Erneute Verwaltungsreform zu Beginn des 21. Jahrhunderts
Dr. Reinhold Weber
Nicht zuletzt unter dem Druck der leeren öffentlichen Kassen wurde unter Ministerpräsident Erwin Teufel (CDU) und mit Wirkung zum 1. Januar 2005 ein erneutes, in der Tradition der bisherigen Verwaltungsreformen des Landes stehendes, umfassendes Reformkonzept umgesetzt. Dabei wurde der dreistufige Verwaltungsaufbau des Flächenlandes Baden-Württemberg und die Bündelungsfunktion der Regierungspräsidien, der Landratsämter und der Stadtkreise erweitert und gestärkt. Die meisten der bislang bestehenden besonderen Verwaltungsbehörden wurden dazu in die Regierungspräsidien bzw. die Landratsämter und Gemeinden der Stadtkreise eingegliedert.
Völlig neu an der Reform waren die Auflösung zahlreicher Landes- oberbehörden und die Übertragung ihrer Aufgaben an die Regierungspräsidien bzw. Landkreise, die dadurch eine deutliche Stärkung erfahren haben. Als Sparziel hatte Ministerpräsident Teufel eine „Effizienzrendite“ von zwanzig Prozent angekündigt. Von der Reform waren über 450 Behörden – 350 davon wurden abgebaut, zusammengelegt oder eingegliedert – und rund 20 000 Beschäftigte betroffen.
