Jugendgemeinderat
Susanne Eva Krieg
Jugendgemeinderäte sind eine "Spezialität" des politischen Systems Baden-Württembergs. Nirgendwo sonst in Deutschland gibt es so viele Jugendgemeinderäte wie in diesem Bundesland. Nach Vorbildern in Frankreich und Belgien wurde 1985 der erste deutsche Jugendgemeinderat in Weingarten am Bodensee gegründet.
Inzwischen gibt es rund 100 dieser Gremien in Baden-Württemberg und ungefähr noch einmal so viele im Rest Deutschlands. Dabei sind es sowohl kleine Gemeinden als auch Großstädte, die Jugendlichen diese Form der politischen Beteiligung ermöglichen.
Die Jugendlichen sind meist zwischen 14 und 18 Jahre alt, wobei die Altersgrenzen in den letzten Jahren zunehmend fließender und variabel an die Bedürfnisse der Städte und Gemeinden angepasst wurden. Die Jugendlichen haben jeweils das aktive und passive Wahlrecht, wobei es keinen Unterschied macht, ob jemand die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt oder nicht. Damit sind die Jugendgemeinderäte einzigartig unter den Parlamenten Deutschlands, da bei den Kommunalwahlen Baden-Württembergs zwar EU-Bürger wahlberechtigt sind, nicht aber Angehörige anderer Staaten.
Kooperation mit den Schulen
Die Jugendlichen werden zumeist auf zwei Jahre gewählt. Bei der Durchführung der Wahlen wird in den meisten Gemeinden mit den Schulen kooperiert. Dieser niedrigschwellige Zugang zur Wahl hat sich bewährt: an den Schulen sind die meisten Jugendlichen ohnehin tagtäglich anzutreffen.
Während der Amtszeit sind die Jugendgemeinderäte für ihre eigenen Projekte und Ideen zuständig. Beliebte Themen sind der Öffentliche Personen-nahverkehr, Verkehrswegeplanung, Schulgelände und Sportplätze, Jugendhäuser, Freizeitangebote und Stadtentwicklung.
Zuständigkeiten und Aufgaben
Die meisten Jugendgemeinderäte reklamieren für sich, selbst zu entscheiden, was sie als "jugendrelevant" betrachten. So gehören auch Veranstaltungen und Diskussionen zu bevorstehenden Wahlen, die Beteiligung an Bürgerinitiativen oder die Teilnahme an Gemeinderatssitzungen zu den Aufgaben der Jugendgemeinderäte. Fehlen in einer Gemeinde Freizeitangebot für Jugendliche, organisieren die Jugendparlamentarier auch eigene Veranstaltungen, wie beispielsweise Lesenächte, Sommerferienprogramme, Parties oder Sportveranstaltungen. Auch Aufklärungsaktionen und Präventionsprogramme werden häufig von Jugendgemeinderäten durchgeführt oder unterstützt, zum Beispiel in den Bereichen HIV-Aufklärung, Drogen, Gewalt oder Zivilcourage.
Die Arbeit der Jugendgemeinderäte lässt sich in verschiedene Ebenen untergliedern. Etwa sechs bis zehn Mal im Jahr tagen die Jugendgemeinderäte in öffentlicher Sitzung. Hier werden Beschlüsse gefasst, Abstimmungen und Wahlen durchgeführt. Ergänzend hierzu finden nichtöffentliche Sitzungen statt, die (regelmäßig oder bei Bedarf) die Möglichkeit bieten, Themen oder Ideen zunächst ausführlich zu diskutieren und zu einem Meinungsbild zu kommen.
Zusätzlich treffen sich die Jugendlichen in Arbeitsgruppen (auch Arbeitskreise genannt), um einzelne Projekt zu planen und durchzuführen. Diese können sowohl langfristig (zum Beispiel Öffentlichkeitsarbeit) als auch kurzfristig (zum Beispiel Fußballturnier) bestehen und sind zumeist projektorientiert. Die Arbeitsgruppen können vom Gesamtgremium Entscheidungskompetenzen delegiert bekommen.
Des Weiteren gehören die Teilnahme an Gemeinderats- oder Ausschusssitzungen, Gespräche mit den Gemeinderatsfraktionen und dem (Ober-)Bürgermeister, die Teilnahme an Veranstaltungen des politischen und kulturellen Lebens der Stadt sowie Schulbesuche und Öffentlichkeitsarbeit für Jugendliche und Erwachsene zu den Aufgaben der jungen Räte.
Um die Arbeit besser organisieren zu können, wählen die Jugendgemeinderäte einen Vorsitzenden, der die Arbeit des Gremiums koordiniert, es nach innen und außen vertritt und als Ansprechpartner fungiert. In zwei Drittel aller Jugendgemeinderäte wählen die Jugendgemeinderatsmitglieder den Vorsitzenden aus ihrer Mitte. In einem Drittel der Räte ist der (Ober-)Bürgermeister der Vorsitzende des Gremiums, führt diesen aber zumeist mit einem jugendlichen Kollegen gemeinsam aus.
Unterstützung durch Geschäftsstellen
Unterstützt werden die Jugendgemeinderäte in ihrer Arbeit von einer Geschäftsstelle, die an unterschiedlichen Orten in der Stadtverwaltung angesiedelt sein kann. Ideal ist eine Kombination aus verwaltungstechnischer und pädagogischer Betreuung. Aufgaben der Geschäftsstelle sind unter anderem Hilfestellungen bei der Arbeitsorganisation, wie der Versand von Briefen, Hilfe bei der Erstellung der Tagesordnungen, Unterstützung bei der Durchführung von Projekten und die Verwaltung des Etats.
Die Höhe des Etats der Jugendparlamente fällt sehr unterschiedlich aus, ebenso differieren die Ausgaben, die daraus getätigt werden müssen. Da die verfügbaren Ressourcen, sowohl in finanziell als auch personeller Hinsicht, begrenzt sind, erweisen sich Kooperationen für die Jugendlichen als unerlässlich. Hierbei sind natürlich die politischen Entscheidungsträger zu nennen, aber auch Schulen und Vereine, Einzelpersonen und Unternehmen oder Institutionen wie die Volkshochschulen oder Büchereien.
Dachverbände
Auf Landesebene sind die Jugendgemeinderäte im Dachverband der Jugendgemeinderäte Baden-Württembergs organisiert. Dieser bietet Beratung und Unterstützung bei Schwierigkeiten, bietet Möglichkeiten für den überregionalen Erfahrungssaustausch, sorgt für die landesweite Öffentlichkeitsarbeit und initiiert gemeinsame Projekte auf Landesebene.
Jugend und Politik
Die Unterstützung von Jugendgemeinderäten in Baden-Württemberg ist seit einigen Jahren ein herausragender Schwerpunkt der Arbeit des Bereichs
"Jugend und Politik" der Landeszentrale für politische Bildung.
Mehr Informationen
Weitere Informationen zum Thema Jugendgemeinderat biete auch die Online-Enzyklopädie Wikipedia.
