
- Adolf Hitler redet in der Schwabenhalle Stuttgart 1938. Foto: LMZ Baden-Württemberg
Hitlers „Machtergreifung“: Der Beginn des „Dritten Reiches“
Dr. Daniel Kirn
Als am 30. Januar 1933 Reichspräsident Paul von Hindenburg Adolf Hitler als Reichskanzler einsetzte, schien das parlamentarische System zunächst wieder hergestellt zu werden. Die NSDAP war im Reichstag die stärkste Fraktion, eine stabile Regierung benötigte ihre Mitarbeit. Nachdem die Regierungen der letzten Jahre im Parlament keine Mehrheit mehr gefunden hatten, mussten sie mit sogenannten Notverordnungen des Reichspräsidenten am Parlament vorbei regieren.
Durch die Notverordnung mussten Gesetze keine parlamentarische Mehrheit finden, sondern wurden lediglich durch die Unterschrift des Reichspräsidenten in Kraft gesetzt. Die parlamentarischen Regierungen entmachteten sich somit selbst und machten sich vom Willen des Reichspräsidenten abhängig. Der allgemeiner Tenor der Konservativen war, dass eine Regierungsbeteiligung Hitlers die NSDAP rasch entzaubern würde. Die Mehrheit der Minister der Regierung Hitlers entstammten den Reihen der Konservativen und Deutschnationalen, diese könnten Hitler so „einhegen“.
Im Gegensatz zum Reich waren 1933 die politischen Rahmenbedingungen in Baden und Württemberg klar. Zwar regierte Eugen Bolz in Württemberg seit 1932 ohne Parlamentsmehrheit, dennoch erwies sich seine Regierung, die badische ohnehin, als weitgehend handlungsfähig.

- Cannstatter Wasen 1935 - Blick auf die Fruchtsäule und NS-Flaggen. Foto: LMZ Baden-Württemberg
Literaturhinweis

Abmayr, Hermann G.: Stuttgarter NS-Täter. Vom Mitläufer bis zum Massenmörder. Verlag Hermann Abmayr und Schmetterling-verlag, Stuttgart 2009. 384 Seiten. ISBN 978-3-89657-136-6. EUR 19,80.
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