Verdichtungsräume und Ländlicher Raum
Bis ins Industriezeitalter hinein war der Ländliche Raum – vom dünnen Netz an Städten einmal abgesehen – der Lebensraum der Bevölkerung schlechthin und es bestanden noch kaum wirtschaftliche Austauschbeziehungen. Erst mit der zunehmenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Arbeitsteilung entwickelte sich der Ländliche Raum von einem teilautarken Lebensraum zu einem weitgehend monostrukturell auf die Agrarproduktion gerichteten und damit zunehmend marktorientierten Erzeugungsraum landwirtschaftlicher Güter.
Heute hingegen spielt auch im Ländlichen Raum die Landwirtschaft kaum mehr eine Rolle; die überwiegende Mehrzahl seiner Bewohner arbeitet in anderen Branchen. Auch die Rolle der Städte war früher eine andere als heute. Sie hatten eine wohldefinierte politische und rechtliche Funktion. Markt- und Stapelrecht, Recht des Mauerbaus, teilweise eigene Gerichtsbarkeit umschreiben dieses Rechtssystem. Stadt und Land waren damit eindeutig geschieden, während es heute letztlich keine eindeutig definierten Unterscheidungsmerkmale mehr gibt.
Seit der Nachkriegszeit bemühte man sich deshalb in Geografie und Raumordnung um Definitionen des "Gebildes Stadt in seiner administrationsunabhängigen Form" (Olaf Boustedt). Neben den sogenannten "Stadtregionen", also Stadt-Umland-Abgrenzungen vor dem Hintergrund der Pendlerverflechtungen mit der Kernstadt, und den "Ballungsräumen" wurde seit den späten 60er-Jahren die Gebietskategorie der "Verdichtungsräume" entwickelt, welche auch für die räumliche Ordnung im Landesentwicklungsplan 2002 eine zentrale Rolle spielt.

