Volkspartei (FDP/DVP).


 

Politische Kultur, Parteiensystem und Wählertraditionen im deutschen Südwesten

 

Beitrag (pdf) über die Entstehung der Parteien im 19. Jahrhundert zu den derzeit im Landtag vertretenen politischen Kräften.
Schriften zur politischen Landeskunde, Band 34: Baden-Württemberg - Gesellschaft, Geschichte, Politik. Autor: Dr. Reinhold Weber

 
 
 
 
 

Parteien und Parteiensystem in Baden-Württemberg

 

Funktionen – Genese – Wettbewerb
Beitrag aus dem "Handbuch Landespolitik"
Autor: Dr. Reinhold Weber
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