Integration der Vertriebenen im Südwesten

Zahl der Flüchtlinge und Vertriebenen
Zahl der Flüchtlinge und Vertriebenen
Quelle: Haus der Heimat des Landes Baden-Württemberg
Quelle: Haus der Heimat des Landes Baden-Württemberg

Angelika Hauser-Hauswirth

Größte Leistung der Nachkriegszeit

Heute, mehr als 50 Jahre nach dem Krieg, gilt die Integration der Millionen von Heimatvertriebenen und Flüchtlingen als eine der größten sozialpolitischen Leistungen der Bundesrepublik Deutschland. Dabei war die Situation in den ersten Nachkriegsjahren alles andere als einfach. Umso mehr gilt es, heute daran zu erinnern, dass am 5. August 1950 bei einer ersten gemeinsamen Kundgebung der Vertriebenenorganisationen in Stuttgart die "Charta der Heimatvertriebenen" unterschrieben wurde. Sie ist eines der wichtigsten Dokumente der deutschen Nachkriegsgeschichte.

Großes Leid hatte nach dem Zweiten Weltkrieg die Vertreibung über mehr als 12 Millionen Menschen gebracht. Sie wurden aus ihrer angestammten Heimat in den Ostgebieten des Deutschen Reiches und aus Ost-Mitteleuropa vertrieben und kamen mit etwas Handgepäck an. Unterwegs gab es erhebliche Opfer. Häufig war die Situation noch dadurch erschwert, dass die Männer in Gefangenschaft und Frauen, Kinder und alte Menschen auf sich allein gestellt waren. Nach der bedingungslosen Kapitulation am 8. Mai 1945 wurde das Gebiet des ehemaligen Deutschen Reiches von den vier Alliierten USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich besetzt und in Besatzungszonen gegliedert. 

Der Südwesten Deutschlands war etwa entlang der Autobahn Karlsruhe-Ulm zwischen den Amerikanern und den Franzosen aufgeteilt. Im von den Amerikanern besetzten Norden entstand bereits im September 1945 das Land Württemberg-Baden mit der Hauptstadt Stuttgart, im französisch besetzten Süden im Oktober 1945 Württemberg-Hohenzollern mit der Hauptstadt Tübingen und 1946 Baden mit der Hauptstadt Freiburg. Frankreich - selbst nicht an der Potsdamer Konferenz beteiligt - ließ zunächst nur wenige Flüchtlinge und Vertriebene in seine Besatzungszone. Angesichts der schwierigen Ausgangssituation ist das große Engagement der Vertriebenen und Flüchtlinge beim Wiederaufbau Deutschlands umso verdienstvoller.

Anteile der deutschen Flüchtlinge und Vertriebenen in den vier Besatzungszonen aufgrund der Volkszählung vom 20.10.1946

Vorgeschichte 1938 bis 1944

Beim Thema Flucht und Vertreibung darf man die historischen Ereignisse nicht vergessen, die diesem Geschehen vorausgingen und unsägliches Leid über unsere Nachbarn brachten. Nach dem "Anschluss" Österreichs an das Deutsche Reich durch Adolf Hitler im Frühjahr 1938, forderte er die ehemals deutschen Gebiete zurück, die Deutschland auf Grund des Versailler Vertrags von 1919 hatte abtreten müssen, zuerst die nun zur Tschechoslowakei gehörenden sudetendeutschen Gebiete. Um einen Krieg zu verhindern, vereinbarten am 29.9.1938 Chamberlain für Großbritannien, Daladier für Frankreich, Mussolini für Italien und Hitler im Münchner Abkommen die Abtretung der sudetendeutschen Gebiete an das Deutsche Reich.

Am 15.3.1939 marschierten deutsche Truppen in die Tschechoslowakei ein, das Reichsprotektorat Böhmen und Mähren wurde errichtet. Die Unterzeichner des Münchner Abkommens griffen trotz des Bruchs dieses Vertrages nicht ein. Der deutsch-sowjetische Nichtangriffspakt ("Hitler-Stalin-Pakt") vom 23.8.1939 enthielt ein geheimes Zusatzprotokoll über die Teilung Polens. Nach dem deutschen Angriff auf Polen am 1.9.1939 erklärten Großbritannien und Frankreich aufgrund ihrer Beistandsverpflichtung gegenüber Polen am 3. September dem Deutschen Reich den Krieg.

Durch ein deutsch-rumänisches Handelsabkommen begann die wirtschaftliche Abhängigkeit der Balkan- und Donauländer als "Versorgungsraum" des "Großdeutschen Reiches". Im Oktober und November 1939 wurden Verträge über die Umsiedlung von Deutschen zwischen dem Deutschen Reich und den Regierungen von Estland, Lettland, Litauen und der Sowjetunion vereinbart. Ein deutsch-sowjetischer Vertrag zur Umsiedlung von Deutschen aus Bessarabien und aus der Nord-Bukowina in das Deutsche Reich datiert vom 5.9.1940.

Nach dem Einmarsch deutscher Truppen in die Sowjetunion (22.6. 1941) liess Stalin die Wolga-Deutschen nach Sibirien und Zentralasien deportieren. Am 8. Dezember erklärte Deutschland den USA den Krieg. 1942 gab es deutsch-kroatische und deutsch-serbische Verträge zur Umsiedlung der Volksdeutschen in das Deutsche Reich. Präsident Roosevelt (USA) stimmte am 5.12.1943 der Absicht des tschechischen Exilpolitikers Benesch zu, die Sudetendeutschen aus einem wieder errichteten tschechischen Staat auszuweisen. Im Oktober 1944 marschierte die Rote Armee in Ostpreußen ein. Churchill erklärte sich im britischen Unterhaus mit einer Vertreibung der Deutschen aus den Gebieten, die an Polen fallen sollten, einverstanden.

Flucht und Verschleppung 1944/45

Zwischen Dezember 1944 und Januar 1945 wurden Volksdeutsche Einwohner in Rumänien, Ungarn und Jugoslawien von der Roten Armee zur Zwangsarbeit in die Sowjetunion verschleppt. Die Konferenz von Jalta (3. bis 12. Februar 1945; Stalin, Churchill, Roosevelt) beschloss, dass Polen für Abtretungen östlicher Teile seines Staatsgebietes an die Sowjetunion im Westen die deutschen Ostprovinzen erhalten sollte. Eine endgültige Festlegung wurde bis zu einer Friedenskonferenz vertagt. Sie kam jedoch nicht zustande. Von Februar bis April 1945 wurden aus den von der Roten Armee besetzten Gebieten mehrere hunderttausend deutsche Frauen und Männer zur Zwangsarbeit in die Sowjetunion deportiert. Bis zum Frühjahr 1945 floh ein Großteil der Bevölkerung Ost- und Westpreußens, Pommerns, Ostbrandenburgs und Schlesiens.

Noch vor Kriegsende errichtete die polnische Regierung eigene Verwaltungsbezirke (Woiwodschaften) in Masuren, Pommern, Nieder- und Oberschlesien sowie Danzig. Im April/Mai 1945 kapitulierten die ostpreußische Hauptstadt Königsberg und die schlesische Hauptstadt Breslau. Adolf Hitler beging in Berlin Selbstmord. In Prag begannen der tschechische Aufstand und der Terror gegen die deutsche Bevölkerung. Am 8. Mai 1945 unterschrieb General Keitel die bedingungslose Kapitulation der deutschen Wehrmacht.

Terror und Vertreibung 1945/46

Hunderttausende von Deutschen wurden zwischen Mai und Juni 1945 durch polnische Miliz aus den deutschen Ostprovinzen über Oder und Neiße nach Westen getrieben. Im Juni mussten die Polen ihre an die Sowjetunion gefallenen Gebiete verlassen. Gleichzeitig begann die Vertreibung der Sudetendeutschen. In der Forschung wird von "wilden Vertreibungen" gesprochen.

Die Charta der Vereinten Nationen in San Francisco (26. 6.1945) schloss deutsche Vertriebene ausdrücklich von der internationalen Flüchtlingsfürsorge aus. Die Potsdamer Konferenz (17. 7. bis 2.8.1945 mit Stalin, Churchill/Attlee, Truman) verkündete die "Umsiedlung" der verbliebenen deutschen Bevölkerung aus dem Polen zugesprochenen Gebiet sowie aus der Tschechoslowakei und Ungarn nach Deutschland, die sogenannte "geregelte Vertreibung". Die Ausweisung der Deutschen wurde auch im Herbst und Winter 1945/46 fortgesetzt. Von Januar 1946 bis Herbst 1947 betrieb die Tschechoslowakei die Ausweisung der Sudetendeutschen mit Bahntransporten.



Einrichtung von Hilfsstellen

Die ersten Hilfsstellen der Sudetendeutschen, Schlesier und der Volksdeutschen aus Südosteuropa wurden in Württemberg im August 1945 als Selbsthilfeorganisationen ohne staatliche Unterstützung eingerichtet. Im November 1945 wurde in Württemberg-Baden ein "kommissarischer Sachbearbeiter" für Flüchtlingsfragen bestellt.

Der Länderrat (die Länder in der amerikanisch besetzten Zone: Groß-Hessen, Württemberg-Baden und Bayern) institutionalisierte am 11. November einen "Länderausschuss Flüchtlingsfürsorge". Der Länderrat rief im April 1946 erstmals internationale Hilfe zur Lösung des Vertriebenenproblems an. Da es den Assimilationsbestrebungen der Alliierten widersprach, initiierten diese im April/Mai 1946 ein Verbot der Tätigkeit der Hilfsstellen für Vertriebene. Sie wurden durch den Alliierten Kontrollrat verboten, ebenso Vereinigungen der Vertriebenen. Am 11. Oktober 1946 fand eine erste Interzonenkonferenz aller für die Vertriebenen zuständigen deutschen Verwaltungsstellen statt.

Vertriebenenorganisationen

Zum 1. Januar 1947 wurden die amerikanische und die britische Besatzungszone als wirtschaftliche Einheit "Bi-Zone" zusammengeschlossen. Die amerikanische Militärregierung gestattete den Flüchtlingen im März 1947 die Bildung "nichtpolitischer Organisationen". Dagegen bestand in der britischen Zone das Koalitionsverbot für Organisationen der Vertriebenen bis 1949.

Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde 1949 das Bundesministerium für Angelegenheiten der Vertriebenen eingerichtet. Nach der Aufhebung des Koalitionsverbotes konnten sich im selben Jahr die bestehenden Landesverbände der Vertriebenen zum Zentralverband der vertriebenen Deutschen (ZvD), die Landsmannschaften als Vereinigte Ostdeutschen Landsmannschaften (VOL) zusammenschließen. Sie trafen am 20. November 1949 in Göttingen eine Vereinbarung, dass die Betreuung der sozialen und wirtschaftlichen Aufgaben durch den ZvD, heimatpolitische und kulturelle Aufgaben durch die VOL wahrgenommen werden sollten.

Gründung der Bundesrepublik Deutschland

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges regelte das Potsdamer Abkommen (August 1945) der vier Alliierten deren Besatzungspolitik. Die fünfte Außenministerkonferenz der Siegermächte (Dezember 1947) wurde angesichts grundsätzlicher Differenzen zwischen den Alliierten abgebrochen. Amerikaner und Briten trieben die Schaffung eines deutschen Staates aus den drei Westzonen voran. Nach Genehmigung durch die Westalliierten konnte das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949 verkündet werden.

Charta der Heimatvertriebenen

Gemeinsam erarbeiteten der Zentralverband der vertriebenen Deutschen (ZvD) und Vereinigte Ostdeutschen Landsmannschaften (VOL) die "Charta der Heimatvertriebenen". Grundlage hierfür war u.a. die "Eichstätter Erklärung sudetendeutscher Wissenschaftler und Politiker" vom November 1949, in der ähnliche Prinzipien wie in der Charta festgelegt worden waren. Bei der ersten gemeinsamen Kundgebung der Vertriebenenorganisationen am 5. August 1950 in Stuttgart wurde die "Charta der Heimatvertriebenen" verkündet. Sie war ein Bekenntnis zum Geist der Völkerversöhnung und zu einem neuen Europa, der feierliche Verzicht auf Rache und Vergeltung für das erlittene Unrecht. Gefordert wurde die Festschreibung des Rechtes auf die Heimat als Grundrecht. Wörtlich heißt es: "Wir Heimatvertriebenen verzichten auf Rache und Vergeltung. Dieser Entschluss ist uns ernst und heilig im Gedanken an das unsägliche Leid, welches im Besonderen das letzte Jahrzehnt über die Menschheit gebracht hat." Daneben enthält die Charta auch wesentliche innenpolitische Forderungen, unter anderem die nach Gleichstellung.

Hilfen und finanzielle Unterstützungen

Die Länderflüchtlingsverwaltungen der britischen und amerikanischen Zone schlossen sich im August 1947 in Stuttgart zur Arbeitsgemeinschaft der deutschen Flüchtlingsverwaltungen (ADFV) zusammen. Durch eines der ersten Gesetze der Bundesrepublik Deutschland (8. August 1949), das "Gesetz zur Milderung dringender sozialer Notstände" (Soforthilfegesetz), wurden bis 1952 ca. 4,2 Milliarden Mark finanzieller Hilfe gewährt. Die Lastenausgleichsgesetze vom August 1952 regelten die teilweise finanzielle Entschädigung der Vertriebenen. Seit Mai 1953 ist das "Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge" zu Rechtsstellungs- und Eingliederungsfragen (Bundesvertriebenengesetz) in Kraft. Außerdem wurden Wohnungen, zum Teil ganze Stadtteile, gebaut.

Bund der Vertriebenen

Im Jahr 1950 erfolgte die Gründung des BHE (Bund für Heimatvertriebene und Entrechtete) als politische Partei. 1950 und 1951 entstanden weitere überparteiliche Landsmannschaften. 1951 wurde aus den bis dahin gegründeten Hilfsorganisationen der Bund vertriebener Deutscher (BvD) und 1952 aus diesem und den bestehenden Landsmannschaften der Gesamtverband Bund der Vertriebenen/Vereinigte Landsmannschaften (BdV) gegründet.

Binnenumsiedlungen

Die seit 1948 eingeleitete Binnenumsiedlung von 300000 Heimatvertriebenen aus Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein vor allem in die französische Zone, die bisher kaum Vertriebene und Flüchtlinge aufgenommen hatte, brachte den am meisten belasteten Ländern Erleichterung und förderte die Integration. Bis 1956 wurde fast eine Million Menschen durch behördliche Maßnahmen innerhalb der Bundesrepublik umgesiedelt.


 

Die Charta der Heimatvertriebenen

 

Bei der ersten gemeinsamen Kundgebung der Vertriebenenorganisationen am 5. August 1950 in Stuttgart wurde die "Charta der Heimatvertriebenen" unterschrieben.

Dokument 

 
 
 
 
 

Deutschland und Europa: Migration

 
Deutschland und Europa: Migration

Migration, Heft 45 - 3. Auflage 2004

Themen sind u. a. Migration seit dem 30jährigen Krieg bis heute, Migration nach Deutschland: Vertriebene finden eine neue Heimat, Gastarbeiter 1955-2000, Migration aktuell


 
 
 
 
 

Das Beispiel Backnang

 
 
 
 
 
 

Debatte zum Thema Flucht und Vertreibung

 

Linksammlung von "Zeitgeschichte-online" zur Debatte um das Zentrum gegen Vetreibungen und zum Diskurs zum Thema der Flucht und Vertreibung.

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