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Der Bürgermeister
Prof. Dr. Hans-Georg Wehling
Eigentlich ist der von den baden-württembergischen Bürgern gewählte Gemeinderat „Hauptorgan der Gemeinde“. Er beschließt kommunale Rechtsvorschriften, kontrolliert Bürgermeister und Verwaltung, stellt Gemeindepersonal ein und befindet über Steuerhebesätze und Ausgaben. Doch die kommunale Wirklichkeit sieht anders aus: Zentraler Akteur auf der kommunalpolitischen Bühne ist der Bürgermeister.
Auch wenn das „Geschäft“ heute schwieriger geworden ist: Das Amt des Bürgermeisters in Baden-Württemberg kann nach wie vor als „Traumjob“ gelten. Die besten Voraussetzungen für seine starke Position schafft die Süddeutsche Ratsverfassung, das kommunale Verfassungssystem in Baden-Württemberg. Das Gemeindeoberhaupt vereinigt in seinem Amt und seiner Position gleichzeitig drei Funktionen:
- er ist stimmberechtigter Vorsitzender des Gemeinderats und aller seiner Ausschüsse;
- er ist Chef einer auf ihn zugeschnittenen Verwaltung;
- er ist Repräsentant und Rechtsvertreter der Gemeinde.
Als einziges Mitglied des Gemeinderats ist der Bürgermeister in allen drei Phasen des kommunalen Geschehens entscheidend mit dabei: in der Phase der Entscheidungsvorbereitung, in der Phase der Beratung und rechtsgültigen Entscheidung im Gemeinderat und schließlich in der Phase der Entscheidungsausführung.
Zusätzlich räumt die baden-württembergische Gemeindeordnung dem Gemeindeoberhaupt ein weiteres, wenn auch selten eingesetztes Machtinstrument ein: Der Bürgermeister hat das Recht, „an Stelle des Gemeinderats“ zu entscheiden, und zwar in „dringenden Angelegenheiten (…), deren Erledigung auch nicht bis zu einer ohne Frist und formlos einberufenen Gemeinderatssitzung aufgeschoben werden kann“ (§ 43,4 GemO).
Hohe Legitimation durch Direktwahl
Ein weiterer Faktor stärkt die Position des Bürgermeisters: In Baden-Württemberg wählen die Bürger ihr Gemeindeoberhaupt seit eh und je selbst. Dieses Plebiszit verleiht dem jeweiligen Amtsinhaber im allgemeinen Verständnis eine „höhere Weihe“.
Die Direktwahl bedeutet nicht nur ein Mehr an bürgerlichen Beteiligungs-möglichkeiten, sondern sie verstärkt auch die Durchsetzungskraft des Bürgermeisters, der als gewählter Repräsentant des Volkes vor den Rat treten und beanspruchen kann, seine Vorstellungen unter Berufung auf den Volkswillen durchzusetzen. Dies bietet den Anreiz für starke, durchsetzungsfähige Persönlichkeiten, sich um das Amt zu bewerben.
Gewählt werden in Baden-Württemberg vorzugsweise Bürgermeister mit einem Verwaltungshintergrund, obwohl die Gemeindeordnung – außer dem Mindestalter von 25 Jahren – keine Qualifikationsvorschriften macht. Bevorzugt werden zudem Bewerber von außerhalb der Gemeinde, damit sie ohne Hypothek als Bürgermeister aller Bürgerinnen und Bürger ihr Amt antreten können. Das bedeutet auch, dass sie zu den Parteien Distanz halten. Gut die Hälfte der Bürgermeister ist sogar parteilos.
Ein guter Bürgermeister benötigt vor allem Bürgernähe. Hinzukommen müssen Vorstellungen, wie es mit der Gemeinde weitergehen soll, wenn man so will: Visionen. Wenn eine gute und neutrale Amtsführung erkennbar ist, sind die Chancen für die Wiederwahl sehr gut. Zwar sind die Bürgermeister hierzulande beunruhigt, weil Nichtwiederwahlen zugenommen haben, doch diese sind nach wie vor äußerst selten. Zumeist haperte es da an Bürgernähe. Insgesamt hat es in den letzten 30 Jahren nicht mehr als 170 solcher Nichtwiederwahlen gegeben, das sind kaum mehr als vier Prozent, bezogen auf die Amtsinhaber, die sich zur Wiederwahl stellten. Vorzeitige Abwahlen sind in Baden-Württemberg rechtlich nicht möglich.
Nach der Wahl müssen sich alle beteiligten auf acht Jahre Zusammenarbeit einstellen. Der Gemeinderat wird demgegenüber auf fünf Jahre gewählt, doch auch hier ist ein hohes Maß an personeller Kontinuität gegeben.
Eine Rarität - die Bürgermeisterin!
Unter den mehr als 1.000 hauptamtlichen Bürgermeistern im Lande sind gegenwärtig (August 2007) 34 Frauen, davon acht Oberbürgermeisterinnen. Das sind insgesamt gerade einmal 3,3 Prozent, bei den Oberbürgermeistern immerhin schon 8,1 Prozent. Bis 1990, als Beate Weber in Heidelberg zur Oberbürgermeisterin gewählt wurde, hatte es in Baden-Württemberg nur Männer in dieser Position gegeben. Seitdem sind insgesamt weitere 38 Frauen gewählt worden. Somit haben Frauen doch etwas aufgeholt.
Kompetenzen Bürgermeister/in

Diese Grafik zeigt die Kompetenzen des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin.
