Gemeinsame Strukturmerkmale der Herrschaften
Dr. Reinhold Weber
Jedes dieser zahlreichen Territorien hat seine eigene Geschichte und seine eigene kulturell-konfessionelle Prägung. Dennoch lassen sich gemeinsame Strukturmerkmale feststellen.
Generell führte die Kleinheit der Herrschaftsgebiete überall dazu, dass ein absolu-tistisches Regime nur schwerlich geführt werden konnte. Der Dualismus zwischen Herrschaft und „Landschaft“, zwischen Herrscherhaus und Untertanen, war außerordentlich ausgeprägt und führte zur gegenseitigen Abgrenzung von Rechten und Institutionen, die die landständische Vertretung sicherten. Am stärksten war diese Partizipationskultur in Württemberg verankert, wo seit dem „Tübinger Vertrag“ von 1514 kein Herzog die Herrschaft antreten konnte, bevor er nicht diese „alt- württembergische Magna Charta“ bestätigt und damit der „Landschaft“ ihre Rechte zugesichert hatte. Unter steigendem Modernisierungsdruck hatten sich im 18. Jahr- hundert auch vitale Barockfürsten wie der württembergische Herzog Carl Eugen zu Aufklärern gewandelt. Karl Friedrich von Baden ging, weil nun auch der grund-untertänige und leibeigene Bauer zum Gegenstand landesherrlicher Betrachtungen geworden war, gar bis zur Aufhebung der bäuerlichen Leibeigenschaft.
Generell gilt die Regel: Je kleiner das Territorium, desto weniger intensiv die Herrschaft (Hans-Georg Wehling). Gerade die kleinen Herrschaften verfügten nicht über die Machtmittel, um ihren Willen gegen die Untertanen durchzusetzen. Nur in seltenen Fällen kam es zu kriegerischen Auseinandersetzungen wie im Bauernkrieg von 1525. Vielmehr ging es darum, sich zu arrangieren und einen Modus vivendi zu finden. Mit der bürokratischen Durchdringung ihrer Gebiete waren die kleinen Herrschaften oft ebenso überfordert wie mit dem Aufbau militärischer Macht oder höfischer bzw. adeliger Repräsentation. Viele der Kleinstherrschaften suchten auch deshalb die Anlehnung an größere Herren. So vermochte das Haus Habsburg traditionell eine größere Klientel von katholischen Reichsstiften, Reichsgrafen, Reichsrittern und Reichsstädten um sich zu scharen. Vor allem die katholischen Adelsfamilien Oberschwabens übernahmen gerne kaiserliche Dienste und sicherten damit wiederum die österreichische Position im deutschen Südwesten ab.
Betrachtet man die heutige bauliche Prägung Baden-Württembergs, so fällt auf, dass nur die großen und wirtschaftlich leistungsfähigen Territorien in der Lage waren, stattliche Residenzen zu bauen. Vor allem die barocken Residenzen in Ludwigsburg (Württemberg), Mannheim und Schwetzingen (Kurpfalz), sowie Karlsruhe und Rastatt (Markgrafschaften Baden-Durlach bzw. Baden-Baden) geben davon beredtes Zeugnis. Hinzu kommen bischöfl iche Residenzen wie Meersburg (Bistum Konstanz) und Bruchsal (Bistum Speyer). Die kleineren weltlichen Herrschaften waren dazu nicht in der Lage. Dennoch prägten auch sie mit ihren Bauten Landschaftsgebiete und Städte wie Oberschwaben, Hohenlohe, Donaueschingen oder Ellwangen.
„Unter dem Krummstab ist gut leben!“ Diese Formel galt für das Zusammenleben in vielen der geistlichen Territorien. Wohl regierten manche der Fürstpröbste und Reichsäbte mit absolutistischer Gesetzes- und Wirtschaftspolitik – teilweise auch über ihre Verhältnisse –, doch zwischen der geistlichen Regierung und den Untertanen kam es nur selten zu Spannungen. Der Geist der katholischen Aufklärung hatte nicht nur Wirtschaft und Wissenschaft beflügelt, sondern auch zu einer Balance von Despotie und Aufklärung geführt. Die Untertanen profi tierten von Ämtern und Dienst- leistungsfunktionen an Hof und Stiftskapitel, nicht zuletzt auch von der regen Bautätigkeit der Herren. Ähnliches galt auch für die umliegenden Bauernlandschaften: Die naturale Verflechtung von Klosterwirtschaft und Bauernwirtschaft prägte die gegenseitigen Beziehungen. Viele der geistlichen Territorien galten am Ende des Alten Reiches als reiche und bedeutende Herrschaften mit baulicher Pracht und wichtigen Funktionen als Verwaltungs-, Handels- und Bildungszentren. Geblieben sind auch herausragende wissenschaftliche Arbeiten und architektonische Meisterleistungen. Vor allem die barocken Klöster aus der Zeit der Gegenreformation – Weingarten, Zwiefalten, Ochsenhausen, Wiblingen, Neresheim und Schussenried als Höhepunkte spätbarocker europäischer Architektur –, aber auch die nachbarocken Bauten wie Sankt Blasien demonstrieren noch heute nicht nur die wirtschaftliche Bedeutung, sondern auch die kulturelle Ausstrahlungskraft dieser geistlichen Herrschaften.
Von den südwestdeutschen Reichsstädten hatten hingegen nur wenige zur territorialbildenden Kraft werden können. Gemeinsam war ihnen aber, dass 222 sie nicht nur städtebaulich und als Handelszentren an infrastrukturellen Knotenpunkten, sondern auch politisch nachhaltig wirkten. Da sie keinem Herrn außer dem Kaiser untertan waren, schufen ihre kaiserlichen Privilegien den Rahmen für die Entwicklung der persönlichen Freiheiten der Bürger. Rat und Bürgerschaft setzten sich ihre Ordnungen in eigener Machtvollkommenheit. Rathaus und Marktplatz, in ihrer historischen Form noch heute in jeder der Reichsstädte zu sehen, sind Symbole für die autonome Selbstverwaltung des städtischen Gemeinwesens. Bürgerschaftliche Gesinnung, Handelsfreude und industrialistisches Denken haben sich hier oft auf kleiner Fläche vereint und finden auch in der Baukunst als Sinnbild einer eigenen und kostbaren Stadtkultur ihren Ausdruck. Die im 13. und 14. Jahrhundert begonnenen Münsterkirchen in Freiburg, Ulm, Schwäbisch Gmünd oder Reutlingen waren nicht nur Ausdruck von Frömmigkeit, sondern auch weithin sichtbare Zeichen von Macht, Wohlstand und bürgerlicher Autonomie.
Auch wenn die Reichsstädte am Ende des Alten Reiches oft schlecht verwaltet und stark verschuldet waren, so wollten sie ihre Selbstständigkeit doch nicht freiwillig abgeben. Langfristig gesehen hat das „Klima“ in den Reichsstädten eine auffallend große Zahl politisch und wirtschaftlich selbstständig denkender Köpfe hervorgebracht. Mit ihren republikanisch-demokratischen Traditionen wurden die Reichsstädte im 19. Jahrhundert zum Kristallisationspunkt der Freiheitsbewegung des liberalen Bürgertums. Weil viele von ihnen in ihrer territorialen Ausdehnung klein geblieben waren, standen sie exemplarisch auch für einen der langfristig abgeschwächten gesellschaftlichen Basiskonflikte im deutschen Südwesten, das Zusammenleben von städtischer und ländlicher Bevölkerung. Durch ihre kleinräumige Struktur waren viele Reichsstädter „Ackerbürger“ mit traditionell enger Stadt-Land-Beziehung geblieben. Selbst die Industrialisierung hat diese enge Verfl echtung zwischen Städtern und einpendelnden Nebenerwerbslandwirten nur bedingt aufgelöst.
